Filesharing: Laut BGH haften Eltern bei vorheriger Belehrung ihrer Kinder nicht

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Mit einem Urteil vom 15.11.2012 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Eltern nicht zwangsläufig für Rechtsverletzungen ihrer Kinder im Bezug auf Filesharing belangt werden können, sofern zuvor eine Belehrung über die rechtswidrige Nutzung von Internettauschbörsen stattfand.

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Jop, finde es auch sehr gut dass das Gesetzt endlich mal geändert wurde. Was können 12-14 jährige Mädchen dafür dass sie sich mal das aktuelle Rihanna Album anhören möchten ohne lästige video Services wie Youtube/Vimeo! Man könnte die Damen und Herren aufklären - aber in diesem Alter ist es so ziemlich jedem wurst da sie sowieso nicht informiert werden. (Über Nikotin usw aufklären können sie, aber wenn es um das Internet geht dann sehen sie schwarz da sie sowieso keine Ahnung von den Medien heutzutage haben.)
 
Bin mal gespannt, was sich die Anwälte der Plattenfirmen einfallen lassen, um den anscheinend nicht ganz unlukrativen Markt um die Mahnschreiben nicht teilweise abtreten zu müssen..
 
Das ändert an den Abmahnungen nicht im Geringsten.
Abmahnungen die Probleme machen werden gesammelt und an Inkasso-Unternehmen versteigert.
 
Bin mal gespannt, was sich die Anwälte der Plattenfirmen einfallen lassen, um den anscheinend nicht ganz unlukrativen Markt um die Mahnschreiben nicht teilweise abtreten zu müssen..

Wenn man sich mal etwas genauer damit befasst, stellt man fest wie pervers das ganze System ist. Es gibt ja schon Anwälte, die sich nur auf diese Abmahnschreiben spezialisiert haben und sich daran dumm und dusslig verdienen. Manche Gerichte werden mit Klagen ünberhäuft, so dass sie keine Kapazitäten mehr für andere Fälle frei haben. Bei denen stapeln sich die Aktenberge bis unters Dach.

Da ist es doch ganz klar, dass da etwas falsch läuft, wenn sich solche Leute in diesem Maße daran bereichern können.
 
Da ist es doch ganz klar, dass da etwas falsch läuft, wenn sich solche Leute in diesem Maße daran bereichern können.
Sehr faszinierend, dass sich bei diesem Thema grundsätzlich niemand die Frage stellt, was eigentlich in einer Gesellschaft falsch läuft, in der diese Massen an Urheberrechtsverletzungen begangen werden, die diesen Abmahnungen zugrunde liegen. Die Anwälte wollen sich nur bereichern, aber die Filesharer... ja die sollte man wirklich schützen. :ugly:

Was soll man machen? Filesharing bis zu einer bestimmten Grenze zum Bagatell und für nicht verfolgbar erklären? Die Folgen können wir uns alle ausmalen. Im Übrigen sind unsere Gerichte nicht nur wegen Filesharing Prozessen überlastet.

Es gibt ja schon Anwälte, die sich nur auf diese Abmahnschreiben spezialisiert haben und sich daran dumm und dusslig verdienen.
Wieviele kennst du denn so? Und ist diese Zahl gemessen an der Gesamtzahl deutscher Kanzleien irgendwie relevant?
 
Was soll man machen? Filesharing bis zu einer bestimmten Grenze zum Bagatell und für nicht verfolgbar erklären? Die Folgen können wir uns alle ausmalen.
Was wären denn die Folgen deiner Meinung nach? Die, die Sachen runterladen, tun dies auch jetzt schon und brauchen in den meisten Fällen mit keinen Konsequenzen zu rechnen, wenn sie nicht gerade p2p benutzen oder ihre Downloads gewinnbringend an andere verkaufen.

