Windows 10: Datenschützer beanstanden weiter bestehenden Verstoß gegen DSGVO

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Du willst deinem Gegenüber deine Visitenkarte geben. Nach Gesetz darf dieser diese nur annehmen, wenn du seiner Datenschutzerklärung zugestimmt hast.

Die Auswüchse sind wirklich mannigfaltig, die Abmahnanwälte kommen aus dem Feiern vermutlich gar nicht mehr raus, genauso wie die Juristen, die jetzt für alle möglichen Laien nach einem simplen Baukastenprinzip DSGVO-Texte verschachern können und bei den großen Fischen wird wieder geschlurt.
 
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Du willst deinem Gegenüber deine Visitenkarte geben. Nach Gesetz darf dieser diese nur annehmen, wenn du seiner Datenschutzerklärung zugestimmt hast.

Art. 2 DSGVO Absatz 1 schrieb:
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Also ist der Austausch von Visitenkarten nicht vom DSGVO betroffen, sofern sie nicht in Systemen verarbeitet wird.. :ka:

Erwägungsgrund 32 - Einwilligung schrieb:
1 - Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, etwa in Form einer schriftlichen Erklärung, die auch elektronisch erfolgen kann, oder einer mündlichen Erklärung.
2 - Dies könnte etwa durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, durch die Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft oder durch eine andere Erklärung oder Verhaltensweise geschehen, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert.
Also gibts du mit der Übergabe der Visitenkarte die Einwilligung für die Verwendung der Daten auf der Visitenkarte zum besprochenen Zweck.
Einer Datenschutzerklärung muss nicht zugestimmt werden. :ka:

edit: Sonst wäre da noch § 32 BDSG Art 1 - 1
SS 32 BDSG – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person | BDSG (neu) 2018
 
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Na, na... hast du es gelesen? Ich finde soo schlimm ist es dann doch noch nicht.



Meinetwegen halt auch ein Opt-In. Aber halt nicht so eins, wo du damit irgendwo belämmert wirst, sondern so eins, wo man das in kompletter Eigeninitiative in den Einstellungen suchen und aktivieren muss.



Das sagst du so einfach. Aber IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten, E-Mailadressen meine ich auch. Damit bist du als jemand, der einen Webserver oder eigentlich einen irgendwiegearteten Server betreibt, schon fällig.

E-Mailadressen definitiv, bei IPs fehlt meinem Wissen nach immer noch eine hochrichterliche Entscheidung, aber man sollte sicherheitshalber davon ausgehen. Allerdings greift die DSGVO meinem Wissen nach erst bei der Datenspeicherung/internen Weiterverarbeitung und für 95 Prozent der von (Web-)Servern erbrachten Leistungen ist es aus Nutzersicht überhaupt nicht erforderlich, irgend etwas auf dem Server zu hinterlegen. Die Auslieferung von Daten an eine anfragende IP ist nicht betroffen, sonst könnte man ja die DSGVO-Zustimmungsabfrage gar nicht erst anzeigen. ;-) Selbst Einstellungen/Präferenzen kann man ohne individuelle Wiedererkennbarkeit in Cookies ablegen und wenn jemand Uploads vornehmen, etwas kaufen oder sonst komplexer interagieren möchte, muss er sowieso AGBs zustimmen. Da kann man leicht und, abseits einer einmaligen rechtlichen Prüfung wenn eigene Kompetenz fehlt, ohne zusätzlichen Aufwand DSGVO-konform arbeiten.

Aufwendig ist es nur, wenn das gesamte Verhalten jedes Vorbeisurfenden individuell tracken möchte. Darum hat aber auch nie jemand gebeten; genau das möchte die DSGVO verhindern oder zumindest erschweren.
 
