Umtauschproblem defekte Graka

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Grützen Kurt mit Erdbeere

Komplett-PC-Käufer(in)
Hiich bräuchte mal Hilfe.Ich habe eine gebrauchte ATI 5770 auf Ebay erworben. Rechnung und bereits erfolgter Austauschbeleg der 1. Karte sind im Orginal vorhanden. Nun hat auch diese Karte einen Defekt.ja ich weiß: viele 5770er haben Probs, ich habe alles probiert, anderer Rechner, Treiber, kurzum Karte ist defekt. Garantiesiegel, OVP alles unbeschädgt und vorhanden.Nun zum eigentlichen Problem:Notebooksbilliger. de weigert sich mir die Karte auszutauschen, da ich nicht Erstbesitzer/Käufer der Karte bin, MSI als Hersteller tauscht nur mit Notebooksbilliger.de die Karte und nicht mit mir. d. H. ich habe in der Garantiezeit ne defekte Karte, die ich nicht reklamiert und ersetzt bekomme. Den Erstkäufer der Karte erreiche ich nicht mehr.Hab ich iwelche Möglichkeiten, die Karte umgetauscht zu bekommen. Danke für eure Hilfe. Kurti
 
Ich hatte mal ein MSI Laptop wo das Lüfterlager innerhalb von 2Jahren 2mal den geist aufgab.
Gekauft hab ich bei Karstadt aber bei der Garantie hab ich alles Online über die Website gemacht, die fragten nicht wo der her war, musste nur den kaufbeleg rein packen.

Hast du bei MSI Angerufen, oder ein Online RMA Antrag gestellt?

Ansonsten ist MSI in der Pflicht der Gewährleistung und nicht der Händler.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen nur 1. Werd dann wohl bei Notebo... und bei MSI nix mehr holen.
 
Das ist ein Fall der Drittschadensliquidation. Du hast den Mangel, aber keinen Anspruch. Der Erstverkäufer den Anspruch, aber keinen Mangel.

Da weitere Ausführungen in Richtung Rechtsberatung (und damit gegen die Forenregeln) gehen, kann ich dir nur den Link anbieten:

Drittschadensliquidation ? Wikipedia

und besonders auf diese Passage im Artikel verweisen:

Der Dritte kann im Rahmen der zwischen ihm und dem Ersatzberechtigten bestehenden Rechtsbeziehung gemäß § 285 BGB die Abtretung dieses Ersatzanspruches an sich verlangen.

Dadurch wird einerseits erreicht, dass dem Schädiger eine zufällige Schadensverlagerung nicht zugute kommt und dass andererseits der Schadensinhaber in schuldrechtlicher Hinsicht nicht auf dem Schaden sitzen gelassen wird.
Alternative ist, nochmal mit Hersteller und Händler über deine Situation zu reden.

Ich hätte auch noch einen Link zu einem Blog, der das Thema allgemein erläutert:

http://extreme.pcgameshardware.de/b...oder-garantie-moeglich-bei-weiterverkauf.html

Mehr darf ich nicht und auch kein andere User helfen, deswegen ist hier auch

-CLOSED-

EDIT

Die oberen Posts sind das beste Beispiel, warum Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist.:daumen2:
 
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