da brew
Freizeitschrauber(in)
Wegen der wesentlich geringeren Marktanteile. Außerdem mag es sein (ich weiß es ehrlich gesagt nicht), dass es da ähnlich ist, wie bei der FSK, die auch erst eingreifen darf, wenn entsprechende Beschwerden/Klagen eingereicht werden. Und es steht ja auch im Artikel, dass es in erster Linie darum geht, Klagen in der Richtung, wie es sie ja schon gab und die auch im Ausgang wohl nicht ganz billig waren, zu verhindern.
Außerdem, was Windows und die freie Wahl des Standardbrowsers angeht; das gibt es erst seit die Kartellbehörden eingegriffen haben (ich meine bei Win XP). Und der Otto-Normal-User installiert sich halt keinen neuen Browser, wenn schon einer vorinstalliert ist.
A propos, warum schreibst du das frei in Anführungszeichen?
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