Windows bei VM-Ware Aktivieren

ich656

Software-Overclocker(in)
Servus,

Ich hab vor auf einer VM-Ware Windows zu aktivieren.

Ich hab nen alten Rechner welcher nicht mehr benutzt wird. Auf dem ist Windows XP Installiert.
Ich hätte vor gehabt dieses Windows zu aktivieren. Jedoch habe ich keine CD.
Würde das an sich gehen?

Würde es evtl gehen mein Aktuelles Windows auf meinem Laptop auch auf der VM-Ware zu aktivieren?
 
Pro Lizenz: Eine Installation :)

D.h. ein Windows XP, welches nicht mehr benutzt wird, kannst du in der VM aktivieren.
(Du wirst höchstwahrscheinlich anrufen müssen, aber das is eig. kein Problem)

Dein aktuelles Windows kannst du nicht in ner VM aktivieren.
Denn du benutzt es ja noch ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat er sich schlecht ausgedrückt, richtig wäre: Eine Installation pro Lizenz zur Zeit.
Bei 3 VM's bräuchtest du also auch 3 Lizenzen.
 
Theoretisch NEIN. Die normalen Windows Lizenzen die man im Handel erwerben kann sind hierfür nicht verwendbar. Microsoft schließt im Lizenzvertrag eine virtualisierung dieser Versionen aus. mit VLSC / SPLA Lizenzen sieht das wieder anders aus.

Praktisch Pro Lizenz ein Rechner, also Pro Lizenz auch eine VM. Du kannst also ein Linux Host (z.B. ESXi) nutzen und darauf dann so viele Virtuelle Kisten drauf installieren wie du Lizenzen hast.Microsoft macht da nichts großes draus, aber du handelst defintiv gegen die Lizenzvereinbarung.
Hinzu kommen Benutzerzugriffsrechte, es ist auch nicht erlaubt das auf einem Windows sich gleichzeitig X-Beliebige Leute anmelden, wie es manche "TerminalServer-Patches" versprechen ;9
 
Ich bin von der Begründung her der gleichen Meinung wie norse. Da wir das Thema kürzlich in der Firma hatten, kamen wir dort auch zu dem Schluss, dass wir laut Micosofts Lizenzbestimmungen die alten Windows 7/XP Lizenzen nicht einfach so in einer VM betreiben dürfen. Auf der anderen Seite kam dann wiederum die Diskussion auf, dass Teile der Microsoft Lizenzbestimmungen in Deutschland ungültig sind, da die Bestimmungen auch nicht erlauben, die Lizenz weiterzuveräußern. Meines Wissens ist es aber in Deutschland durchaus mittlerweile gestattet, Lizenzen/Software weiterzuverkaufen. Laut dieser Entscheidung ist der vorgenannte Passus in den MS Lizenzbestimmungen hinfällig/ungültig. Ich frage mich also in diesem Zusammenhang, ob der Teil der Lizenzbedingungen betreffend der Virtualisierung (legal erworbener) Lizenzen nicht auch hinfällig ist. Wer sollte mir schon verbieten, die von mir erworbene Software in der gekauften Anzahl in jeder Hardware- oder auch Softwareumgebung zu nutzen, auf der ich diese zum Laufen bekomme, solange ich diese nur in der Anzahl verwende, für die ich auch Lizenzen besitze.

Ich hoffe, ich verbreite hier kein Halbwissen. Ich wäre wirklich daran interessiert, ob es hier genauere "Erkenntnisse" gibt. Auch im Bezug auf den Weiterverkauf bzw. der Weiterverwendung der "alten" (OEM-) Lizenzen. Ich werde parallel mal schauen, ob ich noch Infos dazu finde. Ich bin nämlich durchaus dafür, auch gebrauchte Lizenzen noch einer Verwendung zuzuführen. Man hat ja nichts zu verschenken. :-D
 
Folgenden, etwas erhellenden Artikel habe ich dazu auf Wikipedia gefunden: KLICK

Zitat:
Wikipedia schrieb:
Es wird darüber gestritten, inwieweit der Weiterverkauf bzw. die Übertragung des Nutzungsrechts erlaubt ist. Dabei bestehen bereits Meinungsunterschiede darüber, ob überhaupt eine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist (bzw. ob § 34 Abs. 1 UrhG bzgl. Software [analog] anzuwenden ist). Rechtsexperten (die Prof. Sosnitza, Hoeren, Dr. Grützmacher und andere) gehen teils davon aus, dass dies nicht notwendig ist. Wenn eine solche Zustimmung geboten sein sollte, darf ein Hersteller diese zumindest nicht wider Treu und Glauben verweigern. Eine weitere zentrale Rolle nimmt in der rechtlichen Diskussion die Frage ein, ob (und wie weit) sich Software bzw. das zugehörige Verbreitungsrecht auch im Wege digitaler Distribution und bei Volumenlizenzen erschöpft. Neben der AGB- und urheberrechtlichen Diskussion werden Weiterverkaufsverbote, die vielen Softwareüberlassungsverträgen zugrunde liegen, kartellrechtlich in Frage gestellt.

