Steam: Nicht Epic ist das Problem, sondern Apple

Das war bei Computersoftware schon immer so. Auch, wenn du eine Spiele-DVD kaufst, kaufst du lediglich die Softwarelizenz, nicht das Eigentum am Spiel.
Das Ganze wird übrigens nochmal spannend im Erbrecht.

Accounts mit Rechte an Spielen, Musik, und Videos werden auch vererbt (Verjährungsfristen greifen wenn kein Bedarf angemeldet wird).
Nur hat fast keiner der großen Anbieter automatisierte Prozesse dafür.
 
Das Ganze wird übrigens nochmal spannend im Erbrecht.

Accounts mit Rechte an Spielen, Musik, und Videos werden auch vererbt (Verjährungsfristen greifen wenn kein Bedarf angemeldet wird).
Nur hat fast keiner der großen Anbieter automatisierte Prozesse dafür.

Ja, super spannend. "ich veerbe meinem enkel meine steam Bibliothek".
Wen jucken denn irgendwelche Accounts, wenn Oppa das zeitliche segnet?
 
Das Ganze wird übrigens nochmal spannend im Erbrecht.

Accounts mit Rechte an Spielen, Musik, und Videos werden auch vererbt (Verjährungsfristen greifen wenn kein Bedarf angemeldet wird).
Nur hat fast keiner der großen Anbieter automatisierte Prozesse dafür.
Interessant daran ist auch, wie z. B. Facebook-Accounts Verstorbener gelöscht werden können oder ob die bis in alle Ewigkeit als Dateileichen weiter existieren. Na ja, mich betrifft das nicht, denn ich werde ganz einfach nicht sterben. :nicken:
 
Viele ältere Spiele hatten und haben damit ein Problem unter C:\Programme, da dort i.d.R. ein Schreibschutz aktiv ist. Deswegen ja der lange nicht totzukriegende Mythos, dass man unter Vista/Win7 Spiele immer im Admin-Modus starten müsse.



Wozu besteht man dann auf eine physische Kopie? Und das hast Du ja auch nicht gemacht, also wieso fühlst Du Dich angesprochen?

Deine Angriffe sind nicht auf Äußerungen in diesem Thread bezogen, sondern treffen alle Leute, die eine bestimmte Ansicht vertreten.

Viele dieser Personen, mich und alle die ich persönlich kenne eingeschlossen, bevorzugen eine physische Kopie [, wie sie vor Steam üblich war,] weil sie damit die volle Kontrolle über das Spiel haben, während man bei Steam in Vorkasse geht für die Hoffnung auf eine dauerhaft zu erbringende Dienstleistung. Eine Dienstleistung, für deren Wahrnehmung man zudem weitere Infrastruktur bereithalten und für die man Zugriff auf private Daten zulassen muss.

Zum Installationspfad: Bis einschließlich Windows XP gab es überhaupt keine Zugriffseinschränkungen, von daher "hatten" alte Spiele garantiert keine Probleme. "Haben" kann ich aber auch nicht nachvollziehen, denn Installer sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Wer gerne die volle Kontrolle über seinen PC hat, und genau das ist bei DRM-Hassern typischerweise der Fall, wird sich aber ohnehin volle Zugriffsrechte auf das Installationsverzeichnis seiner Wahl gewährt haben, sodass selbst exotische Installatinosroutinen nicht von Microsofts Experten für kreative Inkompatibilitäten ausgebremst werden. Umgekehrt könnten diese in Zukunft genauso gut auch mal Steam treffen – und dann nicht nur einzelne Titel, sondern alle auf einmal.


Das war bei Computersoftware schon immer so. Auch, wenn du eine Spiele-DVD kaufst, kaufst du lediglich die Softwarelizenz, nicht das Eigentum am Spiel.

Bei klassischen Vertriebsformen kauft man nicht nur eine Lizenz, sondern auch [eine Kopie] alle[r] für deren Nutzung erforderliche[n] Software. Das ist ein sehr großer Unterschied, denn während dir die Lizenz nicht ohne weiteres entzogen werden darf, gibt es keine dauerhaft durchsetzbare Forderung, dir auch eine Dienstleistung zu deren Nutzung bereitzustellen. Es sind ja schon ein paar DRM-Systeme aus den Anfangstagen wieder eingestellt worden und Titel dadurch unspielbar geworden (wobei die, um die es traurig wäre, meist gepatched wurden). Selbst bei Steam dürfte es Beispiele dafür geben, denn wer seinerseits eine Lizenz für Spiel A zum spielen unter Windows XP erworben hat, steht heute mit einem DRM-System da, dass mindestens Windows 7 erfordert. Wenn das Spiel kein Update erhalten hat, dass den reibungslosen Betrieb garantiert, ist die Lizenz also wertlos geworden.

