News The Witcher 4: CD Projekt hat Bauchschmerzen mit generativer KI

PCGH-Redaktion

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In The Witcher 4 wird vermutlich keine generative KI zum Einsatz kommen. Hintergrund sind jedoch weniger kreative als vielmehr rechtliche Bedenken bei CD Projekt.

Was sagt die PCGH-X-Community zu The Witcher 4: CD Projekt hat Bauchschmerzen mit generativer KI

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Wenn Optimieren aber heißt, Details zu reduzieren und Features rauszuwerfen, weil es auf schlechter Hardware nicht läuft, dann bin mehr dafür veraltete Hardware nicht zu unterstützen.

Phantom Liberty zeigt, dass CP2077 besser geworden wäre, wenn man auf eine PS4 & Co keine Rücksicht nehmen hätte müssen; wer weiß denn schon welche Features gerade wegen der PS4 aus dem Spiel genommen wurden, damit das Spiel überhaupt auf der alten gammeligen Kartoffel gestartet werden konnte.
 
Wenn Optimieren aber heißt, Details zu reduzieren und Features rauszuwerfen, weil es auf schlechter Hardware nicht läuft, dann bin mehr dafür veraltete Hardware nicht zu unterstützen.

Phantom Liberty zeigt, dass CP2077 besser geworden wäre, wenn man auf eine PS4 & Co keine Rücksicht nehmen hätte müssen; wer weiß denn schon welche Features gerade wegen der PS4 aus dem Spiel genommen wurden, damit das Spiel überhaupt auf der alten gammeligen Kartoffel gestartet werden konnte.
Oder man hätte Nixxes oder eine ähnliche Firma anstellen sollen eine PS4 Version zu machen während man sich ohne Rücksicht auf Verluste auf die PS5/PC Version und mögliche technisch herausfordernde Features konzentriert.
 
Rechtliche Grauzone bei "geistigem Eigentum" und KI-generierten Inhalten?

Soweit ich wüsste, doch nicht, oder?
KI-generierte Inhalte sind kein geistiges Eigentum und somit nicht schützbar per Copyright - wurde doch eben erst definiert.

Somit ist das, was die KI ausgeben würde bei NPC's kein kreatives geistiges Eigentum.
Was aber schützenswert ist, ist, das Know-How und der Code, wie die KI programmiert, gefüttert und trainiert wurde.

Die Leute (Medienschaffenden und "Verwerter") müssen mal echt von dem Gedanken loskommen, dass Ihnen ein das Produkt vollumfänglich "gehört" und sie da komplett den IP-Daumen drauf haben.
Die KI generiert hier künstlich eine Dienstleistung. Wenn eine Maschine einen Nagel in die Wand schlägt, kann ich mir dieses"nagel in die Wand"-Ergebnis oder den Vorgang auch nicht schützen lassen. Ich kann nur menschliche Kreativ-Leistungen und Schaffenswerke schützen lassen. Also das wissen, wie die Maschine gebaut sein muss und die ingenieurstechnische Erfinderleistung, um so einen Maschine zu designen, die das macht.
Ich kann in einem Film oder Spiel auch keinen Besitz-Anspruch auf die Deutsche Sprache oder das Wörtchen "und" erheben.


Oder liege ich da falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie ist es dann "richtig"?
In Europe, the status of AI-generated content in relation to intellectual property and copyright is complex and evolving. Generally, to be afforded copyright protection in Europe, works must be original, meaning they must be the result of the author's own intellectual work and not a copy of a pre-existing work. Ownership of works is typically held by their author, with some exceptions, such as works created by employees in the course of their employment, which are usually owned by the employer.​
The European Commission has acknowledged that the copyright protection and ownership of works created by or with the help of generative AI tools is more intricate. While EU copyright law is harmonized to some extent, it remains largely a matter of national law, and specifics may differ between countries.​
The European Union is aiming to establish a comprehensive legal framework for AI technologies through the proposed AI Act, which introduces a risk-based approach to AI regulation and includes provisions that require AI developers to maintain detailed records of training data, ensuring transparency and accountability in AI development.​
The UK government is also consulting on potential reforms to protections for computer-generated works and the challenges posed by digital replicas generated by AI systems, such as deepfakes.​
These consultations aim to gather evidence on the challenges posed by digital replicas and whether the current legal framework is sufficient to provide individuals with control over the use of their likeness.​
In summary, while EU copyright law generally requires human authorship for copyright protection, the legal landscape is evolving to address the complexities introduced by AI-generated content.​
 
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Rechtliche Grauzone bei "geistigem Eigentum" und KI-generierten Inhalten?

Soweit ich wüsste, doch nicht, oder?
KI-generierte Inhalte sind kein geistiges Eigentum und somit nicht schützbar per Copyright - wurde doch eben erst definiert.

