Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Das ist das "lustige" an der Sache. Redtube darf die Dinger scheinbar weiter verbreiten und liefert vermutlich auch noch großzügig die IP-Adressen der Nutzer an die Rechteinhaber die dann die User abmahnen?! :what:

tja, das vorgehen wirft schon fragen auf. normalerweise würde man ja gegen den uploader vorgehen, aber anscheinend hat man hier gründe, das nicht zu tun. ein schelm wer böses dabei denkt ;).
 
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Das einzige was schmuddeliger ist als die Pornoindustrie sind Anwälte. Ich wusste es schon immer.
Wie schrieb schon Shakespeare in Heinrich VI.: The first thing we do, let’s kill all the lawyers! :devil:
 
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Bei dieser Geschichte frage ich mich in wie weit ich nun beim anschauen von Youtube-Videos abgemahnt werden kann. Hier sind auch des öfteren ganze Musiktitel, teils Serien, Filme u.s.w. wo ich nicht davon ausgehe, dass diese ganz legal dort reingestellt wurden. Normalerweise werden die Illegalen Videos von Youtube ja gelöscht, ist das aber nun nicht der Fall und ich sehe mir ein Video an, welches nicht legal ist, mache ich mich dann Strafbar? Bin ich als Nutzer verpflichtet zu wissen welches Video legal oder illegal ist?

Redtube ist ja nichts anderes als Youtube für Pornos, sind all die dort enthaltenen Videos denn illegal? werden dort nicht auch Videos/Clips zu Werbezwecken verbreitet? Woher weiss der User, welches Video er anschauen darf oder nicht?

Ich verstehe, dass wenn ich jetzt Filme oder Musik runterlade (oder meinetwegen sogar streamen) mit Zusätzen wie DVDrip, Cam, FullAlbum... dass man mir dann vorwerfen kann, dass durch das Allgemeinwissen, ich gewusst haben muss, dass ich hier etwas Illegales mache, ABER bei Seiten, wo beides angeboten wird, stelle ich mir die Frage, wie man dem User hier die Absicht eine Straftat zu begehen beweisen soll.


Heißt, Seite meiden oder Proxy benutzen. Mensch *******, nciht das die Seite auch schonmal aufgerufen wurde.
Dann wären aber tausende, bis millionen betroffen, hinzu kommt, dass man es geltend machen kann, dass dann auch Streaming von anderen Anbietern (damit meine ich die großen wie Maxdome und co) nicht rechtens ist...
Deutsche Gesetzlage, boah eyy manchmal^^ :daumen2:
 
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Tja und das alles zeigt mal wieder, wie ... das deutsche Rechtssystem ist.

Am besten nichts mehr im internet anschauen und anhören.
Dann kann man auch nichts falsch machen.

Irgendwann sind wir soweit , dass youtube myvideo usw illegal sind und das Streamen an sich verboten ist.

Und dass führt dann dazu, das wir irgendwann wieder mit Rauchzeichen kommunizieren,
weil man angst hat, ins Internet zu gehen oder zu Telefonieren (man wird eh abgehört).

Ich könnte immer so weiter machen:ugly:.

Wo führt das alles hin?

Das nimmt kein Gutes Ende.

Mfg:
Niza
 
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Es müsste eine einheitliche Regel geben die Weltweit gültig ist. Man sollte sich schon im Vorfeld schlau machen was man machen darf oder nicht
 
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Reine Abzocke. Erschreckend ist ja vor allem, dass die einfach so an die IP Adresse rankommen.
 
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Es müsste eine einheitliche Regel geben die Weltweit gültig ist. Man sollte sich schon im Vorfeld schlau machen was man machen darf oder nicht
Ein wenigstens Europaweites Gesetz würde da schon helfen


@Niza:
Das Internet ist unser Untergang, das dauert noch ein paar Jahre, aber ich prophezei das. :hmm::nene::heul:
 
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Es müsste eine einheitliche Regel geben die Weltweit gültig ist. Man sollte sich schon im Vorfeld schlau machen was man machen darf oder nicht

Das ist ja gerade das Problem: Eine Legale Seite auf der Private Amateur Videos (legal), trailer zu Filmen (legal), Kurzfassungen welche vom Hersteller zu Werbezwecken genutzt werden (legal) und vielleicht ein paar Videos welche durch einen illegalen Upload entstanden und nicht schnell genug vom Seitenbetreiber entfernt wurden zu sehen sind. Wenn du dich also auf einer Seite wo 99% des Inhaltes legal ist und der illegale Gehalt gar nicht da sein dürft, aufhälst, sollst du nun eine Abmahnung bekommen, weil du ein Stream welchen du als legal betrachtet hast, geschaut hast!
 
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Tja und das alles zeigt mal wieder, wie ... das deutsche Rechtssystem ist.

Am besten nichts mehr im internet anschauen und anhören.
Dann kann man auch nichts falsch machen.