Ich dagegen habe CDs im Regal, die unterstützten nicht einmal Windows 98. Und trotzdem kann ich die heute genauso einlegen wie vor 25 Jahren und "it just works". Naja – zumindest so gut, wie es im DOS-Modus zu allen Zeiten arbeitete oder eben auch nicht. :-)
Aber abgesehen von der Zeit beziehungsweise sterbender Hardware kann mir niemand das Spielerlebnis nehmen, dass ich damals gekauft habe, weil ich die volle Kontrolle über alle nötige Technik habe. Selbst GoG ist da nur die zweitbeste Lösung, denn da müsste ich erstmal zusätzliche Festplatten kaufen und ein komplexes Installer-Backup-Regime praktizieren, ehe ich ein on site backup mit vergleichbarer Ausfallsicherheit wie gepresstes Polycarbonat hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele dieser Personen, mich und alle die ich persönlich kenne eingeschlossen, bevorzugen eine physische Kopie weil sie damit die volle Kontrolle über das Spiel haben...
[...]
Bei klassischen Vertriebsformen kauft man nicht nur eine Lizenz, sondern auch alle für deren Nutzung erforderliche Software.

Lieber Torsten, Du irrst Dich hier leider fundamental.

Man kann keinen Eigentum an einer Software erwerben (ergo "kaufen") in diesem von Dir angenommenen Sinne. Man erwirbt immer ein Nutzungsrecht. Wenn überhaupt, ist nur derjenige, der das Publishing-Recht eines digitalen Produkts hat, im übertragenen Sinne "der Eigentümer" dieses Produkts. Und er verkauft lediglich Nutzungsrechte, nicht aber seinen Eigentum selbst.

Was Du bei einer physischen Kopie tatsächlich - neben dem Nutzungsrecht - erwirbst, ist der physikalische Datenträger, also z.B. die CD. Die ist Dein Eigentum. Und i.d.R. wird das Nutzungsrecht an diesen physikalischen Datenträger gebunden. Da man den Datenträger verkaufen kann (und sich das auch nicht einschränken lässt), ist auch das am Datenträger gebundene Nutzungsrecht entsprechend übertragbar.

Das gilt auch für Filme, Musik etc.

Wenn Du die Daten unabhängig vom Datenträger nutzt, obwohl Du den Datenträger selbst gar nicht mehr besitzt, dann begehst Du immer einen Lizenzverstoß.

Was Du meinst ist, dass Dir niemand die Daten auf dem Träger wegnehmen kann, Du sie also immer im Zugriff hast, und versuchen kannst, diese auch wieder zu nutzen. Bei einem digitalen Spiel bist Du darauf angewiesen, dass man es noch runterladen kann usw.

Aber auch das gilt ja heute nicht mehr wirklich: Ich kann ein Spiel runterladen und in meinem Archiv speichern (mache ich sogar). Damit habe ich die Spieldaten immer. Aber ob ich das Spiel tatsächlich noch spielen kann, liegt dank moderner DRM Technik viel eher daran, ob der DRM Server noch verfügbar ist und mich lizenziert.

Am Ende ist es dabei völlig egal, ob ich die Daten vom Datenträger habe oder aus meinem Archiv, oder gar das Spiel einfach noch auf meiner Platte installiert war - wird mit die DRM Prüfung abgelehnt (oder das Update zerschießt das Spiel, oder oder oder....) dann schau ich in die Röhre.

Das kann man alles Sch... finden (und ich kann das gut verstehen), das hat aber alles gar nichts damit zu tun, ob das Spiel nun auf einem phyischen Datenträger vorliegt oder nicht.

Dass man gerne etwas physisches in den Schrank stellt, kann ich zwar irgendwo auch nachvollziehen - in 35 Jahren Zocken sammelt sich einiges an, glaub mir - aber das wird m.E. überschätzt und die Generation, die darauf Wert legt, stirbt auch gerade aus.
 
Man kann auch auch keine Kopie einer Software erwerben, Torsten. Du kannst nur den Datenträger erwerben. Es ändert sich durch Deine Ergänzung nichts.

Du hast leider nicht wirklich verstanden, worum es mir geht. Egal ob physisch oder digital: Du erwirbst immer nur ein Nutzungsrecht (und den Datenträger, Verpackung etc.), sonst nichts. Nur die Bindung dieses Rechts ist anders geregelt (an die Person, bei dem Digitalkauf, oder an den Datenträger beim physischen Modell)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn Du die Daten unabhängig vom Datenträger nutzt, obwohl Du den Datenträger selbst gar nicht mehr besitzt, dann begehst Du immer einen Lizenzverstoß.

