Nvidia untersagt via Treiber-EULA das Betreiben von Geforce-Karten in Rechenzentren

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Grafikkartenhersteller Nvidia hat die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (kurz: EULA) seines Geforce-Treibers aktualisiert. Das hat Auswirkungen etwa für Server-Anbieter oder Universitäten, denn die Treiber-Software der Nvidia-Grafikkarten darf laut neuer EULA nicht mehr in Rechenzentren eingesetzt werden. Dort kam sie zusammen mit Geforce- und Titan-Grafikkarten in Cloud-Servern mit Deep Learning zum Einsatz, was nun bald ein Ende haben wird.

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Man stimmt ja bei jeder Treiberinstallation den AGB's zu.
Interessant wäre es ob man das als versteckten Mangel durchbringen könnte.
Zum Kaufzeitpunkt mit der Treiberversion war ja noch alles gut.
 
Gewinnmaximierung.... Die fahren so schon einen rekord nach dem anderen ein und nun wirds noch mehr. Ich bin gespannt ob das eine Chance für AMD ist wenn sie es explizit erlauben mit ihrer open Source Software usw. Kauft 4 vega karten anstelle von einer quaddro. ??
 
Schon interessant, wenn da ein Institut oder ne Firma für nen Haufen Geld in solche Server investiert hat und Nvidia dann kommt und dessen Nutzung untersagt, dann wird man da auch einen Haufen neuer Freunde gewonnen haben...

Investitionssicherheit und Vertrauen gleich Null - da kauft der Admin nächstes mal gerne wieder ein!

Auf der anderen Seite wird dann halt mit den alten Treibern weiter gearbeitet. In dem Einsatzbereich dürfte ohnehin Windows ne sehr kleine Marktnische haben und bei Linux könnte man ja einfach den freien Treiber nutzen (der aber glaub ich Mist ist) bzw für solche Zwecke optimieren (wenn Nvidia mit den Entwicklern zusammen arbeiten würde - Linus hats ja diesbzgl. mal auf den Punkt gebracht...)

Ansonsten gibts ja noch nen Wettbewerb...
 
Fraglich ob soetwas rechtlich überhaupt durch geht!

Bei uns ist die EULA eines GPU Treibers meinem Verständnis nach sowieso wertlos, weil du bereits vor Vertragsabschluss (was hier prinzipiell der Kauf der GPU ist), jedes mal vom Händler die Eula der für den Betrieb nötigen Standardsoftware vorgebeten bekommen müsstest.
In der Praxis würde das dann bedeuten der Händler müsste zumindest OFFENSICHTLICH die jeweils aktuelle Treiber Eula "aushängen".
Das akzeptieren bei Installation der Software nach Kauf oder ähnliche Dinge sind für dich als Käufer dann nicht mehr bindend selbst wenn du dein Einverständnis per Button erklärst.
Ich hab aber keine Ahnung wie das japanische Rechtssystem das sieht :)
 
Bei uns ist die EULA eines GPU Treibers meinem Verständnis nach sowieso wertlos, weil du bereits vor Vertragsabschluss (was hier prinzipiell der Kauf der GPU ist), jedes mal vom Händler die Eula der für den Betrieb nötigen Standardsoftware vorgebeten bekommen müsstest.
In der Praxis würde das dann bedeuten der Händler müsste zumindest OFFENSICHTLICH die jeweils aktuelle Treiber Eula "aushängen".
Das akzeptieren bei Installation der Software nach Kauf oder ähnliche Dinge sind für dich als Käufer dann nicht mehr bindend selbst wenn du dein Einverständnis per Button erklärst.
Ich hab aber keine Ahnung wie das japanische Rechtssystem das sieht :)
Wobei das (jedenfalls aktuell) nicht der Treiber ist, den du bei Kauf der Hardware bekommst, sondern ein Treiber den du NACH Kauf installierst und somit mit der vorherigen AGB gar nichts zu tun hat.
Der alte Treiber funktioniert weiterhin. Somit könnte man auch nicht darauf pochen, dass man die AGB bei Kauf gar nicht zu sehen bekommen hat, da die neuen AGB bzw. der neue Treiber nicht Bestandteil des Kaufs der Grafikkarte war.
Bei Installation des neuen Treiber hingegen gehst du ein neues Vertragsverhältnis ein (oder eben nicht, dann alten Treiber behalten).
 
Mein erster Gedanke war, dass sie Crypto Mining mit einschließen, und somit bald gar keine AMD Karten mehr verfügbar sind, da alle Miner nur noch AMD benutzen "dürfen"...
 
Wobei das (jedenfalls aktuell) nicht der Treiber ist, den du bei Kauf der Hardware bekommst, sondern ein Treiber den du NACH Kauf installierst und somit mit der vorherigen AGB gar nichts zu tun hat.
Der alte Treiber funktioniert weiterhin. Somit könnte man auch nicht darauf pochen, dass man die AGB bei Kauf gar nicht zu sehen bekommen hat, da die neuen AGB bzw. der neue Treiber nicht Bestandteil des Kaufs der Grafikkarte war.
Bei Installation des neuen Treiber hingegen gehst du ein neues Vertragsverhältnis ein (oder eben nicht, dann alten Treiber behalten).

Es ist eigentlich, bei uns, völlig egal ob du einen neuen Treiber installierst oder nicht weil du selbst beim Download des Treibers auf NVIDIA nicht ohne weiteres auf die EULA hingeschubst wirst. Die muss man schon "suchen".
Ob mir das dann nach dem Download und während der Installation angezeigt wird fällt eher wieder ins Kapitel Null und Nichtig, auch ein eventuell bei GPU Kauf in der Schachtel beigepackter Treiber samt EULA oder sogar ein in der Schachtl beigepackter Druck wäre m.M. nach völlig Gegenstandlos.
 
Dämliche Aktion - wieder ein neuer Kandidat in der Liste "wie mach ich mich am besten unbeliebt als Unternehmen", direkt nach Künden anlügen (970), Investoren anlügen (Fermi), Egozentrik (GSync) und natürlich aktive Behinderung des Konkurrenten (Gameworks).

Wenn deine eingesetzte Software auf CUDA aufbaut, wechselt du garantiert nicht einfach mal den Hersteller.
Was halt einfach nur dämlich ist als Programmierer. Wieso nicht einfach OpenCL? Läuft sowohl auf NV als auch AMD, in Zukunft vllt auch wieder Intel. Außerdem ist ein Cuda nach CL Port nicht soo schwer, AMD hat dafür sogar mal Tools rausgebracht.
 
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