Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein

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Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 8. Januar 2014 (Az.: I ZR 169/12) die Störerhaftung in Filesharing ausgeschlossen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass Dritte Zugriff auf den Internetzugang hatten und der Internetzugang nicht hinreichend gesichert war. Der nunmehr veröffentlichte Volltext geht dem Wortlaut nach sogar auf Anwendungsbereiche über Familienverhältnisse hinaus.

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Na das wurde aber auch mal Zeit!
Störerhaftung ist eh so ein Unding in diesem Zusammenhang und ich hatte immer os das Gefühl, dass bei Urheberrechtsverletzungen im Zweifel gegen den Angeklagten gehandelt wurde.
 
AW: Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein

Das hatte ich schon gelesen und ich kann nur sagen endlich, endlich ist nun Schluss mit diesen Abzockgeschichten. Beim Auto fahren muss schließlich auch nicht Halter haften, wenn Dritte mit seinem Auto zu schnell fahren oder Ähnliches.

MfG
 
AW: Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein

Das hatte ich schon gelesen und ich kann nur sagen endlich, endlich ist nun Schluss mit diesen Abzockgeschichten. Beim Auto fahren muss schließlich auch nicht Halter haften, wenn Dritte mit seinem Auto zu schnell fahren oder Ähnliches.

MfG

Aber hallo muss der Halter und nicht der Fahrer haften für Ordnungswidrigkeiten (Falschparken z.B.).
Bußgelder zahlt natürlich nicht der Halter, sondern der Fahrer.
 
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Endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung! :daumen:
 
AW: Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein

Könnte ich also einfach behaupten mein WLAN war nur per WEP Verschlüsselungsprotokoll gesichert und jemand konnte folglich leicht meinen Internetzugang mitbenutzen?

Ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass ich als Anschlussinhaber dazu verpflichtet bin meinen Anschluss/ WLAN-Zugang maximal (im Privaten dann wohl: WPA2) zu sichern. Stimmt das?

Gruß
jacks
 
AW: Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein

Könnte ich also einfach behaupten mein WLAN war nur per WEP Verschlüsselungsprotokoll gesichert und jemand konnte folglich leicht meinen Internetzugang mitbenutzen?

Ich meine mal etwas gelesen zu haben, dass ich als Anschlussinhaber dazu verpflichtet bin meinen Anschluss/ WLAN-Zugang maximal (im Privaten dann wohl: WPA2) zu sichern. Stimmt das?

Gruß
jacks

Ja das stimmt. Du kannst sogar noch dann haftbar gemacht werden, wenn du den auf dem Router aufgedruckten WPA2 Schlüssel verwendest.
 
AW: Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein

Ja das stimmt. Du kannst sogar noch dann haftbar gemacht werden, wenn du den auf dem Router aufgedruckten WPA2 Schlüssel verwendest.

Nö. Es gibt kein Gesetzt das dich zwingt dein Router zu sichern. Das man haftbar war lag an der Störhaftung die ja mit diesen Urteil gekippt wurde.
 
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Nö. Es gibt kein Gesetzt das dich zwingt dein Router zu sichern. Das man haftbar war lag an der Störhaftung die ja mit diesen Urteil gekippt wurde.

Ja, ist richtig.
Du konntest sogar noch dann haftbar gemacht werden, wenn du den auf dem Router aufgedruckten WPA2 Schlüssel verwendest.
wäre zurzeit zutreffender.

Gekippt ist die Störerhaftung damit aber nicht, nur mehr eingeschränkt (was auch notwendig war).
 
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Naja für mich ist sie gekippt denn man muß dem Gericht nur verklickern das das WLAN unverschlüsselt ist und jeder der draußen am Haus vorbei geht mal eben das neue Justin Biber Album gesaugt haben kann.
 
AW: Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein

Normaler weiße heißt es immer das man nicht Hafter für Dritte bis man Davon Erfährt, dazu gilt auch das Unschuldig bis die Schuld Beweist wurde.

Damit dürften eigentlich viele Urteile gar nicht Rechtkräftig sein,
den wenn man seinen Router Firmeware Aktuell Hält und nichts davon weiß, das jemand Dritte sich darüber Illegale Produkte oder Urheberrecht Geschütze Inhalte Downloadet.
Kann man eigentlich nicht Haftbar gemacht werden, selbst hier muss eigentlich Beweist werden das man Schuld daran ist.

Daher finde ich von Grund auf dies schon sehr Fragwürdig, wiso hier das Gesetzt der Unschuld klar Weg gehalten wird.
 
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