Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: Stream On der Deutschen Telekom rechtswidrig
Die Bundesnetzagentur hat den deutschen Mobilfunkanbietern klar gemacht, dass das sogenannte Zero-Rating unzulässig ist. Die Deutsche Telekom wollte sich dem nicht beugen und so ging es vor Gericht. Da entschied man nun, dass das Angebot Stream On unzulässig ist.
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