Der Bundesgerichtshof entschied nämlich in einem richtungsweisenden Urteil im Jahr 2000, dass der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz findet demnach auch Anwendung auf OEM-Lizenzen, so dass der Handel mit OEM-Software ohne Einhaltung der OEM-Bedingungen grundsätzlich für rechtswirksam erachtet wird. Gleichwohl bedeutet dieses nicht, dass die genauen Auswirkungen des OEM-Urteils einhellig seitens der Rechtslehre bewertet werden.

Das Aufkommen von Gebrauchtsoftwarehandel in den letzten Jahren sorgte dafür, dass entsprechende Fragen zuletzt von mehreren Gerichten zu entscheiden waren. Ein Fall wurde im April 2008 (LG München I) rechtskräftig zugunsten eines grundsätzlichen Veräußerungsrechts entschieden. Wie jedoch das OLG München am 3. Juli 2008 einschränkend entschied, kann die Übertragung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen. Diese Zustimmung dürfe der Urheber nach § 34 Abs. 1 UrhG wiederum nur in Ausnahmefällen (nicht wider Treu und Glauben, somit unter anderem nicht ohne wichtigen Grund) verweigern (ablehnend aber Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 22. Dezember 2009 – Az. 2 O 37/09). Mittlerweile steht fest, dass der Bundesgerichtshof in der Sache entscheiden wird (und zwar durch Zulassung der Revision durch Beschluss des BGH). Auf Vorlage des BGH hat der EuGH in einem Urteil vom 3. Juli 2012 entschieden, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf.

Somit hätte sich die Frage bezüglich der Veräußerung der gebrauchten Software/Lizenzen schon einmal soweit geklärt. Es wäre also durchaus zulässig, die alten Lizenzen anderweitig weiterzuverwenden oder zu verkaufen (sofern ein physikalischer Lizenznachweis existiert -> Lizenzaufkleber/Lizenzvertrag). Jetzt wäre aber noch interessant, inwieweit mir der (MS) Lizenzvertrag verbieten kann, die erworbene Lizenz in einer virtuellen Umgebung zu nutzen...? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Bedingung - zumindest für physikalisch vorhandene Lizenzen - hier in Deutschland vor Gericht bestand hätte?
 
Eine VM ist ein virtueller PC, also stimmt das eine Lizenz pro PC schon. (Oder eben in dem Fall: Eine Lizenz pro VM).

@ich656: Du kannst z. B. von einer virtuellen CD oder einem virtuellen USB-Stick installieren.

Das Microsoft in den Lizenzbedingungen Virtualisierung ausschließt stimmt. (Ich frage mich, warum?) Dass das vermutlich in Deutschland nicht rechtens ist, scheint auch zu stimmen, in einem Projekt an dem ich beteiligt war, wollte es der Kunde weder drauf ankommen lassen, noch vor Gericht ausfechten, also wurden irgendwelche speziellen Lizenzen für Virtualisierung geordert:
Microsoft Volume Licensing - Microsoft Licensing for Virtualization

Die Aktivierung funktioniert problemlos. Wenn Internet vorhanden ist darüber, wenn nicht telefonisch.
 
Der Trick bei den "Virtualisierungslizenzen" ist vermutlich, dass diese das vorgenannte Gerichtsurteil in dem Punkt umgehen, dass dann ja keine "greifbaren" Lizenzen in der Hand des Käufers liegen. Dieser ganze Rechts-Kauderwelch macht mich immer wahnsinnig.

Meiner Meinung nach sollte man jede physikalisch vorhandene Lizenz (also z. B. eine, die als Lizenzaufkleber auf einem alten PC vorliegt wie in seinem Beispiel) auch in einer virtuellen Maschine betreiben dürfen, ohne Angst vor rechtlischen Konsequenzen zu haben. Wie beschrieben natürlich nur eine Installation pro vorhandener Lizenz. Ich persönlich zumindest würde das so handhaben und in "haushaltsüblichen Mengen" keine Angst vor den MS Anwälten haben. Wer sowas in der Firma betreiben möchte, sollte sich dann aber schon besser informieren, oder eben in den sauren Apfel beißen, den von MS vorgeschriebenen Weg zu gehen.

Ich bin mal gespannt, ob hier noch jemand das Thema weiter verfolgt hat und zu einem verwertbaren Ergebnis kam, was die Verwendung vorhandener Lizenzen in virtuellen Maschinen betrifft.
 
Du kannst Windows XP soweit ich weiß nirgends downloaden.
Wollte ich auch schon machen bin aber nicht fündig geworden (obwohl ich hier eine Lizenz liegen habe)

Pro VM oder pro Computer wird eine Lizenz gebraucht.

Linux host + 3 Windows VM´s sind also 3 benötigte Lizenzen.
 
Eigentlich habe ich ja noch den Schlüssel vom alten PC.
MS kann ja nicht nachweisen ob ich den alten Rechner noch betreibe oder eine VM benutze.

Dann bräuchte ich nur noch eine CD, wenn man das nicht Downloaden kann...
 
Eigentlich habe ich ja noch den Schlüssel vom alten PC.
MS kann ja nicht nachweisen ob ich den alten Rechner noch betreibe oder eine VM benutze.

Dann bräuchte ich nur noch eine CD, wenn man das nicht Downloaden kann...

Doch können Sie wenn beide gleichzeitig laufen.
Dann wird gemerkt 1 Schlüssel ist auf 2 Pc´s aktiv und ein PC bekommt den Schlüssel entzogen.
 
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