Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Ebay: Private Verkäufer haften für Artikelbeschreibung
Auf Ebay wichtige Details über den Artikel zu verschweigen oder falsch darzustellen, kann nach hinten losgehen. Der BGH hat nun entschieden, dass der Verkäufer zur Wahrheit verpflichtet ist, keine wichtigen und bekannten Mängel auslassen darf und nicht auf Ausschlussfloskeln berufen kann.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]
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Auf Ebay wichtige Details über den Artikel zu verschweigen oder falsch darzustellen, kann nach hinten losgehen. Der BGH hat nun entschieden, dass der Verkäufer zur Wahrheit verpflichtet ist, keine wichtigen und bekannten Mängel auslassen darf und nicht auf Ausschlussfloskeln berufen kann.
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