Special Audials One im Alltagstest: So nimmt man Netflix, Disney Plus, Prime Video und Co. auf

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Wer sich darüber ärgert, dass mal wieder eine Serie von Netflix verschwindet oder Avatar nicht mehr bei Disney Plus abrufbar ist, für den könnte es eine Lösung geben. Audials One verspricht nicht weniger, als ein digitaler Videorekorder für Streaming-Dienste zu sein. Wir haben uns die PC-Software näher angesehen und verraten, was man legal aufnehmen kann.

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PCGH schrieb:
Mit Audials One 2023 lassen sich legal Inhalte von Netflix, Disney Plus, Prime Video, Sky & Co. aufnehmen. Laut Urheberrechtsgesetz Paragraph 5 ist in Deutschland die Erstellung von Privatkopien von Musik und Filmdateien erlaubt, solange dabei kein Kopierschutz umgangen wird.
Es würde mich nicht wundern wenn die Streamingdienst-Anbieter da noch einen Riegel vorschieben.
 
Ich bezweifle auch sehr stark, dass gerade der hier empfohlene Anwendungsfall legal ist. Man darf Privatkopien von Dingen erstellen, auf die man ansonsten auch noch tatsächlichen Zugriff hat (CD, DVD etc. z.B.). Genau diesen Zugriff hat man aber eben nicht mehr, wenn ein Film oder eine Serie aus welchen Gründen auch immer von einem Streamingdienst verschwindet.

Dann kann ich für private Zwecke auch einfach im Kino jeden Kinofilm aufzeichnen und danach privat weiter ansehen. Ich habe ja immerhin einmal dafür bezahlt und konnte ihn zu diesem Zeitpunkt tatsächlich sehen. Dass ich danach keinen Zugriff mehr auf den Film habe, spielt dann wohl keine Rolle. ^^
 
"Alle Videos werden standardmäßig im MKV-Format abgespeichert, bei dem eine mehrfache Kompression stattfindet. Wer das nicht möchte, muss etwa auf das MP4-Format umstellen."
Hier entsteht aus meiner Sicht der Eindruck, dass das Containerformat (MKV, MP4) etwas mit der Kompression (=Bild-&Audioqualität) zu tun hätte. Ein Verweis auf die Codecs und deren Qualitätseinstellungen wäre an bereits dieser Stelle des Artikels eine Alternative, oder eine etwas vorsichtigere Formulierung. (und ggf eine kurze Erwähnung, was es mit Containern in Bezug auf Features und Kompatibilitäten so auf sich hat..)
 
Ich bezweifle auch sehr stark, dass gerade der hier empfohlene Anwendungsfall legal ist. Man darf Privatkopien von Dingen erstellen, auf die man ansonsten auch noch tatsächlichen Zugriff hat (CD, DVD etc. z.B.). Genau diesen Zugriff hat man aber eben nicht mehr, wenn ein Film oder eine Serie aus welchen Gründen auch immer von einem Streamingdienst verschwindet.

Dann kann ich für private Zwecke auch einfach im Kino jeden Kinofilm aufzeichnen und danach privat weiter ansehen. Ich habe ja immerhin einmal dafür bezahlt und konnte ihn zu diesem Zeitpunkt tatsächlich sehen. Dass ich danach keinen Zugriff mehr auf den Film habe, spielt dann wohl keine Rolle. ^^
Nein, im Kinosaal darf ich nicht einfach den Kinofilm aufzeichnen, weil das gegen die Regeln der Kinobetreiber verstößt und es sich dabei um eine öffentliche Aufführung handelt!
Laut Urheberrechtsgesetz § 53 darf man ausschließlich Privatkopien anfertigen, also Kopien, die nur für einen selbst gedacht sind und nicht verkauft werden und nicht an Dritte gegeben oder gezeigt werden. Zudem ist eine öffentliche Aufführung nur dann erlaubt, wenn man sich zuvor die Erlaubnis des Streaming-Anbieters eingeholt hat. Eine Ausnahme sind lediglich spezielle, bei Netflix-registrierte Nutzer von Bildungseinrichtungen, die bestimmte Serien und Filme in Schulen zeigen dürfen. Link: https://help.netflix.com/de/node/57695

