Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: BGH schränkt Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen ein
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 8. Januar 2014 (Az.: I ZR 169/12) die Störerhaftung in Filesharing ausgeschlossen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass Dritte Zugriff auf den Internetzugang hatten und der Internetzugang nicht hinreichend gesichert war. Der nunmehr veröffentlichte Volltext geht dem Wortlaut nach sogar auf Anwendungsbereiche über Familienverhältnisse hinaus.
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Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 8. Januar 2014 (Az.: I ZR 169/12) die Störerhaftung in Filesharing ausgeschlossen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass Dritte Zugriff auf den Internetzugang hatten und der Internetzugang nicht hinreichend gesichert war. Der nunmehr veröffentlichte Volltext geht dem Wortlaut nach sogar auf Anwendungsbereiche über Familienverhältnisse hinaus.
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