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Die Auslieferung von Daten an eine anfragende IP ist nicht betroffen, sonst könnte man ja die DSGVO-Zustimmungsabfrage gar nicht erst anzeigen. ;-)

Dass es Blödsinn ist, heißt nicht, dass es nicht passieren wird. ;)

Selbst Einstellungen/Präferenzen kann man ohne individuelle Wiedererkennbarkeit in Cookies ablegen und wenn jemand Uploads vornehmen, etwas kaufen oder sonst komplexer interagieren möchte, muss er sowieso AGBs zustimmen. Da kann man leicht und, abseits einer einmaligen rechtlichen Prüfung wenn eigene Kompetenz fehlt, ohne zusätzlichen Aufwand DSGVO-konform arbeiten.

Ich bin mir da nicht so sicher, ob die AGB den Anforderungen an die DSGVO standhalten. Man braucht auf jeden Fall eine Erklärung. Eure hat es übrigens subjektiv auf den ersten Blick schon ganz schön in sich.
 
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Irgendwie wenig überraschend das die DSGVO vor allem Kleinfirmen, Mittelstand und Michels Freizeit trifft, die großen (ausländischen Multimilliarden) Fische aber wieder lachen.

Man könnte meinen, das dies, mit Blick auf Energiewende, Umweltregeln, Steuern ,etc, Sabotage wäre.
Oder funktioniert irgendetwas in DE noch so wie es soll?
Irgendein Gesetz das nicht fehlerhaft, Verfassungswidrig ist?
Oder gar das Verfassungsgericht selber.
 
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Oder funktioniert irgendetwas in DE noch so wie es soll?
Irgendein Gesetz das nicht fehlerhaft, Verfassungswidrig ist?

Ich würde in beiden Fällen sagen: Um Welten mehr als nicht. Aber Verbesserungsbedarf besteht eigentlich immer und es ist immer ärgerlich, wenn das so nach hinten losgeht.
 
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Bei Windows-Installation alle "Optionen" genau anschauen, und entprechendes abwählen.

"DoNotSpy", oder ähnliches verwenden, um die "dicksten Brocken" abzuschalten.

Firefox und Thunderbird verwenden.

Firewall verwenden (nicht die von M$ ;) ), um den Rest zu blockieren --> warum muss der Datei-Explorer ins Internet? ;)

mfg

Hab noch eine bessere Lösung.
Telefonkabel durchschneiden. Alu Mütze aufsetzen. ;)
 
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Hab noch eine bessere Lösung.
Telefonkabel durchschneiden. Alu Mütze aufsetzen. ;)

Geil, super Lösung! Und so neu und intelligent! hört man nicht alle Tage.... (schon gar nicht von digital verblendeten Googlenutten)

Man soll also das Kabel durchschneiden weil ein asozialer Konzern die eigene Leitung missbraucht... ist wie....
wir machen was gegen den Strassenstrich indem wir die Strassen zuschütten...
oder...
das Wasser ist verseucht, wir trinken jetzt nur noch aus Cola gewonnenen Eigenurin...
läuft!! :ugly: :bier:
 
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Jeder kann sich vor Datensammlungen & Co schützen. Wer sauber bleibt, braucht auch nichts zu befürchten.;)
 
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Man soll also das Kabel durchschneiden weil ein asozialer Konzern die eigene Leitung missbraucht...
Du nutzt (jedenfalls privat) seine Leistung völlig freiwillig. Du kannst natürlich juristisch klären lassen, ob die AGBs rechtskonform sind. Wenn sie mir als Privatnutzen nicht passen, nutze ich entwder das Produkt nicht oder trenne das Kabel durch (z.B. in der Firewall ausfiltern oder halt nur offline nutzen).

Der Papierkrieg ließe sich dagegen ganz einfach vermeiden, indem man auf die Speicherung personenbezogener Daten verzichtet.
Für PCGH scheint er leider noch nicht groß genug zu sein. Vieleicht sollte alle User mal gleichzeitig eine Datenauskunft einfordern.