Bei DVDs, CDs, Blu-rays ist zwar eine Privatkopie erlaubt, aber es darf dabei keine DRM-Maßnahme, etwa ein Kopierschutz, umgangen werden! Bei Streaming-Diensten erfolgen die DRM-Maßnahmen hauptsächlich über die Verifizierung des Nutzerkontos sowie Informationen zum Abspielgerät, etwa Geräte-ID, IP-Adresse, offizielle App bzw. Webseite des Streaming-Anbieters. Je nach Streaming-Service kann es weitere DRM-Maßnahmen geben.
Bei Audials wird keine DRM-Maßnahme umgangen, da man zwingend ein legales Nutzerkonto beim Streaming-Anbieter benötigt. Im Zweifel gilt immer das Nutzungsrecht des jeweiligen Streaming-Anbieters zu beachten.
Achtung: Wenn der Streaming-Anbieter in seinen Nutzungsbedingungen festgelegt hat, dass z. B. keine erhöhte Abspielgeschwindigkeit gestattet ist, so muss man sich als Nutzer daran halten, wenn man keine Accountsperre riskieren möchte. Beim Musik-Dienst Spotify darf man bspw. nicht mit 30-facher Geschwindigkeit Musik & Co. hören, da dies laut den AGB als illegales Rippen gewertet wird...
Links:
Von 2021: https://www.pcgameshardware.de/Stre...ify-geht-gegen-Audio-Mitschnitte-vor-1375868/,

Aus dem Jahr 2012: https://www.pcgameshardware.de/Inte.../Spotify-Mitschneiden-von-Musik-legal-875988/
 
Das mag ja alles sein, aber sobald ein Film oder Serie vom Streaminganbieter verschwindet, habe ich auch mit aktiviertem Nutzerkonto keinen legalen Zugriff mehr auf die entfernten Materialien. Darum geht es mir.

Der Anbieter zahlt die Lizenzgebühren nicht weiter, ergo hofft der Lizenzinhaber darauf, dass entsprechende Produkte dann als DVD/Bluray oder bei anderen Anbietern online gekauft werden um so weiter Einnahmen damit zu generieren. Wenn ich die angefertigten Kopien aber einfach ewig behalte, obwohl sie bei meinem Streaminganbieter nicht mehr verfügbar sind, werde ich aber definitiv nicht zum Kundenkreis gehören.

Darum geht es mir, da Ihr speziell diesen Fall hier auch angebt und da glaube ich einfach nicht, dass das rechtens ist. Vielmehr gehe ich davon aus, dass man sobald Material beim Streaminganbieter verschwindet, man auch die privaten Kopien löschen muss - denn man hat dann (wie ich schon schrieb) keinen legalen Zugriff mehr auf diese Filme/Serien.
 
Das mag ja alles sein, aber sobald ein Film oder Serie vom Streaminganbieter verschwindet, habe ich auch mit aktiviertem Nutzerkonto keinen legalen Zugriff mehr auf die entfernten Materialien. Darum geht es mir.

Der Anbieter zahlt die Lizenzgebühren nicht weiter, ergo hofft der Lizenzinhaber darauf, dass entsprechende Produkte dann als DVD/Bluray oder bei anderen Anbietern online gekauft werden um so weiter Einnahmen damit zu generieren. Wenn ich die angefertigten Kopien aber einfach ewig behalte, obwohl sie bei meinem Streaminganbieter nicht mehr verfügbar sind, werde ich aber definitiv nicht zum Kundenkreis gehören.

Darum geht es mir, da Ihr speziell diesen Fall hier auch angebt und da glaube ich einfach nicht, dass das rechtens ist. Vielmehr gehe ich davon aus, dass man sobald Material beim Streaminganbieter verschwindet, man auch die privaten Kopien löschen muss - denn man hat dann (wie ich schon schrieb) keinen legalen Zugriff mehr auf diese Filme/Serien.
Im geschilderten Fall ging es mir um den ersten Teil von Avatar. Am 22. September kam "Avatar - Aufbruch nach Pandora" wieder ins Kino in Deutschland. Parallel zum Kinostart hatte Disney den Film aus dem Abo bei Disney Plus entfernt. Mit der technisch überarbeiteten Fassung konnte der Konzern noch einmal 75 Millionen US-Dollar an den Kinokassen einnehmen, sodass Avatar wieder der erfolgreichste Kinofilm ist.
Die Lizenzrechte zu Avatar liegen bei Disney, insofern hat die -temporäre - Entfernung aus Disney+ nichts mit abgelaufenen Lizenzen zu tun, sondern war eine rein wirtschaftliche Strategie. Der Disney-Konzern wollte die Kinofassung stärken und hat daher für ein paar Wochen den Film aus dem Katalog seines eigenen Streaming-Dienstes genommen...

Ob man private Kopien löschen muss, wenn der Inhalt aus dem Katalog des Streaming-Dienstes verschwindet, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Bis dieser Fall in die Gesetzgebung Einzug hält, wird es wohl noch dauern. Fakt ist auf jeden Fall, das Privatkopien in Deutschland erlaubt sind, solange man keinen Kopierschutz umgeht und man die Privatkopie nicht verkauft, nicht öffentlich zeigt und nicht an Dritte weitergibt. Also eben die Datei nur Zuhause auf einer Festplatte lagert...
 
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