Na hoffentlich hast du dann keinen alten Drucker, welchen du mit einem Treiber für ein neueres Modell betreibst und für das von dir verwendete alte Modell vom Hersteller nicht offiziell vorgesehen ist, weil das nach der von dir verwendeten Definition streng genommen auch schon ein Lizenzverstoß wäre... :rollen:

Das kann man alles Sch... finden (und ich kann das gut verstehen)

Nein, "man kann" es im Grunde nicht Schei.. finden, man muss es eigentlich mit etwas Verstand nur Schei.. finden.
Bei Spielen ist das Ganze im Grunde noch "harmlos", da wir da nur von Zeitvertreib reden, aber diese Masche alles nur noch digital anzubieten und als DRM an eine Onlineverbindung zu knüpfen wird spätestens dann zu einem ernsthafteren Problem wenn es bei Störungen für Unternehmen selbst zu einem finanziellen und terminlichen Problem wird.
Ich erinnere da mal Adobes 27h Abo-Photoschopausfall aus 2014:

27 Stunden Ausfall: Adobe Creative Cloud laesst Anwender haengen - Golem.de

Ein alternatives für kleine Gewerbetreibende bezahlbares und offline nutzbares Lizenzmodell wird da ja nicht mehr angeboten.

aber das wird m.E. überschätzt und die Generation, die darauf Wert legt, stirbt auch gerade aus.

Blödsinn, stirbt genauso aus wie die Generation die gerne RPGs spielt, oder wie Gaming am PC, oder?
Sich Spiele physisch ins Regal zu stellen stirbt wenn überhaupt nur deshalb aus weil es keinen Sinn macht sich eine im Grunde leere Schachtel ins Regal zu stellen, dann aber das Spiel sowieso online runterladen zu müssen, weil auf dem Datenträger maximal noch der paar MB große Client, oder Lizenz-Key enthalten ist.

Das wäre in etwa so als würde sich ein Sammler eine leere Flasche eines hochpreisigen Scotch ins Regal stellen, müsste aber, sobald er ein Glas von trinken will, jedesmal erstmal den Getränkehändler anrufen, der ihm etwas davon ein Glas voll vorbeischickt und der angearscht ist wenn der Händler gerade keine Zeit hat, oder krank ist.
Dann kann man im Grunde halt auch gleich anrufen und die leere Flasche im Regal wegwerfen, weil die leere Flasche keinen Sinn mehr erfüllt.

Am Ende ist es dabei völlig egal, ob ich die Daten vom Datenträger habe oder aus meinem Archiv

Nein ist es nicht, um es im Archiv haben zu können musst du es grundsätzlich erstmal runtergeladen haben können, du bist also schon davon abhängig das du mindestens einmal eine störungfreie entsprechend schnelle Verbindung hattest um die Daten geladen haben zu können.
Ein Datenträger mit entsprechenden Daten ist da von Anfang an deutlich flexibler, weil es die entsprechend schnelle Internetleitung direkt ausschließt, sowie nicht erfordert jedesmal noch extra eine entsprechende Archivierung vorzunehmen und dafür noch mit zusätzlicher finanzieller Investition Speichermedien für dieses Vorhaben zu erwerben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na hoffentlich hast du dann keinen Treiber / Software für eine Maus installiert die du gar nicht (mehr) besitzt, weil das nach der von dir verwendeten Definition streng genommen auch schon ein Lizenzverstoß wäre... :rollen:

Bei Treibern etc. ist das Nutzungsrecht vom Rechteinhaber gerade NICHT an den Datenträger gebunden worden. Aber das weißt Du ja sicher.

Auf den Rest muss ich erst gar nicht eingehen.
 
Bei Treibern etc. ist das Nutzungsrecht vom Rechteinhaber gerade NICHT an den Datenträger gebunden worden. Aber das weißt Du ja sicher.

Ich gebe zu das die Mäuse ein blödes Beispiel sind und Drucker wohl grundsätzlich zutreffender / besser wären.

Gerade ältere Drucker hat man es gerne das die damals dafür genutzten Treiber nicht mehr auf neueren OS funktionieren, neuere Drucker aber im Grunde den gleichen, nur für modernere OS angepassten, Treiber benutzen und offiziell vom Hersteller aber nicht mehr für die alten Modelle vorgesehen sind (out of life).
Theoretisch benutzt du da mit dem Treiber für einen Drucker den du nicht hast also genauso Software für die du durch den Kauf des entsprechenden Geräts keine Lizenz beim Hersteller erworben hast.
Weil im Grunde ist die Nutzung des Treiber da an die Nutzung eines vom Hersteller entsprechendes Gerätes gekoppelt, welches das Speichermedium als solches ersetzt.

