Sind Student and Teacher Editions mit den im Handel erhältlichen Produkten identisch?
Ja. Student and Teacher Editions entsprechen Vollversionen der im Handel erhältlichen Software.
Voraussetzung
Wer darf eine Student and Teacher Edition erwerben und nutzen?
Folgende Personen dürfen Adobe Student and Teacher Editions benutzen:
• Studierende: ordentlich eingeschriebene Studierende an weiterführenden Bildungseinrichtungen, die als öffentliche oder private Universitäten oder Hochschulen anerkannt sind und staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten
• Schüler: Schüler, die an einer staatlich anerkannten öffentlichen oder privaten allgemein- oder berufsbildenden Schule ordentlich angemeldet sind
• Dozenten und Verwaltungsangestellte: Dozenten, Lehrkräfte und Mitarbeiter an einer staatlich anerkannten allgemein- und berufsbildenden Schule, öffentlichen oder privaten Hochschule bzw. an einem Schulamt oder einer Schulbehörde sowie emeritierte Hochschullehrer
VHS Kursteilnehmer und VHS Mitarbeiter sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Dürfen Studierende und Lehrkräfte in Teilzeit Student and Teacher Editions kaufen?
Ja, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Welche Art von Nachweis ist erforderlich?
Folgende Nachweise können von Studierenden, Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeitern erbracht werden:
Schüler und Studierende:
Der Nachweis muss eine Schul- oder Immatrikulationsbestätigung mit Angabe des Namens, der Bildungseinrichtung und des aktuellen Schuljahres oder Semesters enthalten. Vorgelegte Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Gültige Nachweise sind:
• Schüler- oder Studienausweis
• Zeugnis
• Beleg über entrichtete Schul- oder Studiengebühren
• Andere Schriftstücke der Schule, denen der Name des Schülers/Studierenden, der Name der Bildungseinrichtung und das aktuelle Semester/Schuljahr zu entnehmen sind
Lehrkräfte, Dozenten und Verwaltungsangestellte:
Sie müssen einen gültigen Ausweis mit Namen, Angabe der Bildungseinrichtung und Gültigkeitsdatum oder eines der folgenden Dokumente vorlegen. Vorgelegte Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Vertrauliche Informationen wie Gehaltsangaben, Beurteilungen oder Sozialversicherungsnummern können unkenntlich gemacht werden.
• aktueller Gehaltsnachweis
• offizielles Schreiben des Arbeitgebers