Deiner Aussage entnehme ich, dass du befürchtest, dass sobald solche Massenklagen als nichtig erklärt werden, auf einmal die ganze Bevölkerung alles nur noch aus dem Internet ziehen würde. Da hast du ja einen super Eindruck von deinen Mitmenschen. Es wird immer noch die ehrlichen Käufer geben, die für Medien bezahlen wollen, genau wie heute.

Und gerade z.B. bei Leuten, die viel Musik ziehen, wurde schon häufig gezeigt, dass diese auch diejenigen sind, die auch auf legalem Wege noch das meiste Geld für CDs und legale Downloads ausgeben (gab letztens erst wieder ne Erhebung darüber, auch hier zu lesen, iirc).

Des Weiteren weiß die Masse sicher nicht mal wie man etwas "runterlädt".

Und auch bei Spielen ist man als Downloader aufgeschmissen, wenn man Multiplayer zocken möchte.
 
Sehr faszinierend, dass sich bei diesem Thema grundsätzlich niemand die Frage stellt, was eigentlich in einer Gesellschaft falsch läuft, in der diese Massen an Urheberrechtsverletzungen begangen werden, die diesen Abmahnungen zugrunde liegen.
Du hast recht mit der Frage die du stellst!
Nur dein Fazit ist falsch!
Was läuft in einer Gesellschaft falsch, wenn ein Großteil der Moralvorstellung einer weniger folgen muß?
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufklärung ist ja toll aber die Kinder müssen es auch befolgen und wenn sie das nicht machen sollen die Eltern auch nicht dafür haften.
Aber einem Kind kann man sagen, wenn du da oder dort Musik kostenlos runterlädst machst du dich strafbar, das Kind sieht in einem Film oder sonst wo im TV das am Schluss alles gut ging und schon ist es dem Kind egal.
 
@ Hitfirefox
Ich glaube auch dein Fazit ist nicht richtig, nachdem in unserer Staatsform die Gesetze von gwählten Volksvertretern gemacht werden, ist das wohl die Moralvorstellung eines Grossteils der deutschen Wähler.
 
Schön, Eltern haften nicht immer (eigentlich gar nicht) für Ihre Kinder. Wußten wir vorher schon. Aber wie sieht es mit Ansprüchen der Abmahner gegenüber Kindern aus? Bei einem sechzehnjährigen kann man eine gewisse rechtsfähig schon unterstellen, macht auch der Gesetzgeber. Wenn da heute nichts zu holen ist, macht nichts, ein vor Gericht erwirkter Titel gilt 30 Jahre lang. Irgendwann verdient der kleine Racker was. Hat irgendjemand eine Ahnung, wie das aussieht?
 
Hat irgendjemand eine Ahnung, wie das aussieht?

Darüber streiten sich dann vermutlich die Juristen. Der BGH hat das Problem jetzt eigentlich nur verlagert. Mit dem Abstellen auf die Einsichtsfähigkeit ist das nächste Problem geschaffen: Wann hat ein Minderjähriger genügend Einsicht zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit gehabt, um über §828 III BGB haftbar gemacht zu werden? Viel Spaß beim Nachweis (auf beiden Seiten der Kläger und Beklagten) und vor allem viel Spaß beim Nachweis das eigene Kind ordentlich belehrt zu haben. :lol:

Man kann es eigentlich nur an den Altersgrenzen festmachen. Ein 13-jähriger hat wohl nicht die erforderliche Einsicht, bei einem 15-jähigen aufwärts wird es dann schon interessanter.
 
Eigentlich ist diese Internet-Belehrung für minderjährige Kinder eine gute Idee. Auf diesem Wege werden Kinder darauf hingewiesen, wie sie sich im Internet verhalten und auf welchen Seiten sie drauf gehen dürfen und auf welchen nicht. https://www.aid24.de/rechtsblog/muessen-eltern-ihre-kinder-vor-der-internetnutzung-belehren In diesem Beitrag wird die Lage über die Internet-Belehrung für minderjährige Kinder nochmal rechtlich dargestellt. Ein Mustervertrag zum kostenlosen Download ist auch dabei... find ich echt klasse!
 
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