3.3. Bilderpflicht
Diese Regel gilt auch für zum Tausch eingestellte Artikel, soweit der geschätzte Verkehrswert der Ware 100 € oder mehr beträgt. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.
Ein Nutzer, der in einem Kaufgesuche-Thread Ware einstellt, anpreist, anbietet oder auf sonstige Weise erwähnt, hat die Bilderpflicht zu erfüllen, soweit der angegebene Preis 100 € oder mehr beträgt. Ist kein Preis angegeben, gilt die Bilderpflicht, sobald der von der Moderation geschätzte Verkehrswert der Ware 100€ oder mehr beträgt. Die Bilder sind im Thread im ersten Beitrag des einstellenden, anpreisenden, anbietenden oder in in sonstiger Weise erwähnenden Nutzers einzufügen.
Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind
Fotos mit digitalen Wasserzeichen
Fotos, die einen Screenshot (CPU-Z, GPU-Z, PCGHX-Forum als Hintergrund etc.) der Ware zeigen sollen
Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind
Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.