Beispiel Gesundheitswesen und Vereinsarbeit!
An sowas "unnützes" denkt hier doch keiner. Selbst der kurze Aufschrei um Fotografierverbote bei der Einschulung ist schon lange wieder abgeebbt. In Deutschland ist man es ja mittlerweiel gewohnt, das jeder standardmäßig kriminalisiert wird und sowieso nur noch Dinge getan werden dürfen, die explizit erlaubt sind.

Kannst du mir erklären wieso du Papierkrieg schreibst? In was für einem Fall gibt es soviel mehr Arbeit?
Im Zweifel immer dann, wenn irgendwer nach seinen Daten fragt.

Und genauso, wenn jemand das "Recht auf Vegessen" einfordert. Da zensiert man am Besten direkt, völlig egal, ob das ganze berechtigt ist oder nicht. Viele kleinere Websitebetreiber können noch nicht einmal einschätzen, ob eine solche Anfrage berechtigt ist oder nicht und ob man ihr wirklich im vollen Umfang der DSGVO nachkommen muss.

Davon abgesehen ist sie ein wahrer Schatz, wenn es um den Schutz unserer persönlichen, z.T. sensiblen Informationen bei der Verwendung und Weiterverarbeitung durch Dritte geht.
Warum hat man dann nicht jeden Besucher einer Internetseite dazu verpflichtet, die dort ja nun zwinged mind. 20 Seiten lange Datenschutzbestimmungen per signiertem Test zu bestätigen, bevor er/sie/es die Seite besuchenn darf? Nein, so einen Schwachsinn, den niemand liest, muss trotzdem jeder in vollem Umfang auf der Seite einfügen.

Zu behaupten dass "dieser Rotz abgeschafft gehört" ist vergleichbar mit der Forderung, man solle das Recht auf Privatsphäre oder informationelle Selbstbestimmung abschaffen.
Klar, die Selbstbestimmung steht um Lichtjahre über allem anderen, womit gleich mal viele anderen Gesetze ausgehebelt werden.
 
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Du nutzt (jedenfalls privat) seine Leistung völlig freiwillig. Du kannst natürlich juristisch klären lassen, ob die AGBs rechtskonform sind. Wenn sie mir als Privatnutzen nicht passen, nutze ich entwder das Produkt nicht oder trenne das Kabel durch (z.B. in der Firewall ausfiltern oder halt nur offline nutzen).
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Ja bei vor allem Monopolbildungen nutzt man das Produkt natürlich freiwillig. Besonders geil ist es z.B. auch, wenn wie im Fall von Win 7 nach Kauf und jahrelanger Nutzung noch fleissig Spionage reingepatcht wird. Das ist doch Kundenservice!
Und gerne renne ich mit jeder App, jedem neuem Betriebssystempatch und jeder Änderung der AGBs zum Anwalt und lasse die Konditionen "juristisch klären" :lol: Freu mich schon auf die Kosten!
Statt mal das Übel der längst überbordenden Spioniererei in jedem Stück Softwarefurz an der Wurzel zu packen und den Konzernen und Machern diesen Scheiss zu verbieten sollen die Menschen sich also weiter knechten lassen, weils in irgendwelchen AGBs steht. Super Idee!

AGBs sind fürn Arsch, wenn sie die Menschen übervorteilen und ausnutzen. Sie sind keine Gesetz und sie sind keine Menschenrechte und moralisch gleich mal garnichts wert.
Es ist auch egal, ob es für ein Stück Software eine Alternative gibt oder nicht, das rechtfertigt gar nichts. Und ja, die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung steht tatsächlich über fast allem, vor allem über den Interessen irgendwelcher Konzerne. Deshalb gibts hier weiteren Regelbedarf, und zwar massiv.

