AW: Firma gründen
Immer vorher professionell (!) beraten lassen. Oftmals bieten die IHK'en bzw. HWK'en kostenlos oder recht günstig Beratung an, z. T. auch sehr sinnvolle Schulungen für kaufmännische Basics etc. an (also Dinge, an deren Mangel viele "Amateur-Betriebe" pleite gehen). Immer bei Profis informieren, bevor irgendwann auf einmal das Finanzamt gar mächtig die Hand aufhält oder die Krankenkasse. Oder du plötzlich in der Insolvenz stehst wegen nicht von Versicherungen abgedeckt Schäden, schlechter Zahlungsmoral von Kunden oder irgendwas.
Das ist ein bisschen übertrieben bei einem Klein- bzw- Nebengewerbe
Das Finanzamt hält da nicht irgendwie überraschend die Hände auf, die Krankenkasse will in dem Bereich auch nichts von ihm und Insolvenz droht ihm auch keine, außer man handelt mit Ware und muss vorher ein Lager mit Ware vollstopfen und keiner kauft was.
In seinem Fall ist es eine Dienstleistung und er braucht nicht einmal eine Ausrüstung. Da von möglicher Insolvenz zu sprechen ist etwas arg übertrieben.
Wegen Versicherungen müsste er sich informieren, wenn er den PC von einem Kunden schrotten würde. Das würde ihn aber noch lange nicht in die Insolvenz treiben.
Bei schlechter Zahlungsmoral von Kunden hilft es die Zahlungsbedingungen entsprechend festzulegen, was ich auch gemacht habe. Außerdem stellt die Handwerkskammer einen Service für Inkasso. Wenn ein Kunde nicht zahlt, wendest du dich an den Ansprechpartner der Handwerkskammer, zahlst eine geringe Gebühr und sie übernehmen die Einziehung fälliger Forderungen für dich.
Sorry @ HenneHuhn, aber du hast davon keine Ahnung und schürst hier Angst, wo man keine Angst haben muss. Sicherlich gibt es etliche Fälle mit Insolvenz, da kennst du aber die Hintergründe und Ursachen nicht.
Solange man alles anmeldet und man die Grenzen des Kleingewerbes kennt, braucht man nichts befürchten. Man muss nur all die Rechnungen aufheben (auch die, die man den Kunden geschickt hat), damit man am Jahresende Ausgaben und Einnahmen (Umsatz) verrechnen kann und dem FInanzamt seinen Gewinn oder Verlust mitteilen kann. Den Gewinn versteuert er dann im Rahmen seiner Einkommenssteuer.
Da ich meine Steuererklärung eh schon immer selbst mache, muss ich da nur einen weiteren Punkt hinzufügen (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit).
Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Betrag von 24.500€ an.
Umsatzsteuer muss er nciht abführen oder anmelden, solange er die 17.500€ im ersten Jahr und 50.000€ (Umsatz) im Folgejahr nicht überschreitet.
Hier noch einmal zusammengefasst:
Kleingewerbe 2019: Anmeldung, Buchfuehrung + Steuern
Die ganzen Tupperware und Thermomix Muttis sind auch als Kleingewerbe angemeldet und ich glaube nicht, dass da der Großteil irgendeine Ahnung hat