Spielerechner: Alter Phenom 2 X4 945 muss raus

Nach 2 Stunden Planetside 2 mit Grafik auf Mittel bin ich bei 41-42° statt 103 :sabber:.
CPU limitiert aber ziemlich stark, da muss früher oder später also doch was neues her.

AMD kommt mir aktuell nicht ins Haus, dafür ist mir die Leistung im Moment zu schwach und bis Ende 2016 will ich auch nicht unbedingt auf Zen warten.
 
Ist aber so auch nicht richtig, die meisten Hersteller gewähren nur den Erstkäufern Garantie.

Deshalb schrieb ich auch "ist nicht ganz korrekt", eine Garantie ist immer sachbezogen auf einen Gegenstand und nicht Käufer bezogen.
Daher kann man bei großen Herstellern auch bei zweit oder Drittbesitzern oftmals eine Garantie wirksam machen z.B. bei Autoherstellern ist das oft so der Fall. (Jedoch auch nicht immer!)
Da aber Garantie trotz allem eine freiwillige vom Hersteller zusätzliche Leistung ist kann diese vom Hersteller auf Erstkäufern beschränkt werden, das ist absolut richtig und wie du schon sagt Hersteller abhängig!
Aber auch hier muss der Hersteller das im Vorfeld bereits festgelegt haben. (Vertragsbedingungen)
Man muss sich demnach erst erkundigen bei dem jeweiligen Hersteller.

Ganz anders bei Gewährleistungsansprüchen die nicht freiwillig ist daher gehört die Mängelhaftung zum gesetzlichen Standartinhalt eines Kaufvertrags.
Allerdings zählt das im Normalfall nicht bei einem Privatverkauf, ganz einfach deshalb weil zwischen dem zweiten Besitzer und dem ursprünglichen Händler/Hersteller/Verkäufer kein Vertragsverhältnis besteht.
Daher kann der privat Verkäufer die Gewährleistungsansprüche an dem nächsten Käufer abtreten. (Natürlich nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren)
Dann kann z.B. der Käufer/Zweitbesitzer sich bei Problemen in den zwei Jahren an den Händler wenden.
Eine Abtretung von Ansprüchen (in unserem Fall die Gewährleistung) ist möglich durch: §§ 413, 398 BGB.
Die Gewährleistungspflicht wird von der Richtlinie 1999/44/EG der EU festgelegt welche die Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf gegenbüber dem Käufer bestimmt.
Im Regelfall sich vorher immer erkundigen in wie weit wer eine Gewährleistung abtreten möchte und welcher Hersteller auf Kulanz auch bei zweit/dritt Besitzern eine Garantie übernehmen würde.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Inzwischen ist glaube ich alles schneller als mein X4 ... :ugly:.
Den hab ich damals für 70€ bekommen OVP, da konnte ich nicht nein sagen.

Prime95 auf allen Kernen mit Stresstest, stabile 55 Grad. Lüfter reinigen wirkt Wunder.
Aber in PS2 nur ~30-40fps, in großen Schlachten schnell mal 20-30.

Ausser dem i5-4460 gibt es keine wirklichen Alternativen im Bereich 150-180€ oder?
 
an den habe ich auch schon gedacht aber schafft er bei OBS die x.264 CPU Einstellungen auf mindestens Medium ? :) habe dazu bereits hier ein Thema gepostet
 
Zurück