Somit ist das, was die KI ausgeben würde bei NPC's kein kreatives geistiges Eigentum.
Was aber schützenswert ist, ist, das Know-How und der Code, wie die KI programmiert, gefüttert und trainiert wurde.

Die Leute (Medienschaffenden und "Verwerter") müssen mal echt von dem Gedanken loskommen, dass Ihnen ein das Produkt vollumfänglich "gehört" und sie da komplett den IP-Daumen drauf haben.
Die KI generiert hier künstlich eine Dienstleistung. Wenn eine Maschine einen Nagel in die Wand schlägt, kann ich mir dieses"nagel in die Wand"-Ergebnis oder den Vorgang auch nicht schützen lassen. Ich kann nur menschliche Kreativ-Leistungen und Schaffenswerke schützen lassen. Also das wissen, wie die Maschine gebaut sein muss und die ingenieurstechnische Erfinderleistung, um so einen Maschine zu designen, die das macht.
Ich kann in einem Film oder Spiel auch keinen Besitz-Anspruch auf die Deutsche Sprache oder das Wörtchen "und" erheben.


Oder liege ich da falsch?
Ich kenne das Urteil nicht, das KI-generierte Inhalte nicht als geistiges Eigentum definiert. Ne Quelle wäre cool. Hier müsste man aber auch differenzieren. Ein Spiel, in dem bestimmte Inhalte durch KI unterstützt oder generiert wurden, ist ja trotzdem urheberrechtlich geschützt und darf nicht einfach mal eben genommen und Schindluder damit betrieben werden.

Und der Nagel in der Wand ist nicht durch Urheberrecht geschützt, richtig. Aber ein Bild, das ein Künstler mit Nägeln erschafft, ist es. Der Nagel ist auch nur ein Werkzeug.
 
Ich kenne das Urteil nicht, das KI-generierte Inhalte nicht als geistiges Eigentum definiert. Ne Quelle wäre cool.
Oben dran habe ich schon im Spoiler was drin mit Link.
Hier mehr Lesestoff:


Hier müsste man aber auch differenzieren. Ein Spiel, in dem bestimmte Inhalte durch KI unterstützt oder generiert wurden, ist ja trotzdem urheberrechtlich geschützt und darf nicht einfach mal eben genommen und Schindluder damit betrieben werden.

Und der Nagel in der Wand ist nicht durch Urheberrecht geschützt, richtig. Aber ein Bild, das ein Künstler mit Nägeln erschafft, ist es. Der Nagel ist auch nur ein Werkzeug.
Ja, sobald ein Mensch mit KI-Unterstützung Inhalte als draft generiert und dann kreativ selbst weitergestaltet und bearbeitet, ist das wieder schützbar.

Es geht ja auch nicht darum, dass das ganze Werk nicht schützbar ist. Sondern nur die Inhalte, die aus generativer KI ohne menschliches Zutun gestaltet werden.
Spielcode, Konzept, Figuren und Charaltergestaltung, Story, Screenwriting, etc. könnten alle bei menschlicher Leistung geschützt sein, und dann die Konversationen und Texte, die dynamisch bei NPC's aus Spielerinteraktionen und Inputs durch die KI individuell generiert werden dann nicht mehr.

Das ganze Werk ist mehr, als nur NPC-Texte oder synthetische Wald- und Wiesen-Großflächenerzeugung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Einsatz von generativer KI in solch großen Projekten ist wahrscheinlich ein großes Minenfeld.

Wenn es nach der Veröffentlichung zu Anschuldigungen oder Klagen wegen irgendwelcher, vielleicht völlig unbegründeter Verdächtigungen kommt, ist der Schaden immens. Man braucht nur ein Bild, einen Gegenstand, der irgendetwas ähnelt, man kann sich gar nicht vorstellen, was da manchmal gefunden oder erfunden wird.

CD Project hat keinen Bock darauf und trifft deshalb diese Entscheidung. Das ist doch vollkommen in Ordnung und muss von uns nicht diskutiert werden.
 

Los, zeig! Wie muss es richtig lauten?

Du willst etwas unter besonderen Schutz stellen, dann zeig, wo es definiert ist, dass dies besonders geschützt werden darf.

Der Einsatz von generativer KI in solch großen Projekten ist wahrscheinlich ein großes Minenfeld.

Wenn es nach der Veröffentlichung zu Anschuldigungen oder Klagen wegen irgendwelcher, vielleicht völlig unbegründeter Verdächtigungen kommt, ist der Schaden immens. Man braucht nur ein Bild, einen Gegenstand, der irgendetwas ähnelt, man kann sich gar nicht vorstellen, was da manchmal gefunden oder erfunden wird.

