Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Streit um Kundenrezension auf Amazon: Gericht weist Klage wegen eines Formfehlers ab
Der Streit um eine negative Bewertung auf dem Marktplatz von Amazon hat seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Das Landgericht Augsburg (Urt. v. 30.07.2014, Az. 21 O 4589/13) hat die Klage des betroffenen Amazon-Marktplatzhändlers aufgrund eines Formfehlers abgewiesen. In der Sache selbst wurde nicht entschieden.
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Der Streit um eine negative Bewertung auf dem Marktplatz von Amazon hat seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Das Landgericht Augsburg (Urt. v. 30.07.2014, Az. 21 O 4589/13) hat die Klage des betroffenen Amazon-Marktplatzhändlers aufgrund eines Formfehlers abgewiesen. In der Sache selbst wurde nicht entschieden.
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