Ebay-Handel mit Engineering Samples von Intel mit Haftstrafen belegt

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Wieso eigentlich 5Jahre in Haft ?? Laut der Quelle sitzen die verdächtigen Personen erst mal in Haft, es drohen ihnen bis zu 5Jahre Gefängnis ;)

Zu der News: Finde es vollkommen in Ordnung das man gegen solche Personen vorgeht, da diese Prozessoren meist nicht den finalen Specs
entsprechen, aber bei Verkäufen unter anderem damit beworben wird .
 
Mehr als überfällig, und hoffentlich kommen noch viele dazu, wobei bei 500 ES, die die verkauft haben, wird wohl ein nicht unwesentlicher %-Satz auf deren Kappe gehen :what:

Dürfte wohl auch euch richtig gut getan haben die Meldung oder PCGH? :D
Keine verkauften ES mehr, also keine Leaks mehr. Das ist doch fein.

Naja, und Leute wie OBR, die ja meinen kein NDA zu unterschreiben, ich denke mal, weil Sie ES auf diesem Weg bekommen, werden es auch schwieriger haben.
 
Zurück zum Thema. Ich find es faszinierend das man für jeden neuen Prozessortyp ein Bios Update braucht aber so ein Engineering Sample läuft, komisch :what:

Die BIOS Hersteller bekommen ja die ES um das BIOS zu entwickeln. Beim Sandy Bridge E wurde ja zum Beispiel afaik das C0 Stepping an BIOS Hersteller verschickt und dann kam das C1 Stepping auf den Markt. dadurch gab es dann teilweise leichte Probleme.
Btw. finde ich es gut, das die verknackt werden. Vergleiche mit anderen Strafsachen sind unangebracht, weil es am thema vorbei ist. ich bin auch nicht glücklich über das Rechtssystem in Deutschland, aber an dieser Stelle darüber zu diskutieren ist halt unnötig.

bye
Spinal
 
@alle, die ihre Posts vermissen: Denkt nochmal ganz kurz darüber nach, was Thema dieses Threads ist...


Vergiss das mal schnell. Nur weil die nicht verkauft werden, heißt das nicht, dass die üblichen Leute keine ES kriegen und Zeug leaken (coolaler etc).

Es sinkt aber zumindest die Zahl möglicher Leaker - und es könnte ein Anzeichen dafür sein, dass Intel den Informationsfluss allgemein eindämmen möchte. Bislang konnte man ja fast schon die Veröffentlichungstermine nach den ersten entkommenen ES berechnen, so regelmäßig wurden die fast schon aktiv auf den Markt gebracht...
 
Das ist interessant zu lesen. Ich habe vor einiger Zeit einen Notebook-WLAN-Adapter bei Amazon gekauft und wunderte mich, wieso er unter Linux nicht angesprochen, ja nicht einmal vom Treiber erkannt wurde. Meine Fehlersuche brachte mich dann dahin, dass es sich tatsächlich um ein Engineering Sample handelte, bei dem der Intel-Treiber die Zusammenarbeit verweigerte. Zaghafte Versuche, den Treiber eigenhändig zu patchen, brachten mich leider auch nicht weiter. Ich denke, ich werde nochmal den Verkäufer anschreiben... ;)

MfG Jimini
 
Da kürzlich ein interessantes 8-Kern ES fürn 2011er auf ebay angeboten wurde:

Mache ich mich, hier in D, strafbar wenn ich A: ein als solches gekennzeichnetes/beworbenes ES zb. über ebay (also privat) kaufe? Oder B: wenn ich ein nicht als solches gekennzeichnetes/beworbenes ES käuflich erwerbe? Oder betrifft das nur den Verkäufer? Oder hier in D keinen von beiden?
 
Unwissenheit schützt vor Recht nicht.

Aber außer, dass dir das Teil vielleicht abgenommen wird, dürftest du keine weiteren Folgen haben.
 
Insbesondere wenn es als solches erkennbar ist (als ES gekennzeichnet -i.d.R. machen die Verkäufer das- oder vor offiziellem Start verkauft), könnte man dir vielleicht das bewusste kaufen von Hehlerware unterstellen. Das kann dann auch Strafen nach sich ziehen. Auf alle Fälle erwirbst du für dein Geld nicht die Besitzrechte, Intel kann das Ding jederzeit einsacken.
 
