16.500€ Golf GTI dank Eigengebot des Verkäufers für 1,50€ ersteigert
Auf seine eigenen Auktionen zu bieten um den Preis hoch zu treiben kann sich rächen, wie der Verkäufer eines 16500€ teuren Golf in letzter Instanz erfahren mußte.
Der Anbieter stelle bei eBay im Jahr 2013 einen Golf GTI zum Startpreis von 1€ ein. Daraufhin bot ein Bieter den Startpreis von 1€ und der spätere Kläger 1,50€. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Kläger nur noch vom Auktionsersteller überboten, dieser versuchte mittels eines Zweitaccounts den Preis hoch zutreiben. Eigengebote sind gemäß den den eBay AGBs unzulässig.
Der Kläger war der Ansicht er hätte den Golf GTI für 1,50€ ersteigert und teilte dies dem Anbieter mit. Dieser erwiderte das er den Golf GTI schon anderweitig verkauft hätte. Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von 16.500€.
In der ersten Instanz unterlag der Anbieter, da die Gebote des Anbieters unwirksam und der Kaufvertrag auch nicht sittenwidrig sei, da der Anbieter die Auktion selbst manipuliert hat und deshalb nicht schutzbedürftig sei.
Der Anbieter ging in Berufung, dieser wurde stattgegeben. Die Richter am OLG Stuttgart gingen davon aus das der Kaufvertrag zu dem Endpreis von 17.000€ zustande gekommen und dem Kläger kein Schaden entstanden ist, da dieser den Marktwert überstiegen habe.
In der Revisionsverhandlung am BGH wurde das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt. Der BGH stellte klar dass das Angebot bei eBay keine Auktionen, sondern normale Vertragsabschlüsse sind. Daraus folgt das sich das Angebot Angebot nur an „einen anderen“ richtet und Eigengebote somit unzulässig seinen.
VW Golf 6 GTI fur 1,50 Euro bei eBay steigern? Kann klappen
Auf seine eigenen Auktionen zu bieten um den Preis hoch zu treiben kann sich rächen, wie der Verkäufer eines 16500€ teuren Golf in letzter Instanz erfahren mußte.
Der Anbieter stelle bei eBay im Jahr 2013 einen Golf GTI zum Startpreis von 1€ ein. Daraufhin bot ein Bieter den Startpreis von 1€ und der spätere Kläger 1,50€. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Kläger nur noch vom Auktionsersteller überboten, dieser versuchte mittels eines Zweitaccounts den Preis hoch zutreiben. Eigengebote sind gemäß den den eBay AGBs unzulässig.
Der Kläger war der Ansicht er hätte den Golf GTI für 1,50€ ersteigert und teilte dies dem Anbieter mit. Dieser erwiderte das er den Golf GTI schon anderweitig verkauft hätte. Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von 16.500€.
In der ersten Instanz unterlag der Anbieter, da die Gebote des Anbieters unwirksam und der Kaufvertrag auch nicht sittenwidrig sei, da der Anbieter die Auktion selbst manipuliert hat und deshalb nicht schutzbedürftig sei.
Der Anbieter ging in Berufung, dieser wurde stattgegeben. Die Richter am OLG Stuttgart gingen davon aus das der Kaufvertrag zu dem Endpreis von 17.000€ zustande gekommen und dem Kläger kein Schaden entstanden ist, da dieser den Marktwert überstiegen habe.
In der Revisionsverhandlung am BGH wurde das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt. Der BGH stellte klar dass das Angebot bei eBay keine Auktionen, sondern normale Vertragsabschlüsse sind. Daraus folgt das sich das Angebot Angebot nur an „einen anderen“ richtet und Eigengebote somit unzulässig seinen.
VW Golf 6 GTI fur 1,50 Euro bei eBay steigern? Kann klappen
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