Schwarzsurfen stellt keine Straftat dar!

schwarzfahren auch Bahn usw,:devil:


normalerweise ist Internet auch umsonst ,

wenn jeder Onlinesurfer auf den Hausdach ne sat anlange installieren würde im deutschland dann bräuchte man auch keine internetprovider .

somit alles kostenlos .
 
ok, paßt mit meinem Kenntnisstand: BGH hat festgestellt, das nur ein Anspruch auf Unterlassung besteht. Wenn derjenige, der die Unterlassungserklärung abgegeben hat, nochmal auffällt und sein WLan wieder nicht ausreichend gesichert hatte, kann es bis zu 500k Euro kosten....
Wo steht das mit den 500k?

MfG
 
Wo steht das mit den 500k?

MfG

In der Meldung nicht, ist aber so.

Der Rechteinhaber wollte vom Inhaber des WLans, der nichts mit der Urheberrechtsverletzung zu tun hatte, Schadenersatz. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Das Gericht stellte fest, das der Rechteinhaber einen Anspruch auf Unterlassung hat. In diesem Fall bedeutet da, um zu verhindern, das jemand das WLan wieder mißbraucht, das dieses ausreichend gesichert wird. WEP wird sogar von deutschen Gerichten nicht mehr als sicher angesehen, also WPA/WPA2.

Wenn der Betreiber des WLans dieses jetzt nicht so macht und wieder jemand sein WLan mißbraucht, kann er sich nicht rausreden. Das Gericht hat festgestellt, das ein Anspruch auf Unterlassung besteht. Wenn dem nicht gefolgt wird, steht dem geschädigten nicht aufgrund der Rechteverletzung sondern wg. "nicht befolgen des Anspruchs auf Unterlassung" Schadenersatz zu. Dieser wird in der Regel auf max. 500.000 € festgelegt. idR wird vom Gericht dann nicht der max-Betrag gefordert, aber existenzgefährdend teuer wird es schon, da aufgrund des vorherigen Urteils der Störer wußte, um was es ging und vorsätzlich das Urteil nicht beachtet hat.
 
Naja, mein WLAN wäre längst offen, wenn ich mir nicht nachher darüber im Unklaren sein würde dass darüber kein Schindluder getrieben wird und ich im Nachhinein dann als Besitzer des Anschlusses der Buhmann bin. :-/
 
Naja, mein WLAN wäre längst offen, wenn ich mir nicht nachher darüber im Unklaren sein würde dass darüber kein Schindluder getrieben wird und ich im Nachhinein dann als Besitzer des Anschlusses der Buhmann bin. :-/
Bist du ja nicht. Für Uhrheberrechtsverstöße kannst du nicht haftbar gemacht werden. Dir kann lediglich ein Bußgeld in Höhe von max. 100€, auf Grund mangelnder Absicherung, angerechnet werden. ;)

@Rabe
Kannst du bitte ein Link zu deiner 500k Theorie posten, ich habe davon noch nichts gehört.

MfG
 
Zurück