Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Sexting-Urteil: Vater muss Kindern Whatsapp wegnehmen
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in einem Sexting-Fall entschieden, dass der Vater der getrenntlebenden Eltern den beiden Kindern den Zugang zu Whatsapp verwehren muss, nachdem diese Opfer von Sexting wurden. Zudem wiesen die Richter den Vater an, den Töchtern eine medienkompetente Erziehung zukommen zu lassen und erklärten allgemein, dass Whatsapp für Jugendliche nicht geeignet sei und Smart-Geräte mit Bedacht ausgehändigt werden sollten.
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