Gute Idee aber,

meine Bekannten sind nichtmal in der Lage (vom Wissen) so ein Stream anzugucken (viel zu alt) und es gibt da nur ein LAN-Router. Und selbst die haben Post bekommen.
Sie haben sich angeblich innerhalb einer Sekunde den ersten Film reingezogen, gleich zum zweiten gewechselt und nach 7 min zum dritten.
Hallo!!! nach 7 min gucken brauch ich keinen dritten mehr:ugly:
Und wenn ich den ersten nur 1 s gesehen habe, in der Zeit hat sich ja nichtmal richtig eine Verbindung aufgebaut :lol:
 
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Es ist traurig, dass die Politik es duldet, dass die Bürger auf diese Weise von einem Berufsstand der sich eigentlich Recht und Ordnung verschrieben hat drangsaliert werden. Dabei wird auf dieselbe Einschüchterung gesetzt, wie bei vielen Phising/Scam Methoden.

Wenn es hier zu einer Verurteilung kommt wird praktisch ein Geschäftsfeld aufgebaut und es kann jeder belangt werden, der sich Sachen auf Youtube ansieht, denn da gibt es auch genügend Material, das urheberrechtlich geschützt ist. Also Schritt 1 Videoportal einrichten, Schritt 2 urheberrechtlich geschütztes Material hochladen, Schritt 3 warten bis genug Leute das gesehen haben und ordentlich abmahnen.

Wenn hier nicht vom Gericht eindeutig festgestellt wird, dass man denjenigen der das Video hochgeladen hat belangen muss oder aber denjenigen, der die Plattform betreibt die das Video bereitstellt, dann wäre das für meine Vorstellung von Freiheit unvereinbar.

Das Vorgehen dieser Anwälte ist nur durch reine Profitgier zu erklären. Würde es darum gehen, dass das Urheberrecht geschützt wird, dann müsste man den Hochlader/die Plattform sperren. Das ist aber ganz offenbar nicht das Ziel. Mich würde es nicht wundern, wenn Redtube da sogar noch ein dicker Batzen Geld bezahlt werden würde, damit die mit den IPs rausrücken. Denn dann kann man erst so richtig Kohle scheffeln. Beseitigt man hingegen das Portal / die urheberrechtlichen Angebote dann würde ja die gesamte Einnahmequelle flöten gehen.
 
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genau und ich gehe sogar soweit und sage dass es direkt Trickbetrug ist der hier vorgenommen wird. Das hat nichts mit gezielter Strafverfolgung zu tun. Ähnlich wie beim Spam mahnt man hier Massen ab und selbst wenn nur 2% davon zahlen hat sich die Sache gelohnt. Sowohl die Anwälte die da mitziehen, als auch diese Schweizer Firma gehören eingeknastet und dicht gemacht.

Ich hoffe nur dass sich da schnell was tut und hier ein klarer Rechtsspruch folgt.
 
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Gibt uns ein Portal, das alle Filme in guter Qualität für 1 Euro pro Film bereitstellt und wir werden NIEMALS mehr einen Stream benutzen.
Zumindest denken so wahrscheinlich viele (ich auch)

Und die 1 Euro sind nicht realitätsfern, denn meine Videothek um die Ecke ist günstiger!



Was will ich mit monatlichen Abos? Da bin ich ja mehr oder weniger gezwungen, jeden Abend 'n Film zu schauen, damit es sich lohnt
 
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Streamen in den Arbeitsspeicher illegal? na dann schließt Ihr mal Youtube :ugly:
 
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Streamen in den Arbeitsspeicher illegal? na dann schließt Ihr mal Youtube :ugly:
Google wird sich freuen. :ugly:



@Topic:
Ich hasse Schmarotzer. :kotz:
Sind wohl die Opfer die man wegen P2P abmahnen kann aus gegangen. Blöd, ne?
Da sucht man sich halt andere Leute die man abzocken kann. Hoffentlich provoziert mal ein reicher Sack einen Präzedenzfall und zeigt denen wo´s lang geht.

Bzw. hoffentlich versucht mal jemand Apple wegen so nem Mist abzumahnen. :devil: Wobei es bestimmt schon reicht, wenn Google merkt, dass die User wegen sowas Angst haben auf Youtube zu kommen und sie das in sinkenden Nutzerzahlen sehen.
 
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Woher soll der Kunde einer Streamingplattform überhaupt wissen ob der Stream legal ist oder nicht?

Muss man bald befürchten nach dem Ansehen eines Youtube Videos eine Abmahnung zu bekommen?

Der Anbieter ist hier entweder die Plattform oder der Uploader. Woher soll der Kunde überhaupt wissen ob der Stream legal ist oder nicht? Diese Beurteilung kann an erster Stelle nur der Uploader machen.
 
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An die Betroffenen hier noch, wenn ein Gericht eure Abmahnung als unrechtmäßig erklärt hat, greift umgehend §97a Absatz 4.
(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
Mit Glück werden die Abmahnanwälte damit zum Sozialhilfefall.
 
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