Firma gründen

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Ganz Unrecht hat HenneHuhn nicht. Gerade was Grundlagen im Bereich Rechnungen, Mahnungen, ... angeht, sofern das nicht schon während der Lehre Thema war.
Existenzgruendung im Nebenerwerb - IHK Erfurt
Einfach bei der nächstgelegenen IHK erkundigen. Schaden kann es nicht.

Das meinte ich ja auch nicht, sondern die "Panikmache".
Was man gegen Leute machen kann, die nicht zahlen, habe ich geschrieben.
Wenn Craftdor jetzt einige Kunden hätte, die nicht zahlen würden, würde deswegen nicht die Insolvenz drohen.
Er hat schließlich keine Gebäude angemietet, Mitarbeiter, die bezahlt werden müssen, Ware, die bezahlt werden muss oder einen Fuhrpark, der unterhalten werden muss.

Anders sieht es natürlich aus, wenn man mit Ware handelt, denn da muss man die Ware einkaufen und bezahlen und ist dadurch auf die offenen Forderungen angewiesen.
Bei einer Dienstleistung waren im schlimmsten Fall die Zeit und die Anfahrtskosten umsonst.
 
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Mag sein, dass ich da übervorsichtig bin, aber sich zu informieren hat noch niemandem geschadet. Und wenn man sich bei Profis informiert, werden die einem ja auch sagen, worüber man sich Sorgen machen muss und worüber nicht. Und genau darauf kommt es ja an!
 
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Mag sein, dass ich da übervorsichtig bin, aber sich zu informieren hat noch niemandem geschadet. Und wenn man sich bei Profis informiert, werden die einem ja auch sagen, worüber man sich Sorgen machen muss und worüber nicht. Und genau darauf kommt es ja an!

Ja klar, nur gibt es im Falle eines Klein bzw. Nebengewerbes nicht viel zu befürchten bzw. worüber man sich Sorgen machen müsste.
Die Grenzen sind klar dargestellt, die Anmeldung geht von alleine, wenn man beim Gewerbeamt war, Inkasso kann man im Notfall über die Handwerkskammer regeln (von der man auch Info Material bekommt), Krankenkasse und Sozialversicherung werden über den Arbeitgeber bezahlt.

Selbst müsste man dafür nur aufkommen wenn

Es gibt zwei Faktoren die für die Beantwortung wichtig sind. Zum einen darf der Verdienst durch das Kleingewerbe beziehungsweise Nebengewerbe nicht höher sein als der des Hauptjobs und zum andern darf der nebenberuflichen Tätigkeit nur maximal 18 bis 20 Stunden pro Woche nachgegangen werden.
Krankenversicherung, Festanstellung und Nebengewerbe - Was muss beachtet werden?

Bei der Rechtsform hilft das Gewerbeamt, wobei es in seinem Fall ein Einzelunternehmen wäre. Freiberufler fällt flach, weil darunter nur wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten fallen.
Die steuerlichen Grenzen sind auch klar und das mit der "Buchführung" auch.
Das, was man also bspw. bei dem IHK Seminar zu hören bekommt, das Poulton gepostet hat, erfährt man mit etwas Eigeninitiative in wenigen Minuten oder beim Gewerbeamt.
Erst wenn der Umsatz dramatisch wächst, muss man sich Gedanken machen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.

Auch die Mitarbeiter im Gewerbeamt meinten damals zu mir: Ach, das ist alles nicht so schlimm, wie überall herumerzählt wird. Im schlimmsten Fall melden Sie Ihr Gewerbe eben wieder ab.

Selbst wenn man fast gar nichts verdient, kann man sein Gewerbe weiterhin angemeldet lassen. Man hat ja dadurch keine Nachteile.

Was er aber unbedingt vorher abklären muss ist:
- Braucht er eine Versicherung, wenn er bspw. den PC eines Kunden schrottet
- Wie sieht es aus, wenn er noch in der Ausbildung ist
- Den Arbeitsvertrag prüfen und ggf. mit seinem Chef darüber sprechen. Wenn es nicht die gleiche Branche ist, gibt es keine Probleme
- Braucht er eine Qualifikation um die Dienstleistung anbieten zu können
 
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DSGVO wäre noch ein Punkt, vorallem weil er mit den Rechnern anderer Leute zu tun und damit direkten Zugriff auf deren (persönliche) Daten hat.
 
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DSGVO wäre noch ein Punkt, vorallem weil er mit den Rechnern anderer Leute zu tun und damit direkten Zugriff auf deren (persönliche) Daten hat.

Das ist auch ein Punkt, der mir gewaltig auf den S... geht.

Zum Glück hält sich das in Grenzen, wenn man keine Newsletter verschickt, keinen Handel betreibt und sonst nicht mit Kundendaten arbeitet.
Selbst bei Elementen auf der Homepage muss man aufpassen. Ich habe mein Kontaktformular rausgeschmissen, weil damit kein Double-Opt-In Verfahren möglich war.
Statdessen müssen die Leute eben jetzt einfach an die E-Mail schreiben. Schöner wäre das Kontaktformular, aber dank unserer Regierung bzw. der EU gehe ich eben wieder einen Schritt zurück.

Diese beknackte DSGVO stört die großen Firmen sowieso nicht (die haben Anwälte und dadurch Schlupflöcher) und war mit dafür verantwortlich, warum Homepages vieler kleiner Unternehmen verschwunden sind.
 
