Umtausch von GTX 280 gegen GTX 275 akzeptieren?

dann spielst du eben nur Fallout und Hawx und das in der Auflösung 1920x1200 mit AA und AF und genau da ist die 280 auf Grund des grösseren Speichers schneller.
 
Mir ist es auch noch nie passiert dass ein Mitarbeiter mich wegen meines Alters beurteilt hat.
Ich würde nicht ständig auf dein Alter anspielen. Das könnte dir letztendlich zum Verhängnis werden, denn zumindest nach österreichischen Recht, wärst du mit 15 noch nicht einmal geschäftstauglich (auch wenn sich kaum ein Geschäft drum kümmert) und ich glaube nicht, dass das in Deutschland so viel anders sein wird...

MfG, boss3D
 
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Wer hat dir den PC bezahlt?
Haben deine Eltern ihn bezahlt oder hast du das Geld von denen genommen und selber bezahlt?
Falls du antwortest, du habest ihn selber bezahlt, behaupte, deine Eltern haben ihn gekauft.

Der kleine Paragraph ist interessant.
§263 StGB
 
Ich würde nicht ständig auf dein Alter anspielen. Das könnte dir letztendlich zum Verhängnis werden, denn zumindest nach österreichischen Recht, wärst du mit 15 noch nicht einmal geschäftstauglich (auch wenn sich kaum ein Geschäft drum kümmert) und ich glaube nicht, dass das in Deutschland so viel anders sein wird...

MfG, boss3D

In Deutschland gilt man laut Gesetzt ab 14 Jahren als "halb Geschäftsfähig". D.h. du kannst mit 14 Dinge selbstständig kaufen, sie dürfen aber einen bestimmten Warenwert nicht überschreiten. Ich weiss nicht wie hoch, aber mit 14 Jahren einen PC im Wert von über 1000 ist wohl gesetzeswidrig.
 
In Deutschland gilt der §106 BGB, wonach man "beschränkt geschäftsfähig" ist zwischen dem vollendeten siebten und 18. Lebensjahr.

Interessant wird es ab dem §107 BGB, wonach ein Minderjährige einer Einwilligung bedarf, bei Willenserklärungen die nicht alleine einen rechtlichen Vorteil haben (z.B. Kaufverträge). Heißt also, dass du erstmal die Einwilligung deiner Eltern bedurft hättest, um den PC kaufen zu können.

Hast du keine Einwilligung (vor Abschluss erteilt) gilt der Vertrag als schwebend unwirksam. Liegt dann auch keine Genehmigung (nach Abschluss erteilt) vor, ist deine Willenserklärung ungültig und somit der Vertrag nichtig. Es gibt aber Ausnahmeregelungen. > mal weiter lesen im BGB.

Mancher nimmt das gerne als Anlass, um aus einem Vertrag raus zukommen.

@Malkavian

Du Spielst auf den Taschengeldparagraphen an (§110 BGB). Es gibt hier keine Grenze. Es kommt mehr darauf an, zu welchen Zweck er das Geld bekommen hat. Das ist immer schwer zu definieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Warenwert darf dein Taschengeld nicht übersteigen und die Sache darf nicht durch Gespartes erworben werden.
Also kannst du grad noch so ein PC-Spiel kaufen, falls du keine 1000€ monatlich parat hast.
 
Hallo,

wie die Vorschreiber schon sagten liegt der Kauf wahrscheilich nicht im Rahmen des sogenannten "Taschengeldparagraphen". Dieser besagt das man als "beschränkt" Geschäftsfähiger (dieser Bereich liegt übrigens zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr) alle Geschäfte selbst tätigen darf, die man überlicherweise von der Höhe her mit seinem Taschengeld abdecken könnte oder wenn Eltern das Geld für diesen Zweck vorgesehen haben oder wenn Eltern das Geld ausdrücklich zur "freien" Verfügung gestellt haben.