Auf den Rest muss ich erst gar nicht eingehen.

:rollen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Treiber sind an die Hardware gebunden, für die sie benötigt werden, oder komplett frei.

Natürlich spreche ich nicht von jeder Software, sondern eben von Kaufsoftware, bei der man eine Lizenz kauft.

Wenn bei dem Drucker aber z.B. ein Adobe beiliegt, dann gilt das tatsächlich: Schmeißt Du die CD weg (oder gibst sie jemand anderem, was realistischer sein dürfte) und nutzt die SW weiter -> Lizenzverstoß!
 
Wenn bei dem Drucker aber z.B. ein Adobe beiliegt, dann gilt das tatsächlich: Schmeißt Du die CD weg (oder gibst sie jemand anderem, was realistischer sein dürfte) und nutzt die SW weiter -> Lizenzverstoß!

Das würde nur in dem Fall zutreffen sobald die CD und das darauf befindliche Programm selbst auch gleichzeitig der Lizenzschlüssel für Adobe wäre.
Solange du aber noch selbst im Besitz des gültigen Lizenzschlüssels bist kannst du die CD (welche durch den Erwerb dein Eigentum ist) kaputt machen oder (kopieren und) an jemanden verschenken, da durch das weitergeben / verlieren der Daten des Programms alleine noch keine Weitergabe / Verlust der Lizenz begründet werden kann.
 
Wenn es einen Lizenzschlüssel gibt, dann ist dieser der Lizenzträger, nicht die CD. Dann darfst Du eben den nicht weitergeben oder "verlieren". Ist doch nicht so schwer, oder? Ist dann genau das selbe, als wenn Du ein Steam-Spiel kaufst: Dann ist das Medium auch völlig egal, der Key zählt, sonst nix.
 
Ich erinnere da mal Adobes 27h Abo-Photoschopausfall aus 2014:

27 Stunden Ausfall: Adobe Creative Cloud laesst Anwender haengen - Golem.de

Ein alternatives offline nutzbares Lizenzmodell wird da ja nicht mehr angeboten.

Doch, wird es. Genau genommen gibt es momentan sogar zwei offline Lizenzierungen. Diese sind allerdings Government vorbehalten. :P
"Feature Restricted License connected / isolated" heißen die.
Das sind dann, im Gegensatz zu den restlichen Lizenzmodellen, gerätebasierte Lizenzen und keine nutzerbasierten mehr.
Weiterhin gibt es für alle (Gov und Wirtschaft) die Möglichkeit im VIP Lizenzprogramm eine sogenannte "Federal ID" als Authentifizierungsmethode zu nutzen. Da ist der eigene AD Server das Backend.

Sry for krass OT :D
 
Ist dann genau das selbe, als wenn Du ein Steam-Spiel kaufst: Dann ist das Medium auch völlig egal, der Key zählt, sonst nix.

Nein, das wäre theoretisch maximal nur dann der Fall wenn du einen funktionierenden und legalen Key zum Beispiel sperat über einen Key-Seller erwerben würdest, oder einen anderen externen Händler, welcher dir nur den Key verkauft.
Ansonsten, bei einem Kauf über Steam direkt wird das Spiel auch direkt mit dem Kauf zu deinem Account hinzugefügt (den Lizenz-Key bekommst du in der Regel gar nicht mehr angezeigt), entsprechend ist dort der Kaufbeleg der Beweis dafür das du im Besitz einerentsprechenden Lizenz bist, sollte es zu irgendwelchen Problemen kommen, die einen Nachweis erfordern, das du eine gültige Lizenz für das Spiel besitzen solltest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch Gabe. Ich finde das Apple-Kontrollprinzip richtig. Das schließt Müllsoftware so gut wie aus. Auch irgendwelche Trojaner oder ähnliches in den Apps. Bei Android kann jeder ungeprüft seinen Schrott in den Shop stellen. Das geht bei Apple nicht.

Gut, die Apple-Preise sind mittlerweile wirklich heftig. Aber IOS und auch MACOS gefallen mir besser als Android und WIN. Obwohl WIN mit WIN 10 einen sehr großen positiven Schritt gegangen ist. Aber zur Qualität, Stabilität und Ergonomie eines MACOS fehlt noch eine ganze Ecke.
 
Zurück