Sleeping Dogs: Trotz BPjM-Lockerung wird Region-Sperre aufrechterhalten

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Sleeping Dogs und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) werden wohl keine Freunde mehr. Auch wenn die BPjM Sleeping Dogs von Liste B auf Liste A gesetzt hat (und damit eine kleine Lockerung vorgenommen hat), sieht sich Square Enix verpflichtet, die Region-Sperre nach wie vor aufrechtzuerhalten.

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man könnte das spiel ja ohne DRM anbieten auf ausländischen seiten wo man dann mit paysafcard bezahlt. da kann die unnötige schickanenstelle und steuerverschwederische stelle bpjm in die röhre gucken. aber dann bringen sie die lächerliche argumentation mit den bösen raubkopierern. dabei ist das spiel schon längst überall im netzt zu haben und das seit langem.
 
man könnte das spiel ja ohne DRM anbieten auf ausländischen Seiten wo man dann mit paysafcard bezahlt. da kann die unnötige schickanenstelle und steuerverschwederische stelle bpjm in die röhre gucken. aber dann bringen sie die lächerliche Argumentation mit den bösen Raubkopierern. dabei ist das Spiel schon längst überall im Netz zu haben und das seit langem.

So sehe ich das auch.
Das Spiel ohne DRM, nur füe Erwachsene und gut is.
Aber leider werden denn da a: die bösen Raubkopierer davor geschoben und
b: scheint eine reine Erwachsenenunterhaltung, was PC-Spiele betrifft hier in Deutschland nicht möglich zu sein.
Für mich braucht ein Spiel für Erwachsene kein Jugendschutz und muss nicht zensiert werden.
 
"In Rücksprache mit unseren Anwälten müssen wir den Region Lock für Sleeping Dogs leider aufrecht erhalten. Aufgrund der Indizierung kann das Spiel online legal nur vertrieben werden, wenn der Anbieter über ein ausreichendes Altersverifikationssystem verfügt, welches Steam nicht bietet."

Müssen ja tolle Anwälte sein.
Der Aktivierungslock kann weg, lediglich darf es nicht online verkauft werden, wegen dem Altersnachweises.:wall:
Kaufen (als erwachsener) + Aktivieren bei steam wäre ohne weiteres möglich.
 
»Durch die Umtragung von Liste B auf Liste A, die wir natürlich begrüßen, fällt zwar die strafrechtliche Komponente weg, allerdings sind wir weiterhin verpflichtet, verfügbare Maßnahme zu ergreifen, um weiterhin dafür zu sorgen, dass wir von deutschen Kunden auch weiterhin kein Geld in Anspruch nehmen werden.

In Rücksprache mit unseren Anwälten müssen wir die Bevormundung erwachsener PC-Spieler speziell in DE für Sleeping Dogs leider aufrecht erhalten. Aufgrund der Indizierung kann das Spiel online legal nur vertrieben werden, wenn der Anbieter über ein ausreichendes Altersverifikationssystem verfügt, welches Steam nicht bietet.«

-SE 2015
 
Ich liebe es wenn jemand für mich denkt und lenkt und besser weiß was für mich gut ist. Selbst wenn es für die Merkelrepublik nicht erwünscht ist sollte es einem persönlich gestattet sein so ein Game sich privat zu bestellen wenn er es nicht unter das Volk bringt.
 
Folgendes Szenario.

Ich wohne in UK, kaufe mir als Volljähriger ganz normal die Uncut und kann sie spielen. Aus welchen Gründen auch immer, ich ziehe um nach Deutschland und plötzlich kann ich das Spiel nicht mehr spielen. Wo haben die Anwälte von Square Enix ihre Diplom her? Vom Jahrmarkt?
 
Du kannst es ja noch spielen nur eben in einer lokalisierten Version. Andere Länder andere Sitten da kann kein Anwalt der Erde was machen wenn es um das regionale Gesetz geht
 
Geht nicht. ;)
Wenn er von UK nach DE umziehen würde, erkennt Steam eine dt. IP-Adresse und er könnte SD: DE nicht mehr starten - auch nicht wenn Steam im Offline-Modus ist...

Kommt auf das Lock an, ist nur die Aktivierung gesperrt.....oder das gesamte Game (unwahrscheinlich).
1. Fall: Wenn es einmal aktiviert ist, kann man es immer spielen.
 
In diesem Fall ist allerdings ein Aktivierungs- UND Start-Lock drin.
Wenn du es also bereits in UK problemlos aktiviert hast, scheitert's später in Deutschland immer noch am Start-Lock! (um mal bei Kaaruzos Beispiel zu bleiben).
 