Du müsstest jetzt also prüfen welche der obigen Regeln für Dich gelten. Diese dürfen dann allerdings nur zu Deinem Vorteil ausgelegt werden. Alternate kann "NICHT" mit Hinweis auf den Taschengeldparagrafen das Geschäft rückabwickeln da diese voll Geschäftsfähig sind und Ihr wirtschaftliches Handeln "überblicken" konnten.

Du selber, oder viel mehr Deine Eltern, könntest aber mit Hinweis auf deine beschränkte Geschäftsfähigkeit eine Rückabwicklung des kompletten Kaufvertrags verlangen. Da dieser bis zu deinem 18. Lebensjahr schwebend unwirksam ist. Außer Alternate kann Dir beweisen, daß Deine Eltern Dir das Geld genau für den Zweck des PC-Kaufs zur Verfügung gestellt haben, was Ihnen wohl schwer fallen dürfte.

Ich würde mir die Behandlung auch nicht gefallen lassen. Vielleicht hilft Dir das Argument mit der Rückabwicklung ja ein wenig bei der Argumentation. ;-)

Gruß

Monti
 
also ich find das voll unfair was alternate gemacht hat.ich würd solange die nerven biss ich ein gutschein bekommen würde und dann damit entweder ne gtx285 holen,oder warten biss die neuen dx11 karten rauskommen.aber das in bar könnt ihr vergessen.das geht leider nicht.aber das mit nem gutschein oder ne neue gleichwertige oder bessere ware ist möglich und sollte es auch.und was alternate das macht ist schei__e:daumen2:
 
@Montolio:
Leider können sie auch für den Umstand der Nutzung der Sache nur einen Teil des gezahlten Betrags aushändigen.
Womit er dann mit noch weniger da steht.

Im Kaufvertrag steht wie überall, dass beim Widerruf beide Parteien ihre jeweilige Sache aushändigen, jedoch der Händler den Gebrauch der Sache abziehen kann.
D.h. [Betrag XXX.XX€ : 2 x 365 Tage Garantie ] x XXX Tage Gebrauch = Erstattung an den Händler
 
Gut, ich werde es nicht irgendwie darauf ankommen lassen dass die Sache jetzt auf der "Geschäftsfähigkeitsschiene" abläuft.

Dummerweise hat mir Alternate noch nicht geantwortet. Ist ja auch egal, ich wollte dort sowieso mal anrufen oder gleich im Laden vorbeischauen. Ich freue mich auf morgen :devil:

Ich hab jetzt gesehen, dass Alternate nun wieder viele Modelle der GTX275 mit doppelten Speicher, also 1792 mb , im Angebot hat. Meint ihr ich kann auch so eine fordern? Die Karte wäre zwar immernoch nicht so teuer wie damals meine GTX280, aber es wäre ein Kompromiss... Andererseits ist sie immernoch gute 80€-60€ günstiger, was ja für mich ne Menge Geld ist (knapp 2 Monate Taschengeld). Würde mich über eure Meinung freuen.
 
Sry ersteinmal für den Doppelpost ;)

Ich habe eben bei Alternate angerufen, und nun ist alles geklärt. Ich bekomme eine GTX285. Ende gut, alles gut. Ich bedanke mich bei allen Leuten die mir hier geholfen haben! VIELEN DANK :daumen::daumen::daumen:
 
Super!!!
Meine herzlichen Glückwünsche, manchmal zahlt sich durchhalten eben doch aus!!! :daumen:
Immer auf das Alter zu gehen ist unfair, blos weil man Jung ist, heißt das noch lange nicht, das man Dumm oder absolut unwissend ist, und nur Sims spielt...:D
(Nichts gegen Sims :P)
 
@Amlug_celebren
Den Glückwünschen für Seminator schließe ich mich an - und in Sachen Spiele: ich kann mich mit frisch gebackenen 32 Jährchen so richtig über die Demo von Batman: Arkham Asylum freuen *ggg* ... so ganz nebenbei, die aktuellen Grafikkarten eignen sich, wenn man ehrlich ist, doch für nichts anderes als Zocken ... ;-)
 
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