• Hallo {username}! Um den Marktplatz einsehen und nutzen zu können, musst du mindestens 60 Tage registriert sein und 100 gezählte Beiträge verfasst haben. Es gibt hierbei keine Ausnahmen! Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erfolgt eine automatische Freischaltung innerhalb von 24 Stunden - siehe Forenregeln.

Suche Core I5 oder I 7 4670 oder 4790

da währen die Sachen aus Meinen Verkauf hier dann noch Mein Asus B85M-E PLaystation 3 sowie Meinen LG Touchscren Monitor bezeichnung müsstee Ich jetzt nachsehne
 
Da bereits dagegen verstoßen wurde, möchte ich hier ausdrücklich daran erinnern, dass in Kaufgesuche-Threads vom Anbietenden die Bilderpflicht bei Angeboten über 100€ einzuhalten ist. Bitte die nötigen Nachweise zügig erbringen, ansonsten muss ich die betroffenen Angebotsposts löschen/ausblenden.
Das gilt übrigens auch für Tauschobjekte, die eine Wertverringerung über 100€ erbringen könnten. ;)

Verstoß gegen Bilderregel im Marktplatz

Gemäß den Marktplatzregeln müssen Artikel, die mit einem Preis von 100 € oder darüber angeboten werden, identifizierbar auf einem Foto mit Zettel (Username + Datum) fotografiert sein.

Ein Wasserzeichen reicht NICHT aus!

Bilder bitte im betreffenden Post hochladen und einbinden

[HowTo] Bilderupload im Forum
Marktplatzregeln schrieb:
3.3. Bilderpflicht
Diese Regel gilt auch für zum Tausch eingestellte Artikel, soweit der geschätzte Verkehrswert der Ware 100 € oder mehr beträgt. Die Moderation behält sich vor, auch bei Preisen knapp unter 100 € oder unabhängig vom Preis zur Klärung bestimmter Sachverhalte Bilder zu verlangen.

Ein Nutzer, der in einem Kaufgesuche-Thread Ware einstellt, anpreist, anbietet oder auf sonstige Weise erwähnt, hat die Bilderpflicht zu erfüllen, soweit der angegebene Preis 100 € oder mehr beträgt. Ist kein Preis angegeben, gilt die Bilderpflicht, sobald der von der Moderation geschätzte Verkehrswert der Ware 100€ oder mehr beträgt. Die Bilder sind im Thread im ersten Beitrag des einstellenden, anpreisenden, anbietenden oder in in sonstiger Weise erwähnenden Nutzers einzufügen.

Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind

Fotos mit digitalen Wasserzeichen
Fotos, die einen Screenshot (CPU-Z, GPU-Z, PCGHX-Forum als Hintergrund etc.) der Ware zeigen sollen
Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind

Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.
Mit den besten Grüßen,
beren2707
 
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