Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Auf Ebay wichtige Details über den Artikel zu verschweigen oder falsch darzustellen, kann nach hinten losgehen. Der BGH hat nun entschieden, dass der Verkäufer zur Wahrheit verpflichtet ist, keine wichtigen und bekannten Mängel auslassen darf und nicht auf Ausschlussfloskeln berufen kann.

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Ich meide Ebay seit Jahren... sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Ist ja langsam nicht mehr kalkulierbar auf welches Glatteis man sich dort begibt :schief:
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

naja, wen man nen pilzbefall verschweigt ist das kein wunder das sich das gericht auf seiten der käuferin schlägt und der verkäufer die bis zu 15.000€ teure restaurierung oder bei unverhältnissmäßigeit die geforderte rückabwicklung schlucken muss :schief:
gewundert hätte mich nur ein anderlautendes urteil :P
 
Interresanter wird es den käufer seinen verschwiegenen wissensstand nachzuweißen...

In dem fall wohl eher die ausnahme....
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Das ist ja jetzt schon doof...
Die ganze Zeit hat Ebay so vielen gebrauchte Artikel das Leben verlängert:
Viele Sachen durften voher noch eine kleine Reise unternehmen, bevor sie dann in die Tonne wanderten...
Nee, jetzt mal im Ernst:
Aber wer zieht schon vor Gericht, wenn seine "technisch einwandfreie" HDD defekt ankommt? Ebay wird ich da nach wie vor nicht einmischen.
Ergo hat sich nicht wirklich etwas geändert. Das müsse Ebay schon in die Verkaufsbedingungen aufnehmen, dass es etwas bringt.
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Ansich dachte ich schon immer dass man für den Wahrheitsgehalt haftet.

Habe seit jahren letztens nen gebrauchten Monitor gekauft weil es den nicht mehr neu gab.

Artikel wurde als neuwertig ohne jegliche Mängel angepriesen.

Was war... Diverse tiefe Kratzer, klebrige Flecken auf dem diplay, Kabel nicht mitgeliefert.....

Also ich halte es in Zukunft auch wieder so ebay zu meiden.
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

joa, klug ist es sicherlich nicht. in diesen fällen sollte man sich das objekt vorher angucken, bevor man kauft. das kann man bei ebay idr. nicht.
aber was jetzt den kenntnisstand des verkäufers angeht ist das doch wohl klar. wenn ich etwas verkaufe und offensichtliche mängel verschweige, natürlich ist man dann schuldig. ich kann doch nicht etwas verkaufen, das ich nicht kenne bzw. im nachhinein so tun als hätte ich das verkaufte objekt noch nie gesehn!
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Im Prinzip aber nichts neues. Hat der verkaufte Artikel, was auch immer das nun sein mag, nicht die zugesicherten Eigenschaften, dann liegt ein Sachmangel vor. Und wenn der vorliegt, dann kann sich der Verkäufer (ja auch wenn er privat handelt) seinen Ausschluss von Gewährleistung in die Haare schmieren...
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Das Urteil ist lediglich eine Bestätigung dessen, was an sich sowieso klar ist und jeder halbwegs anständige Mensch sowieso tun würde. Offensichtliche Mängel zu verschweigen ist mehr als dreist, das ist umgangssprachlich sogar Betrug (rechtlich evtl. noch nicht, das weiß ich nicht - da sind die Bedinungen ja teils strenger).

Und da ist es auch egal, ob das per bei ebay oder über andere Portale oder per Kleinanzeige oder Aushang im Supermarkt usw. angeboten wird : wenn man was verkauft, dann hat man natürlich auch alles zu sagen, was über kleinere Macken im Rahmen einer normalen Nutzung hinaus geht und über das man bescheid weiß oder wissen MUSS. Manche Dinge "verschweigt" man natürlich mal unwissentlich, zB könnten meine Eltern mangels Player mit HDMI-AUsgang nicht sagen, ob der HDMI-Eingang in ihrem LCD in Ordnung ist... aber ein halbwegs ehrlicher Mensch würde das Produkt dann trotzdem wieder zurücknehmen wenn er selber quasi vor den Kopf gestoßen wird, dass er ein teilweise defektes Gerät angeboten hat.

Lediglich eine echte "Gewährleistung" kann man als privater Verkäufer ausschließen, also zB wenn der Fernseher oder die Festplatte oder so dann ein paar Wochen nach dem Kauf kaputtgeht, dann konnte das der Verkäufer nicht ahnen und muss dafür auch nicht geradestehen.


Jeder, der DESwegen nun ebay meiden will, hat die Aussage des Urteils nicht verstanden - oder ist ein potentieller Betrüger ;)
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Manche Dinge "verschweigt" man natürlich mal unwissentlich, zB könnten meine Eltern mangels Player mit HDMI-AUsgang nicht sagen, ob der HDMI-Eingang in ihrem LCD in Ordnung ist... aber ein halbwegs ehrlicher Mensch würde das Produkt dann trotzdem wieder zurücknehmen wenn er selber quasi vor den Kopf gestoßen wird, dass er ein teilweise defektes Gerät angeboten hat.
...
Jeder, der DESwegen nun ebay meiden will, hat die Aussage des Urteils nicht verstanden - oder ist ein potentieller Betrüger ;)

Und genau darum gehts doch. Um Mängel die Dir gar nicht bekannt waren und der Käufer zerrt Dich deshalb vielleicht vor Gericht. Und auf das Angebot, den Artikel zurückzunehmen kann der Käufer eingehen, muss er aber nicht. Er kann Dir genau so gut so lang auf den Keks gehen bis Du ihm den Artikel ohne den von ihm festgestellten Mangel zur Verfügung stellen kannst. Versuch das dann mal mit ner antiken Wanduhr von 1850 von denen Du nicht noch 5 andere im Keller hast und die es auch nicht mal eben bei Ikea um die Ecke zu kaufen gibt :D

Der im Artikel beschriebene Fall ist hingegen recht klar und da gibts auch nicht viel dran zu rütteln.

Zum letzten Satz: Ich hab schon verstanden worum es geht und ich bin auch kein potentieller Betrüger nur gibts es beim Verkauf über Ebay gewisse Risiken, die ich unbewusst und ohne Absicht eingehe und hinterher dann vielleicht die A....karte habe ;)
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Der BGH hat nun entschieden, dass der Verkäufer zur Wahrheit verpflichtet ist, keine wichtigen und bekannten Mängel auslassen darf und nicht auf Ausschlussfloskeln berufen kann.
und dafür musste man den bgh anstrengen? traurig, denn inhaltlich steht das so auch schon seit jahren so im bgb.
 
AW: Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung

Ich hab mir gestern auch nen Audio Interface gekauft, die Spezifilationen wurden 1:1 von Thomann übernommen, dort steht "30 Tage Money back Garantie"

Könnte ihn dann wohl anzeigen wenn er es nach 2 Wochen nicht wiederhaben will.:ugly:
 
Zurück