Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

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In Karlsruhe wurde ein wegweisendes Urteil gefällt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Einzelframes von Filmen urheberrechtlich geschützt sind und dem Leistungsschutzrecht unterliegen. In der Praxis bedeutet das, dass Screenshots aus Videos oder sogar aus Spielen abgemahnt werden können, wenn nicht zuvor eine Genehmigung eingeholt wurde.

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AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

@PCGH: wie verhält es sich dann, wenn Ihr uns in einem Video,oder Screen, den Monitor '123' mit einem Sys 'ABC' und dem >Spiel XYZ< zeigt?
Is das auch schon eine Verletzung des Leistungsschutzrechtes?
Dann dürfen wir im Forum von PCGHX ja auch keine lustigen Screen's mehr veröffentlichen! :stupid:
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Ein Beispiel für einen ekligen Präzedenzfall, der hoffentlich wieder vergessen wird. Ich persönlich sehe (gute) Screenshots eher als Werbung denn einen Urheberrechtsverstoß an (sofern man stets dazu schreibt, um welchen Titel es sich handelt – aber das sollte selbstverstänlich sein).

MfG,
Raff
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Das sehe ich auch so!
Schliesslich kauf ich mir ein Spiel und mach dann einen Screen, welchen nur ich in dem Game erlebt habe und mit Anderen teilen will!
Aber was sagt Ihr als Redaktion nun zu Bsp.-Szenen, welche Ihr verwendet für Sys-Test's?
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Wollen die mir wirklich gerade erzählen, dass 9GAG "illigal" ist (für Deutsche Uploader)? :(
 
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Also, nochmal ganz langsam zum mitschreiben, damit auch ich es verstehe :D.

Wenn ich also ein Screen von Skyrim z.B. in einem Forum poste, ohne es mit Skyrim zu untertiteln, sondern nur mit sagen wir mal Bild 1, könnte ich dann wegen eben jener genauen, fehlenden Betitelung, abgemahnt werden, von wem auch immer?
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Nicht nur 9GAG.
Bald rennen wir alle mit in Paint gemalten Avataren durch die Foren Bsp:
132132132.jpg

Es ist mir unbegreiflich, dass die Firmen sich nicht über kostenlose Werbung freuen :-$
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Also, nochmal ganz langsam zum mitschreiben, damit auch ich es verstehe :D.

Wenn ich also ein Screen von Skyrim z.B. in einem Forum poste, ohne es mit Skyrim zu untertiteln, sondern nur mit sagen wir mal Bild 1, könnte ich dann wegen eben jener genauen, fehlenden Betitelung, abgemahnt werden, von wem auch immer?
Ein Screenshot aus einem bewegten Medium ist nach der oben genannten Rechtsprechung urheberrechtlich geschützt. Du musst also Bethesda um Erlaubnis fragen, ob Du diese Screenshots veröffentlichen darfst, da die der Rechteinhaber sind. Einfach nur den Namen des Spiels dranschreiben reicht da nicht aus. Sie könnten aber sagen, dass Screenshots lizenzfrei sind. Dann hast du zumindest keine Kosten und musst nicht fragen. Aber du musst dann die Auflagen erfüllen, die sie fordern (etwa Nennung des Spiels und des Urhebers, keine Bearbeitung, etc.).

Wie gesagt: Spiele werden nicht explizit im Urteil erwähnt, aber das Prinzip ist exakt das gleiche. Es ist jetzt auch nicht davon auszugehen, dass Publisher Abmahnungen verschicken, aber sie könnten, wenn sie wollten (vor allem wenn die Bilder verwendet werden, um das Spiel oder den Publisher zu "bashen"). Das gleiche gilt bei Filmproduktionen und den berühmten Meme im Web. Ich sag nur HDR, Sparta, Inception und den Dwayne-The-Rock-Johnson-Film, den keiner gesehen hat. Obenderein geht aus dem anderen Urteil hervor, dass bei den Meme ein Copyright dranstehen muss. Auch bei Aufruf des Bildes via URL. Verrückte Welt, dieses #Deutschland, err, #Neuland.
 
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Na Mist dann ist ja hier bald zu wenn die ganzen Abmahnungen bei Computec eingehen. Schade. ;)
 
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Es ist natürlich immer noch so: Wo kein Kläger, da kein Richter. :devil:

Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Also ist es immer gut zu wissen, was gerade so in der Rechtsprechung abgeht - und wo sich Abmahnanwälte womöglich schon die Finger nach lechzen.
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Es wird aber irgendwie immer gruseliger was sich so manch ein Internetresistenter Richter so zusammenreimt. Ich erinnere nur an das LG Köln und diverse Abmahnungen welche durch dieses ermöglicht wurden.
Dann noch die Sinnfreie Geschichte mit der Kennzeichnung des Urhebers bei Bildern etc. ! Also irgendwie habe ich das Gefühl das wir Ossis nun die ganze Wlt übernommen haben und zu einer weltweiten DDR machen
inkl. Stasi 2.0 äh NSA CIA BND und wie sie sich alle schimpfen (nur schade das die mich nicht mit in Boot geholt haben) .

Wer hier Sarkasmus findet darf ihn gerne behalten oder auch weitergeben (ist Lizenzfrei) und wenn sich einer meiner Brüder aus dem Osten mit diesen Zeilen angegriffen fühlt ... selber Schuld!