Interessant, dass es bei der PEGI-Version von Sleeping Dogs uncut (nicht Definitive) nicht so ist.:ugly:
Inhaltlich ist es ja das Gleiche.

//
Schreibfehler geändert^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja Watch Dogs läuft auch Uplay und nicht Steam, Uplay hat so was (noch?^^) gar nicht eingebaut :-D

Und Watch Dogs hat in der Uncut-Fassung eh ne 18er Freigabe, von daher...
 
Egal wie sich alle darüber aufregen, aber leider haben die Anwälte recht. Alles was auf Liste A steht darf weder öffentlich beworben werden noch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Auf Steam gibt es zwar diese Altersabfrage, aber da kann ja jeder eingeben was er will. Es kann also beim Kauf eines keys über Steam nicht festgestellt werden ob derjenige wirklich 18 Jahre alt ist. Bei einer Version auf DVD aus dem Laden sähe die Sache wieder anders aus.
 
Egal wie sich alle darüber aufregen, aber leider haben die Anwälte recht. Alles was auf Liste A steht darf weder öffentlich beworben werden noch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Auf Steam gibt es zwar diese Altersabfrage, aber da kann ja jeder eingeben was er will. Es kann also beim Kauf eines keys über Steam nicht festgestellt werden ob derjenige wirklich 18 Jahre alt ist. Bei einer Version auf DVD aus dem Laden sähe die Sache wieder anders aus.

Ja, aber darüber regt sich ja auch keiner auf.
Daher mal anders:
Du + Anwälte haben vollkommen recht, dass das Spiel nicht über Steam vertrieben werden darf -->
ABER: Es wäre ohne weiteres möglich, dass Spiel als Erwachsener retail zu kaufen UND danach auf Steam zu aktivieren und zu spielen --> und dieser Weg, wird unnötig verbaut!
(Der Altersnachweis erfolgte ja beim Kauf im Geschäft)
Daher ist die Entscheidung, SD auf Steam komplett zu sperren........falsch.^^
(Zumal die "normale" uncut/pegi Version nicht betroffen war/ist)
 
@aloha84: Achso... ja dann ist es natürlich was anderes :-D

Bei einer Version auf DVD aus dem Laden sähe die Sache wieder anders aus.
Nun, um diese Version geht es ja bei dem ganzen Ärger :)

Dass die Download-Fassung bei Steam direkt gesperrt ist, ist ja klar, dass sie aber zusätzlich die Disc-Importe sperren ist Schwachsinn im Quadrat. Hier geht es ja nur noch um die Nutzung und den Besitz und die/der definitiv erlaubt!
 
Egal wie sich alle darüber aufregen, aber leider haben die Anwälte recht. Alles was auf Liste A steht darf weder öffentlich beworben werden noch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Auf Steam gibt es zwar diese Altersabfrage, aber da kann ja jeder eingeben was er will. Es kann also beim Kauf eines keys über Steam nicht festgestellt werden ob derjenige wirklich 18 Jahre alt ist. Bei einer Version auf DVD aus dem Laden sähe die Sache wieder anders aus.

Haben sie aber nicht.

Erstens gilt EU-Recht (freier Warenverkehr und so), sprich Sachen die frei in einem anderen EU-Staat verkauft werden, dürfen nicht in einem dritten EU-Staat nicht veräußert werden.

Zweitens, wenn Sqaure Enix das Spiel (die Uncut-Fassung) nicht offiziel in Deutschland vertreibt (und auf dem deutschen Store bekommst du die Uncut-Fassung nicht), dann ist dem Gesetze genüge getan. Nirgendwo steht, das der Puplisher dafür sorgen muss, dass man das Spiel nicht starten kann.

Sonst müsste Sqaure Enix ja auch dafür sorgen, dass man keine Konsolenfassungen in Deutschland bekommt die Uncut sind.

Drittens, mein Beispiel. Ich kaufe mir die Uncut-Fassung in UK und aktiviere sie. Dann (aus welchen Gründen auch immer) ziehe ich nach Deutschland. Jetzt kann ich das Spiel nicht mehr starten. Bitte auf welcher Gesetzegrundlange will Square Enix diesen Eingriff rechtfertigen?
 
Bitte auf welcher Gesetzegrundlange will Square Enix diesen Eingriff rechtfertigen?
Jedes Land hat eben so gewisse Einschränkungen bzw. Kontrollgruppen die Maß festlegen was geht oder nicht. Diese Einrichtungen gibt es ja nicht erst seit gestern und die lassen eben das Game abchecken ( salopp gesagt ). Ich beschränke mich jetzt mal nur auf verfassungsfeindliches Zeugs, da sollten die eben wissen das in gewissen Regionen so etwas einfach vom Gesetz her verboten ist
 
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