Wenn es verboten ist bzw untersagt wird ist das nur fair das sie eine strafe dafür bekommen.
Das ist schließlich das gute recht von Intel.
 
Wieso eigentlich 5Jahre in Haft ?? Laut der Quelle sitzen die verdächtigen Personen erst mal in Haft, es drohen ihnen bis zu 5Jahre Gefängnis ;)

Glaub aber die 5 Jahr werden sie bekommen, schließlich ist die Halbleiterindustrie Taiwans wichtigstes Standbein und das wäre wohl das beste Zeichen, dass auf die taiwanesichen Behörden Verlass ist.
 
Glaub aber die 5 Jahr werden sie bekommen, schließlich ist die Halbleiterindustrie Taiwans wichtigstes Standbein und das wäre wohl das beste Zeichen, dass auf die taiwanesichen Behörden Verlass ist.
Das sollen wohl Intel und wir Glauben?
Meiner Meinung nach ist das eine Pressemeldung, die belegen soll, was angeblich getan wird, aber nicht wirklich wahr ist.
 
Vor allem geht es hier ja um den verkauf auf ebay. Ich will gar nicht wissen wieviele unter der Hand verkauft werden. ich denke auch das die meißten Leaks nicht von auf Ebay ersteigerten CPUs ausgehen.

bye
Spinal
 
Da kürzlich ein interessantes 8-Kern ES fürn 2011er auf ebay angeboten wurde:

Mache ich mich, hier in D, strafbar wenn ich A: ein als solches gekennzeichnetes/beworbenes ES zb. über ebay (also privat) kaufe? Oder B: wenn ich ein nicht als solches gekennzeichnetes/beworbenes ES käuflich erwerbe? Oder betrifft das nur den Verkäufer? Oder hier in D keinen von beiden?

Zu A)
Nein, der Käufer macht sich nicht strafbar, auch nicht der Hehlerei (Begründung siehe unten). Er wird allenfalls deliktische Herausgabeansprüche gegen sich gelten lassen müssen. Das geht aber auch einfacher über den §985 BGB, als sachenrechtlicher Herausgabeanspruch.

Zu B)
Hier ist sogar möglich, dass der Käufer gutgläubig Eigentum erwerben kann (§932 BGB). Das ist allerdings nur möglich, wenn das ES nicht dem ursprünglichen Eigentümer "abhanden gekommen" ist, also gestohlen wurde oder er in sonstiger Weise unfreiwillig den Besitz (nicht Eigentum!) aufgegeben hat. Bei ES besteht häufig ein leihvertragliches Schuldverhältnis, sprich der ursprüngliche Eigentümer hat dem Verkäufer auf Grund eines Leihvertrags vorübergehend freiwillig Besitz verschafft. Liegt eine solche schuldrechtliche Konstellation vor, kann der Käufer eventuell gutgläubig Eigentum erwerben.

EDIT

Da aber die Angebote meistens dick fett mit "ES" werben, kann man davon ausgehen, dass gutgläubger Erwerb eher die Ausnahme ist. Intel würde dann schlichtweg seinen Herausgabeanspruch gemäß §985 BGB gegenüber dem Käufer geltend machen.


Insbesondere wenn es als solches erkennbar ist (als ES gekennzeichnet -i.d.R. machen die Verkäufer das- oder vor offiziellem Start verkauft), könnte man dir vielleicht das bewusste kaufen von Hehlerware unterstellen. Das kann dann auch Strafen nach sich ziehen. Auf alle Fälle erwirbst du für dein Geld nicht die Besitzrechte, Intel kann das Ding jederzeit einsacken.

Die Tatbestandsmerkmale für Hehlerei liegen nicht vor in einem solchen Fall (§259 StGB). 1) muss die Sache gestohlen oder in sonstiger Weise dem Eigentümer entwendet worden sein (sprich unfreiwillige Besitzaufgabe). 2.) Muss der mutmaßliche Hehler mit Vorsatz handeln. Dazu mal ein Urteil wann schon mal Vorsatz vorliegen kann: Bedingter Vorsatz hinsichtlich Hehlerei bei auffällige Differenz ziwschen Neupreis und Angebotspreis bei ebay - AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007, Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07 : aufrecht.de
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denke die sind da auch selber Schuld, 1. gehören die CPUs ja Intel,
ist ja fast das gleiche wenn ich ein geliehenes Auto weiterverkaufe,
und 2. haben sie auch eine NDA unterschrieben und sollten dann auch wissen was da drin steht.
 
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