DaStash
PCGH-Community-Veteran(in)
Lügen haben kurze Beine,
jedenfalls im Märchen.
(Quelle: golem.de / Bild: Adrian Michael / GNU FDL 1.2)
Am heutigen Mittwoch findet eine wichtige Abstimmung bezüglich des Leistungsschutzrechtes im Europaparlament statt. Wie viele in der Vergangenheit sicherlich beiläufig mitbekommen haben, wirkt hier eine große Lobby(Presseverleger) auf die Ausgestaltung der Gesetzesvorlage ein. Es werden dabei gezielt Sachverhalte und "Fakten" konstruiert und publiziert um die Verfolgung und Durchsetzung der Interessen zu begleiten und vor allem sicherzustellen. So weit ist das sicherlich nicht vielen unbekannt, so funktioniert Politik aber was viele wohl nicht wissen beziehungsweise maximal aus Unkenntnis der konkreten Sachlage lediglich ahnen konnten ist, wie weit weg die angebrachten "Argumente und Fakten" von der Realität wirklich sind.
Friedrich Greis, freier Journalist, Redakteur bei der Netzzeitschrift golem.de und dpa, hat sich die Mühe gemacht und die zehn häufigst genannten Argumente der Presseverleger-Lobby angeschaut und auf ihren Wahrheitsgehalt hin analysiert. Ohne zu viel vorwegzunehmen fällt das Resumée sehr ernüchternd aus. In diesem Zuge verweist er auf einen Artikel von Sasha Lobo, der sich genau mit diesem Thema erst kürzlich in einer Kolumne auf spiegel.de auseinandergesetzt hat.
Zitat: "Das Leistungsschutzrecht ist Lobbyismus pur und zeigt auf erschreckende Weise die enge Verquickung zwischen den deutschen Verlagen und der CDU/CSU
... Das ist leider kein Mythos, sondern die erschreckende Realität
Es ist erschreckend mit welch konstruierten Sachverhalten oder kurz Lügen, das Interesse von großen Lobbyverbänden politisch durchgesetzt wird. Das zeigt wie stark Wirtschaft und Politik sich gegenseitig in die Hände spielen. Und wenn man jetzt bedenkt das es sich hierbei um ein Thema handelt, bei dem wir als "Thematisch involvierte und informierte Nutzer" die Hintergründe verstehen und entsprechend analysieren und einordnen können, kann man sich im Entferntesten vorstellen wie es sich bei Themen verhält in denen man nicht so sehr involviert ist. Unterm Strich stellt das die komplette politische Glaubwürdigkeit in Frage.
Zum Artikel: Ist die Verlinkung wie bisher noch moglich? - Urheberrechtsreform: Die zehn Mythen des Leistungsschutzrechts - Golem.de
[UPDATE]
Sowohl das Leistungsschutzrecht als auch der Uploadfilter wurden vom Rechtsausschuss des Europaparlamentes befürwortet. Somit haben die federführenden Verlegerverbände BDZV und VDZ nach dem erfolgreichen Votum der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten eine weitere Hürde absolviert. Das Ergebnis viel dabei mit 13 zu 13 Stimmen äußerst knapp aus, was darauf hindeutet das auch innerhalb des Rechtsausschusses die eingebrachten Gesetze sehr kritisch gesehen werden.
Das Votum für den Upload-Filter hingegen viel mit 15 zu 10 Stimmen etwas deutlicher aus. Somit können nun Plattformen mit Nutzer generierten Inhalten für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer belangt werden. Das bis jetzt geltene Providerprivileg entfällt. Bei Anzeige einer entsprechenden Urheberrechtsstelle müssen kommerzielle Plattformbetreiber reagieren, unabhängig der Frage ob diese Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Darüber hinaus müssen jene Plattformbetreiber zukünftig vorab die Inhalte ihrer Nutzer filtern, sollten sie gegen geltendes Urheberrecht verstoßen. Das wird teilweise heute schon genutzt, siehe Youtube mit ihrem Content-ID Filter welcher dafür sogt das Inhalte bestimmter Programme die diese Technik nutzen beim Upload automatisch gesperrt werden.
Nur noch das Plenum des Parlamentes kann diese beiden Gesetzesvorhaben stoppen. Die Piratin und EU-Abgeordnete Julia Reder hat das bereits angekündigt und in Aussicht gestellt, dass die Wahl bereits in der ersten Juli Woche erfolgen könnte. Sollte dieses Vorhaben gelingen würden danach Trilogverhandlungen zur Lösungsfindung statt finden. Ausgang ungewiss.
