Ich habe mich damit mal ausgiebiger beschäftigt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen (da ich Coversongs machen wollte):
Nach dem deutschen Urheberrecht ist es erlaubt, einen Song unverändert zu covern (wobei unverändert mal wieder schwammig ist). Allerdings kann die GEMA unabhängig davon Lizenzgebühren für die Verwendung des Songs verlangen, sofern es sich um ein GEMA-verwaltetes Stück handelt!
Grundsätzlich liegt es aber am jeweiligen Rechteinhaber, wie er mit solchen Sachen umgeht. Bei Youtube gibt es ja diese Content ID Geschichte. Da kann der Rechteinhaber festlegen, was mit erkannten Stücken passieren soll (Sperren, Werbung, Hinweis anzeigen, etc.). Was bei den meisten Plattformen allerdings üblich ist: Mehrmaliger Verstoß gegen das Urheberrecht führt in der Regel zur Kontensperrung!
Ich meine, ich habe in einem FAQ einer dieser Seite auch mal gelesen, dass Coversongs ausdrücklich nicht erlaubt waren. Kann mich da jetzt aber auch irren...