CD Project hat keinen Bock darauf und trifft deshalb diese Entscheidung. Das ist doch vollkommen in Ordnung und muss von uns nicht diskutiert werden.
(alles richtig! Nur Deinem letzten Halbsatz stimme ich nicht zu. Allein schon, weil die Begründung für die Entscheidung nicht die von Dir vorgebrachte war -die ist vollkommen nachvollziehbar- sondern die, dass es eine Grauzone sei, ob man nun generative-KI-Ergebnisse urheberrechtlich schützen könne oder nicht. Und genau diese Unklarheit besteht hier nicht mehr)

Es ging darum, ob es tatsächlich "rechtlich eine Grauzone ist". Nicht, ob sie auf juristische Aufwände bei ungerechtfertigten Rechtsstreiten in einem rechtlichen Minenfeld keinen Bock haben.

Die Haltung dazu, was man urheberrechtlich schützen lassen kann und was nicht und dass automatisch generierte Inhalte ohne menschlichen Kreativeinfluss nicht schützbar sind, hat sich klar herausgestellt und weitestgehend gefestigt.

Das was Du im letzten Satz bringst, ist vollkommen nachvollziehbar und verständlich.
Aber die Begründung der rechtlichen Grauzone beim Urheberrecht für KI-generierte Inhalte ist damit trotzdem falsch.

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Was "ein rechtlicher Graubereich" ist, ist die freimütige Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material und Inhalten, ohne Einholung der Nutzungsrechte, um die KI zu füttern und zu trainieren.

Das Ignorieren von Hinweisen und Einschränkungen, mit dem Hinweis, "es sei doch alles recht und billig, da es ja öffentlich verfügbar sei und unterliege so dem Gemeinnutzen".

Training von KI-Modellen: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Daten zum Training von KI kann in einen rechtlichen Graubereich führen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Nutzungsrechte haben oder dass die Daten lizenzfrei sind.

[KI und Recht: Welche Regelungen gelten für den Einsatz von künstlicher Intelligenz? - anwalt.de]

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Die Leute (Medienschaffenden und "Verwerter") müssen mal echt von dem Gedanken loskommen, ...

Oder liege ich da falsch?

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Ja, sobald ein Mensch mit KI-Unterstützung Inhalte als draft generiert und dann kreativ selbst weitergestaltet und bearbeitet, ist das wieder schützbar.
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In deinem zweiten Post liegst du bezüglich einer Seite des Problems schon ein gutes Stück richtiger:
"Schützbar" bringt nichts. Entweder "geschützt" oder "ungeschützt" – und letzteres zu einem Produkt zu machen, lohnt für einen Content-Creator wie CDPR nicht. Die wollen, dass Witcher 4 in allen Teilen geschützt ist und aktuell ist unklar, was es dafür braucht. So sollen KI-generierte Inhalte ungeschützt, von Menschen mit Hilfsmitteln erzeugte Inhalte dagegen geschützt sein. Ein KI wird aber nicht von sich aus aktiv und spuckt ein Spiel-Asset aus. Da muss immer ein Mensch Prompte reinhauen und aus dem Ergebnis der KI dann ein Produkt machen. Wieviel Aufwand es erfordert (und wie der überhaupt nachgewiesen werden soll), um die Schöpfungshöhe zu erreichen? Darauf will CDPR offensichtlich keinen 2-3 stelligen Millionenbetrag verwetten.

Noch wichtiger dürfte aber die ausgeblendete Gegenseite ein, schließlich ist ausdrücklich von Trainingsdaten die Rede: Kann ein auf Basis fremder Werke entstandenes Gebilde deren Urheberrecht verletzten? Gar unter deren Urheberrecht fallen? Bei Musik wurde da schon mehrfach ziemlich eindeutig entschieden, dass "einen neuen Beat drunter legen" keinen eigenständigen Song ergibt, sondern der Minimal-Aufwands-Resample eine Einigung mit dem ursprünglichen Künstler oder, in extremen Fällen, gar eine vollkommen Abtretung aller Erlöse an diesen erfordert. Vollkommen zu Recht. Und es gibt durchaus gute Gründe, warum der gleiche Grundsatz auch gelten sollte, wenn eine KI zusammengeklau(b)te Trainingsdaten wiederkäut. Da die KI-Verkäufer systematisch fremdes geistiges Eigentum ohne Einverständnis nutzen, ist das ein großes Risiko für KI-Nutzung im Business-Bereich, denn alles darauf aufbauende, könnte am Ende in der Hand desjenigen liegen, der die ursprüngliche Arbeit gemacht hat.

Die sichere Alternative: Selber machen statt sich woanders zu bedienen.
Dürfte auch dem Ergebnis zuträglich sein.
 
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