Seeefe
Volt-Modder(in)
AW: Bezeichnung "rechtsradikal" in Internet-Foren kann zulässige Meinungsäußerung sein
Ist doch murks.
A bezeichnet B öffentlich als Rechtsextremist. B bekommt deshalb nicht den Job, für den er sich beworben hat. Schon hat man einen Geschädigten.
Auch Meinungsfreiheit hat und muss Grenzen haben. Sonst könnte jeder jeden alles mögliche unterstellen ohne Grenzen und so gehts nunmal in einem Rechtsstaat nicht.
Ich finde, dass Meinungsfreiheit so wichtig ist, dass jede Behauptung und jede Bezeichnung straffrei zu stellen ist egal ob Beleidigung, üble Nachrede oder "Falschbehauptung". Meinungsfreiheit ist wichtiger.
Ist doch murks.
A bezeichnet B öffentlich als Rechtsextremist. B bekommt deshalb nicht den Job, für den er sich beworben hat. Schon hat man einen Geschädigten.
Auch Meinungsfreiheit hat und muss Grenzen haben. Sonst könnte jeder jeden alles mögliche unterstellen ohne Grenzen und so gehts nunmal in einem Rechtsstaat nicht.