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Zum Glück hält sich das in Grenzen, wenn man keine Newsletter verschickt, keinen Handel betreibt und sonst nicht mit Kundendaten arbeitet.

Solange du die Kundendaten nicht mitnimmst und diese nur beim Kunden bleiben hält es sich in Grenzen. Support per Teamviewer ist da schon langsam eine Grauzone.
Jedoch sollte neben den AGB auch eine extra Datenschutz-Erklärung aufgesetzt werden in welchem der vertrauenswürdige Umgang etc. beschrieben wird und vor allem welche Rechte der Kunde bezüglich Datenschutz hat.
 
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Insolvenz droht ihm auch keine, außer man handelt mit Ware und muss vorher ein Lager mit Ware vollstopfen und keiner kauft was.
Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, denn mit dem meisten liegst Du richtig. Aber hier gehts nicht nur um Zahlungsausfälle oder darum, dass man sein Lager nicht leer bekommt.

Vergiss bitte nicht, dass Du als Einzelunternehmer mit Deinem kompletten (Privat-)Vermögen haftest wenn irgendwas schief läuft. Insofern sollte man diesen Punkt nicht außer Acht lassen. Leute gründen nicht ohne Grund Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.
 
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Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, denn mit dem meisten liegst Du richtig. Aber hier gehts nicht nur um Zahlungsausfälle oder darum, dass man sein Lager nicht leer bekommt.

Vergiss bitte nicht, dass Du als Einzelunternehmer mit Deinem kompletten (Privat-)Vermögen haftest wenn irgendwas schief läuft. Insofern sollte man diesen Punkt nicht außer Acht lassen. Leute gründen nicht ohne Grund Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.

Es kommt aber eben darauf an, was genau man macht. Deswegen muss er prüfen, ob eine Versicherung sinnvoll wäre, wenn danach nichts mehr funktioniert.
Man kann nicht pauschal sagen, dass die Rechtsform Einzelunternehmen deswegen ungeeignet wäre. Eine GmbH oder andere Formen haben komplett andere Voraussetzungen und werden seltenst für ein Nebengewerbe genutzt. Für eine GmbH brauchst du z.B. 25.000€ Mindesteinlagen, man hat Buchführungspflicht, Gewerbesteuer Körperschaftssteuer, Umsatz-, Gewerbe-, Lohn- und der Kapitalertragssteuer. Das kann man machen, wenn man es Vollzeit macht. Eine OHG ist nur für Kaufleute. Eine GbR wäre da schon sinnvoller, allerdings braucht man da mindestens zwei Gesellschafter.

Naja, da bleibt nicht mehr viel übrig.
 
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Naja, da wäre noch die UG, wenn man das Stammkapital für eine GmbH nicht aufbringen will oder kann. Eine GbR halte ich für überhaupt nicht sinnvoll. Die hat die Nachteile eines Einzelunternehmens aber keine nennenswerten Vorteile, da man sich noch mindestens einen zweiten ins Boot holt, für den man ebenfalls voll haftet. Ähnlich sieht es bei der OHG aus.
 
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Naja, da wäre noch die UG, wenn man das Stammkapital für eine GmbH nicht aufbringen will oder kann. Eine GbR halte ich für überhaupt nicht sinnvoll. Die hat die Nachteile eines Einzelunternehmens aber keine nennenswerten Vorteile, da man sich noch mindestens einen zweiten ins Boot holt, für den man ebenfalls voll haftet. Ähnlich sieht es bei der OHG aus.

Bei einer UG hast du aber die gleichen Pflichten wie bei einer GmbH. Deswegen kenne ich keinen, der sein Nebengewerbe als GmbH oder UG betreibt. So viel Zeit kann man nebenher gar nicht investieren, zumal man als Kleingewerbe eh nur max. 18-20 Stunden pro Woche investieren darf. Ansonsten müsste er eine Buchhaltung und einen Steuerberater bezahlen. Da bleibt ihm dann nicht mehr viel übrig, zumal er auch
Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zahlen müsste. Bei einer Kapitalausschüttung müsste er auch Kapitalertragssteuer zahlen und es besteht die Pflicht zur Rücklagenbildung (soweit ich mich erinnere 25% vom Gewinn, bis es 25.000€ sind).
Er übt ja seine Dienstleistung bereits kostenlos aus und möchte sich nur etwas dazu verdienen. Da wäre es sinnvoller sich nach einer Versicherung für Einzelunternehmen umzuschauen. Zumal er ja auch bei einer UG eine Versicherung bräuchte, denn sonst kann er beim ersten hohen Schaden dicht machen.

In eine UG oder GmbH würde ich nur übergehen, wenn ich weiß, dass der Rubel rollt bzw. wenn ich es von Anfang an groß aufziehen und in Vollzeit machen möchte.
 
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Achja, ich habe mal nachgefragt. Es gibt sogenannte Betriebshaftpflichtversicherungen. Die sollten auch in seinem Fall greifen.
Viele private Haftpflichtversicherungen haben das sogar bis zu einem bestimmten Wert dabei (meine z.B.).

Da er 19 ist, in der Ausbildung und vermutlich bei den Eltern wohnt, wird er die aber wahrscheinlich separat abschließen müssen.

Generell kann man sich super bei der Handwerkskammer beraten lassen. Sogar bei der DSGVO helfen die.
 
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