Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Filesharing: Laut BGH haften Eltern bei vorheriger Belehrung ihrer Kinder nicht
Mit einem Urteil vom 15.11.2012 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Eltern nicht zwangsläufig für Rechtsverletzungen ihrer Kinder im Bezug auf Filesharing belangt werden können, sofern zuvor eine Belehrung über die rechtswidrige Nutzung von Internettauschbörsen stattfand.
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