Quelle: golem.de, spiegel.de
jedenfalls im Märchen.
(Quelle: golem.de / Bild: Adrian Michael / GNU FDL 1.2)
Am heutigen Mittwoch findet eine wichtige Abstimmung bezüglich des Leistungsschutzrechtes im Europaparlament statt. Wie viele in der Vergangenheit sicherlich beiläufig mitbekommen haben, wirkt hier eine große Lobby(Presseverleger) auf die Ausgestaltung der Gesetzesvorlage ein. Es werden dabei gezielt Sachverhalte und "Fakten" konstruiert und publiziert um die Verfolgung und Durchsetzung der Interessen zu begleiten und vor allem sicherzustellen. So weit ist das sicherlich nicht vielen unbekannt, so funktioniert Politik aber was viele wohl nicht wissen beziehungsweise maximal aus Unkenntnis der konkreten Sachlage lediglich ahnen konnten ist, wie weit weg die angebrachten "Argumente und Fakten" von der Realität wirklich sind.
Friedrich Greis, freier Journalist, Redakteur bei der Netzzeitschrift golem.de und dpa, hat sich die Mühe gemacht und die zehn häufigst genannten Argumente der Presseverleger-Lobby angeschaut und auf ihren Wahrheitsgehalt hin analysiert. Ohne zu viel vorwegzunehmen fällt das Resumée sehr ernüchternd aus. In diesem Zuge verweist er auf einen Artikel von Sasha Lobo, der sich genau mit diesem Thema erst kürzlich in einer Kolumne auf spiegel.de auseinandergesetzt hat.
Zitat: "Das Leistungsschutzrecht ist Lobbyismus pur und zeigt auf erschreckende Weise die enge Verquickung zwischen den deutschen Verlagen und der CDU/CSU
... Das ist leider kein Mythos, sondern die erschreckende Realität
Es ist erschreckend mit welch konstruierten Sachverhalten oder kurz Lügen, das Interesse von großen Lobbyverbänden politisch durchgesetzt wird. Das zeigt wie stark Wirtschaft und Politik sich gegenseitig in die Hände spielen. Und wenn man jetzt bedenkt das es sich hierbei um ein Thema handelt, bei dem wir als "Thematisch involvierte und informierte Nutzer" die Hintergründe verstehen und entsprechend analysieren und einordnen können, kann man sich im Entferntesten vorstellen wie es sich bei Themen verhält in denen man nicht so sehr involviert ist. Unterm Strich stellt das die komplette politische Glaubwürdigkeit in Frage.
Zum Artikel: Ist die Verlinkung wie bisher noch moglich? - Urheberrechtsreform: Die zehn Mythen des Leistungsschutzrechts - Golem.de
[UPDATE]
Sowohl das Leistungsschutzrecht als auch der Uploadfilter wurden vom Rechtsausschuss des Europaparlamentes befürwortet. Somit haben die federführenden Verlegerverbände BDZV und VDZ nach dem erfolgreichen Votum der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten eine weitere Hürde absolviert. Das Ergebnis viel dabei mit 13 zu 13 Stimmen äußerst knapp aus, was darauf hindeutet das auch innerhalb des Rechtsausschusses die eingebrachten Gesetze sehr kritisch gesehen werden.
Das Votum für den Upload-Filter hingegen viel mit 15 zu 10 Stimmen etwas deutlicher aus. Somit können nun Plattformen mit Nutzer generierten Inhalten für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer belangt werden. Das bis jetzt geltene Providerprivileg entfällt. Bei Anzeige einer entsprechenden Urheberrechtsstelle müssen kommerzielle Plattformbetreiber reagieren, unabhängig der Frage ob diese Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Darüber hinaus müssen jene Plattformbetreiber zukünftig vorab die Inhalte ihrer Nutzer filtern, sollten sie gegen geltendes Urheberrecht verstoßen. Das wird teilweise heute schon genutzt, siehe Youtube mit ihrem Content-ID Filter welcher dafür sogt das Inhalte bestimmter Programme die diese Technik nutzen beim Upload automatisch gesperrt werden.
Nur noch das Plenum des Parlamentes kann diese beiden Gesetzesvorhaben stoppen. Die Piratin und EU-Abgeordnete Julia Reder hat das bereits angekündigt und in Aussicht gestellt, dass die Wahl bereits in der ersten Juli Woche erfolgen könnte. Sollte dieses Vorhaben gelingen würden danach Trilogverhandlungen zur Lösungsfindung statt finden. Ausgang ungewiss.
Quelle: golem.de, spiegel.de
Zuletzt bearbeitet: