BGH: Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten konkretisiert

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu BGH: Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten konkretisiert

Der Bundesgerichtshof veröffentlichte die Urteilsbegründung zum Fall Rapidshare [Urteil v. 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12] und konkretisierte die Haftung von File-Hosting-Diensten im Falle von Urheberrechtsverletzungen. Demnach ist Rapidshare verpflichtet erneute Rechtsverletzungen durch den Einsatz von Suchmaschinen und Webcrawlern zu verhindern.

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: BGH: Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten konkretisiert
 
AW: BGH: Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten konkretisiert

Um direkt den Leuten die jetzt schreien "realitätsfern, deutsche GErichte sind nicht in der Lage das Internet zu begreifen etc." den Wind aus den Segeln zu nehmen:

Der BGH folgt mit diesem Urteil mehreren ausgewiesenen Experten und Sachverständigengutachten. Es ist ihm durchaus bewusst, dass damit das Geschäftsmodell, so es denn hauptsächlich aus der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke liegt, untergraben wird.


In meinen Augen kein überraschendes Urteil und konkret genug, um Urheberrechtsverletzungen durch Filehoster wirksam zu bekämpfen.
 
AW: BGH: Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten konkretisiert

Klar ist das ein gewisser Aufwand für die Hoster, aber eher nur am Anfang beim Programmieren der speziellen Suchmaschine.

An sich muss ja "nur" ein Programm das Internet nach Downloadangeboten von den ganzen Werken durchsuchen. So schwer kann das nicht sein - selbst google findet zu alles und jedem auf diversen Seiten illegale Download-Angebote.
Dann führt man noch eine Ausnahmeliste ein (Händler) und für andere Seiten eine genauere Prüfung.

Was wirklich schwer wäre, wäre direkt den Upload einer Datei nach Verstößen zu überprüfen. Das dürfte unmöglich sein, außer die Mitarbeiter würden jeden Upload einzeln prüfen.
 
AW: BGH: Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten konkretisiert

Die GEMA schützt die rechte von musikern?
künstler, die sich bei der GEMA eingekauft haben, gehören boykottiert. diese geldmaschine kotzt mich an. das hat nichts mit kunst und musik zu tun. es geht nur um geld.
beachtet die berichte über die neue strafsteuer für nachtclubs und dj's.
allgemein gesagt folgen alle künstler der falschen philosophie. schuld ist unsere gesellschaft und ihre abhängigkeit vom geld.
das urheberrecht hat in der kunst nichts verloren. musik, filme und computerspiele sind kunst! kunst muss frei zugänglich, unzensiert und beliebig weiterreichbar sein, sonst stirbt die kunst und es bleibt nur noch das business.
leider wird sich an diesem zustand nichts ändern und wir bekommen weiterhin musik, filme und spiele vom fließband.:daumen2:
 
AW: BGH: Prüfpflichten von File-Hosting-Diensten konkretisiert

kunst muss frei zugänglich, unzensiert und beliebig weiterreichbar sein, sonst stirbt die kunst und es bleibt nur noch das business.

Eher andersherum - denn von Luft und Liebe kann man sich nicht ernähren. Wenn jeder jeden Film, Musik, Spiele etc. kostenlos herunterladen kann - wovon sollen die Künstler leben?
Mag sein, dass das momentane System auch nicht gut ist, aber frei zugänglich ist kaum eine Lösung.


Ich möchte mal sehen, dass du noch so redest, nachdem du Millionen in die Entwicklung eines Spieles gesteckt hast - bitte danach kostenlos verteilen. ;) :lol:
 
Zurück