Soweit ich das verstanden hab, geht es bei diesem Gesetz um das Scharzsurfen im Netz eines anderen, OHNE das dieser jemand davon weiß, bzw. sowas vorher genehmigt hat!
Deshalb denk ich, die Vergleiche mit öffentlichen Einrichtungen, die extra die Möglichkeit des Internetzugangs anbieten, passen nicht ganz. Hier liegt ja auf der Hand, dass nicht von einem Vergehen die Rede sein kann...
Nein, so einfach tickt der Gesetzgeber nicht... Wäre ja schön und verständlich. Die rechtliche Regelung geht umgefähr so: Du darfst Nachrichten empfangen, die an Dich/auch an Dich gerichtet sind.
Beispiel:
- Radio/TV
Broadcast an alle, kein Problem
- Polizei- und Behördenfunk
Das empfangen ist bei heute verwendeter Analoger Technik überhaupt kein Problem. Du darfst es trotzdem nicht, weil Du nicht zu gewollten Empfängern gehörst.
- Zugriff auf ein offenen WLAn
- der Besitzer erlaubt es Dir: kein Problem
- der Besitzer erlaubt es Dir nicht: Straftat
-> woher willst Du das immer wissen????
Das sind ungefähr die Vorschriften zum Thema Funk. Für JEDEN deutschen Richter gehört WLan natürlich auch zum Bereich Funk.
Da WLan natürlich auch zum Bereich Datenverarbeitung gehört, kommen ZUSÄTZLICH noch andere Vorschriften zum Tragen:
Um nicht zu viele Menschen unnötig zu kriminalisieren, darfst Du sinngemäß auf Netzwerke zugreifen, die nicht gesichert sind. Das umgehen von Sicherungsmaßnahmen/Hacken ist sowieso eine Straftat. Natürlich darfst Du in diesen Netzwerken nicht machen was Du willst, z.B. einfach so Daten verändern/löschen, sonstige Sabotage etc.pp. Das wäre dann auch eine Straftat.
Man sollte meinen, dass das einfache einklinken in ein ungesichertes WLan zum Surfen kein Problem darstellt. Es gibt aber Richter, die sagen, das alleine das Erhalten einer lokalen IP durch den DHCP des Routers eine Straftat nach obigen Maßstäben darstellt. Aus meiner Sicht komplette Bullenkacke.
Dazu kommen noch klassiche Straftaten: Betrug. Du erschleichst Dir einen Vermögensvorteil zum Nachteil eines Dritten. Ist natürlich Minimal, dieser Vermögensschaden, solange Du nur surfst. ABER: Es gab mal einen Fall, wo ein tolles AG ein Hauptverfahren eröffnet hat. ICE wie oft zu spät. Info-Schalter nicht mehr besetzt. Reisender will per Notebook checken, wie er jetzt weiterkommt. Akku alle - an Steckdose im offen gestalteten Info-Schalter angeschlossen. Von der Security abgegriffen, Hauptverfahren vor dem AG Kassel eröffnet. Schaden: Alles großzügig aufgerundet max. 2 Cent. Es kommt nie auf die Höhe des Vermögenschadens an!!!!