MfG Ossi Jens!


PS: Oh ich vergaß, laut unserer uckermärkischen- (hamburgerischen-) Mutti ist Internet ja Neuland, oh dann verstehe ich natürlich warum sie erst jetzt gegen Raubmordkopierende-Bilderklaumordkopierende Figuren vorgehen. :ugly:

Mann wann werden in diesem tollen demokratorischen Land endlich mal Regelungen getroffen die diesem Abmahngewerbe grenzen setzen und dem normalen (nicht Raubmordkopierenden) User mal gewisse Rechte / Grenzen geben? Hier wird immerwieder mal was neues aufgetan ... und das dann auch nur um die Leute Abzocken zu können. Die sollen doch endlich mal Nägel mit Köpfen machen. (Was aber wohl nur ein Wunschtraum bleiben wird.)
 
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Zum Thema Screenshots:

Es ist unbestritten, dass Computerspiele und die dargestellten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Dieser Schutz ist abzugrenzen von dem Urheberrecht auf den zugrunde liegenden Programmcode. Computerspiele sind also quasi doppelt geschützt. Einmal der dargestellte Inhalt und einmal der Programmcode. Worauf es hier im Fall ankommt, ist einzig die dargestellten Inhalte. Geschützt wären demnach z. B. die Figuren und allgemein der Spielablauf. Das betrifft dann nicht nur Screenshots, sondern auch Aufnahmen vom laufenden Spiel mit z. B. Fraps.

Bei bereits veröffentlichten Spielen ist das eher weniger ein Problem. Die jeweiligen Entwickler und Publisher sehen darin kein Problem, eben weil es in den allermeisten Fällen gute und kostenlose Werbung ist. Es würde wohl im Gegenteil ziemlich kontraproduktiv sein, wenn rechtliche Schritte bekannt würden. Anders sieht das bei Spielen aus, die noch nicht veröffentlicht worden sind, z. B. bei Closed-Betas mit geringen Teilnehmerzahlen. Hier kann es dann durchaus mal vorkommen, dass ein Entwickler oder Publisher von seinem Urheberrecht bzw. ausschließlichen Nutzungsrecht Gebrauch macht.

Screenshots, die man für sich selbst und Freunde macht, sind ohnehin von der Privatkopie (§53 UrhG) gedeckt.

Zum Thema PCGH-Videos:

Grundsätzlich wären für z.B. Grafikvergleich-Videos die Einwilligung der Rechteinhaber notwendig. Ich halte es aber für sehr wahrscheinlich, dass solche Videos durchaus unter das Zitatrecht (§51 UrhG) fallen können, eben weil durch den Vergleichseffekt ein besonderer Zweck vorliegen könnte. Das Gleiche gilt für Benchmark-Videos, wo der Zweck durch den technischen Hintergrund gerechtfertigt sein könnte.
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Es ist natürlich immer noch so: Wo kein Kläger, da kein Richter. :devil:

Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Also ist es immer gut zu wissen, was gerade so in der Rechtsprechung abgeht - und wo sich Abmahnanwälte womöglich schon die Finger nach lechzen.



ich glaube da aber das wieder diverse anwaltskanzleien wieder mal feuer und flamme sind den da gibt es was zu verdienen
 
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THX@ Pockerclock! :daumen:
Gut mal eine erfahrene Meinung (;)) zu hören!
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

@PCGH_Andreas, @Pokerclock,

Vielen Dank für die Aufklärung :daumen:. Jetzt bin ich noch mehr verunsichert :ugly::D.

Aber mal im Ernst. Das wird ja immer doller mit dem ganzen Lizenzkram und Urheberrechten.
Man weis doch mittlerweile gar nicht mehr, was man im I - Net darf oder nicht, außer man führt ständig eine aktuelle Ausgabe der neuesten Rechtssprechung mit sich herum. Verrückte Welt, in der wir uns befinden :stupid:.
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Ich habe schon seit Jahren vor, mal ein Wordpress-Blog über mein liebstes Hobby zu gestalten und ernsthaft zu pflegen. Leider hält mich die Rechtssprechung immer mehr davon ab, meinen Wunsch in die Realität umzusetzen.
Ich möchte einfach nicht wegen eines Screenshots oder ein paar YouTube-Videos abgemahnt werden (können).

Wenn das so weiter geht, ist der Stillstand bei Let's Plays und Bloggern vorprogrammiert. :daumen2:

Was wir dringend brauchen ist eine Art Fair-Use-Regelung wie in den USA. Ich sehe da echt schwarz für die EU/ Deutschland.
 
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Es wird immer Lücken geben, welche die User genauso nutzen können, wie diese Abmahnanwälte!
Da kommt mir so ein alter Spruch in den Sinn:
'Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justitz!'
Bleibt echt nur abzuwarten, ob dies so bleiben wird und in welchem Maße hier der Urheberrechtsanspruch geltend gemacht wird!
 
AW: Wichtiger Entscheid des BGH: Einzelframes aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt

Langsam wird es doch ekelig, da können sich wieder die Abmahnparasiten fröhlich die Hände reiben
 
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Mal ne dumme Frage: darf man dann in Steam auch nicht mehr die Screenshot-Funktion nutzen? Oder dort Videos hochladen? Die Community wäre dadurch ziemlich tot.
 
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