AW: Steam: Französische Verbraucherschützer verklagen Valve
Du kannst sie halt nicht kaufen, so wie du ein physisches Produkt kaufst.
... Es ist schon immer so gewesen, das man mit dem Erwerb einer Software nur ein Nutzungsrecht nach den in der EULA angegebenen Bedingungen bekommt. ...
Warum eigentlich? Wo ist der Unterschied?
Eine Software ist ein Werkzeug oder ein Spiel, was soll sie von der Bohrmaschine oder dem Kartenspiel unterscheiden? Klar, man kann die Software leichter kopieren als die Bohrmaschine nachbauen.
Aber dieses Problem lässt sich problemlos im Kaufrecht zusammen mit dem Urheberschutzrecht lösen.
Dazu braucht es kein Mietrecht und keine Lizenzen.
Hier das Lizenzierungsmodell zuzulassen war von Anfang an ein Fehler.
Nehmen wir ein Musikstück. Auch wenn ich die CD dazu besitze, besitze ich nicht das Musikstück.
Ich darf es anhören, aber ich darf es nicht öffentlich aufführen und/oder Geld damit verdienen.
Auch da braucht es kein Mietrecht.
Wie gesagt, alle Notwendigkeiten lassen sich per Kauf- und Urheberschutzrecht abbilden.
DRM mag als notwendige Kontrolle des Kopierverbots durchgehen, darüber können wir reden, aber das Lizenzsystem ist fehl am Platz.
Obwohl es schon schade ist, dass du dir scheinbar nicht mal die Mühe machst zu verstehen, warum die Dinge so sind, wie sie sind.
und die mir durchaus bekannten Gründe, warum
kein Kaufrecht angewandt wird, überzeugen mich nicht.
Nur weil mich die Vorwände nicht überzeugen, habe ich sie nicht verstanden?
Weil würde ich die Dinge wie sie sind verstehen, wäre ich wohl automatisch deiner Ansicht?
Seh ich anders rum. Deine falsche Ansicht kann ja nur von deinem falschen Verständnis der Dinge kommen.
Warum sollte das wichtiger sein. Das ist erst der zweite Schritt. Wenn du prinzipiell gegen das Prinzip bist, warum kümmert dich dann so genau, was drin steht?
Es kümmert mich, weil die Realität nun mal so aussieht. Auch wenn ich die Gründe dafür nicht akzeptiere, die
Fakten sind gegeben.
Die Ausgangslage war:
-Du hast behauptet, die Gesetze hindern die Lizenzgeber daran, nach Gutsherrenart Lizenzen zu widerrufen.
-Ich bezweifle das. (Die Gutsherrenart deuten wir mal als "mit irgendwelchen Vorwänden, deren Entkräftung dank immanenter Probleme unseres Justizsystems schwierig ist.)
Wenn du also keinen Gesetzesartikel vorweisen kannst, der es Lizenzgebern verbietet, Lizenzen ohne
Gerichtsurteil oder wenigstens einer Art Mahnverfahren zu widerrufen, habe ich ganz ohne Details und Einzelfälle recht mit meinen Zweifeln.
dass du auf dogmatischen Grundsätzen bzw. Prinzipien verharrst, während ich versuche, das Wesen dieser Transaktion im Kern zu erfassen.
Ist das so? Nur weil ich zu anderen Schlussfolgerungen komme?
Dass der Markt für PC Spiele aktuell vergleichsweise so gut funktioniert, hat demnach einfach viel mit DRM und dem Verbot zum Wiederverkauf von Videospielen (streng genommen: der Weiterübertragung der Nutzungslizenz)) zu tun.
Darüber lässt sich herrlich streiten. Aber darum geht es mir hier und heute gar nicht, daher lasse ich es.
Reiner, unreflektierter Populismus, sorry.
Da der Spruch auf meinem Mist gewachsen ist, ist er vielleicht populistisch, aber unter keinen Umständen ist
er unreflektiert.