Gleich 30 Grad draussen - werde jetzt baden gehen, voll analog - das hilft gegen den digitalen Bullshit. :D
Aber bald gibt es wohl smarte Badehosen, die den Zustand des Badewassers und der Hodentemperatur auswerten und "zum Wohle aller" in die Cloud des Herstellers schicken... :ugly:
 
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Dass es Blödsinn ist, heißt nicht, dass es nicht passieren wird. ;)



Ich bin mir da nicht so sicher, ob die AGB den Anforderungen an die DSGVO standhalten. Man braucht auf jeden Fall eine Erklärung. Eure hat es übrigens subjektiv auf den ersten Blick schon ganz schön in sich.

Niemand ist wirklich glücklich mit der aktuellen Vermarktersituation, aber solange bei den Werbetreibenden das Konzept DSGVO nicht angekommen ist, haben es werbefinanzierte Online-Inhalte in der Tat nicht einfach. Da es alle trifft sehe ich es aber, bei ausreichenden Kontrollen, nicht als Problem, sondern als Chance für einen nutzerfreundlicheren Werbemarkt.


Irgendwie wenig überraschend das die DSGVO vor allem Kleinfirmen, Mittelstand und Michels Freizeit trifft, die großen (ausländischen Multimilliarden) Fische aber wieder lachen.

Man könnte meinen, das dies, mit Blick auf Energiewende, Umweltregeln, Steuern ,etc, Sabotage wäre.
Oder funktioniert irgendetwas in DE noch so wie es soll?
Irgendein Gesetz das nicht fehlerhaft, Verfassungswidrig ist?
Oder gar das Verfassungsgericht selber.

Das ist ein ganz normaler Zustand bei allen Organisationsfragen: Da sich eine einmal gefundene Lösung problemlos kopieren lässt, steigt der Aufwand nicht mit der Größe des Unternehmens, aber es stehen mehr Ressourcen zur Verfügung. Wie so oft gilt also auch hier: Die Großen können so etwas locker nebenbei abwickeln, die kleinen sind überfordert. Verglichen mit zum Beispiel den Löschregeln für soziale Medien ist die DSGVO aber zumindest keine Dauerbelastung. Nach dem einmaligen Papierkrieg gibt es nur noch etwaige Auskunftsanfragen, die aber selten sind und mit Nutzerzahlen = Unternehmensgröße skalieren.
 
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Ja bei vor allem Monopolbildungen nutzt man das Produkt natürlich freiwillig.
Ja klar mich zwingt keiner, Windows privat zu nutzen oder meine Windows-Rechner offen ins Internet zu hängen, damit er irgendwem irgendwas meldet.

Genauso verbietet mir jemand, softwareseitig etwas gegen die angebliche Spionage zu unternehmen. Für ich ist das bedeutend einfacher wie juristisch dagegen vorzugehen oder ein andere OS zu nutzen.

An eine politische Lösung habe ich schon vor der DSGVO nicht geglaubt, ich finde das aussichtslos, nachdem insb. deutsche "Politiker" für den Schrott verantwortlich sind und sich die Piraten freiwillig selber aufs Abstellgleis rangiert haben.

Konditionen "juristisch klären" Freu mich schon auf die Kosten!
}So sind nunmal die Gesetze in Europa. Entweder findest Du jemanden, der das für Dich macht, oder Du musst es selber in die Hand nehmen.

AGBs sind fürn Arsch, wenn sie die Menschen übervorteilen und ausnutzen. Sie sind keine Gesetz und sie sind keine Menschenrechte und moralisch gleich mal garnichts wert.
Da Du die einfache Lösung (= nicht Nutzen) nicht wilst, musst Du entweder eine eigene Partei gründen oder sonstwie selber dagegen vorgehen. Offensichtlich macht es sonst keiner für Dich.

Es ist auch egal, ob es für ein Stück Software eine Alternative gibt oder nicht, das rechtfertigt gar nichts.
Stimmt, Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei Dinge.

All die Trottel, die mich heute in den Baustellen wieder viel zu schnell überholt haben und mich dabei u.U. sogar an Leib und Leben gefährdet haben, werden auch nicht automatisch bestraft. Da muss ich entweder selber mit passenden Beweisen gegen vorgehen oder es passiert nichts.
 
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