Schwarzsurfen stellt keine Straftat dar!

DaStash

PCGH-Community-Veteran(in)
Das Amtsgericht Wuppertal entscheid, entgegen seines eigenen Beschlusses vom 30. April 2010, dass das Einwählen in ein fremdes und ungesichertes WLAN-Netz, weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten entspricht.

Somit stellt es jetzt keine Straftat mehr da, solche WLAN-Netze, welche offen zur Verfügung stehen, ohne sich eine Erlaubnis einzuholen und die entsprechenden Entgelder zu zahlen, zu nutzen.
Quelle

MfG
 
wenn das eine straftat gewesen wäre, wäre auch da gratis surfen in einem kaffee oder sonst wo eine straftat, man zahlt ja auch nix und bescheid geben tut man ja auch niemanden.
 
... naja, ein interessanter Ansatz wäre, eine adäquate Bestimmung zu § 248 c StGB einzuführen *ggg* :-)
 
wenn das eine straftat gewesen wäre, wäre auch da gratis surfen in einem kaffee oder sonst wo eine straftat, man zahlt ja auch nix und bescheid geben tut man ja auch niemanden.

Weil es ja auch erwünscht ist um Kunden anzulocken...also kann es keine Straftat sein...schon gar nicht wenn noch Hotspot drauf steht.
 
wenn das eine straftat gewesen wäre, wäre auch da gratis surfen in einem kaffee oder sonst wo eine straftat, man zahlt ja auch nix und bescheid geben tut man ja auch niemanden.
Nein, dass hast du falsch verstanden. In einem Cafe muss man ja auch um Erlaubnis fragen, bzw. sind die meist nicht offen, sondern man muss sich den "Schlüssel" holen. Hierbei geht es um die Nutzung ohne vorab zu fragen oder eben entsprechende Gebühren abzuführen, quasi eine unauthorisierte Nutzung. :)

MfG
 
Es gibt auber auch eben extra eingerichtete, kostenlose(offene) Hotspots, bspw. die Linde in Blankenese, Hamburg. Diese müssten ja sonst auch illegal gewesen sein, wenn jemand reingegangen ist.
 
Soweit ich das verstanden hab, geht es bei diesem Gesetz um das Scharzsurfen im Netz eines anderen, OHNE das dieser jemand davon weiß, bzw. sowas vorher genehmigt hat!

Deshalb denk ich, die Vergleiche mit öffentlichen Einrichtungen, die extra die Möglichkeit des Internetzugangs anbieten, passen nicht ganz. Hier liegt ja auf der Hand, dass nicht von einem Vergehen die Rede sein kann...:schief:
 
Soweit ich das verstanden hab, geht es bei diesem Gesetz um das Scharzsurfen im Netz eines anderen, OHNE das dieser jemand davon weiß, bzw. sowas vorher genehmigt hat!

Deshalb denk ich, die Vergleiche mit öffentlichen Einrichtungen, die extra die Möglichkeit des Internetzugangs anbieten, passen nicht ganz. Hier liegt ja auf der Hand, dass nicht von einem Vergehen die Rede sein kann...:schief:

Nein, so einfach tickt der Gesetzgeber nicht... Wäre ja schön und verständlich. Die rechtliche Regelung geht umgefähr so: Du darfst Nachrichten empfangen, die an Dich/auch an Dich gerichtet sind.

Beispiel:

- Radio/TV
Broadcast an alle, kein Problem
- Polizei- und Behördenfunk
Das empfangen ist bei heute verwendeter Analoger Technik überhaupt kein Problem. Du darfst es trotzdem nicht, weil Du nicht zu gewollten Empfängern gehörst.
- Zugriff auf ein offenen WLAn
- der Besitzer erlaubt es Dir: kein Problem
- der Besitzer erlaubt es Dir nicht: Straftat
-> woher willst Du das immer wissen????

Das sind ungefähr die Vorschriften zum Thema Funk. Für JEDEN deutschen Richter gehört WLan natürlich auch zum Bereich Funk.

Da WLan natürlich auch zum Bereich Datenverarbeitung gehört, kommen ZUSÄTZLICH noch andere Vorschriften zum Tragen:

Um nicht zu viele Menschen unnötig zu kriminalisieren, darfst Du sinngemäß auf Netzwerke zugreifen, die nicht gesichert sind. Das umgehen von Sicherungsmaßnahmen/Hacken ist sowieso eine Straftat. Natürlich darfst Du in diesen Netzwerken nicht machen was Du willst, z.B. einfach so Daten verändern/löschen, sonstige Sabotage etc.pp. Das wäre dann auch eine Straftat.

Man sollte meinen, dass das einfache einklinken in ein ungesichertes WLan zum Surfen kein Problem darstellt. Es gibt aber Richter, die sagen, das alleine das Erhalten einer lokalen IP durch den DHCP des Routers eine Straftat nach obigen Maßstäben darstellt. Aus meiner Sicht komplette Bullenkacke.

Dazu kommen noch klassiche Straftaten: Betrug. Du erschleichst Dir einen Vermögensvorteil zum Nachteil eines Dritten. Ist natürlich Minimal, dieser Vermögensschaden, solange Du nur surfst. ABER: Es gab mal einen Fall, wo ein tolles AG ein Hauptverfahren eröffnet hat. ICE wie oft zu spät. Info-Schalter nicht mehr besetzt. Reisender will per Notebook checken, wie er jetzt weiterkommt. Akku alle - an Steckdose im offen gestalteten Info-Schalter angeschlossen. Von der Security abgegriffen, Hauptverfahren vor dem AG Kassel eröffnet. Schaden: Alles großzügig aufgerundet max. 2 Cent. Es kommt nie auf die Höhe des Vermögenschadens an!!!!
 
Hmm also mir war bisher nicht bekannt, dass es verboten sei, sich in ein offenes (privates) WLAN zu klinken und von dort aus zu surfen. Da hätten einige meiner Bekannten ja ordentlich blechen müssen^^
 
Hmm also mir war bisher nicht bekannt, dass es verboten sei, sich in ein offenes (privates) WLAN zu klinken und von dort aus zu surfen. Da hätten einige meiner Bekannten ja ordentlich blechen müssen^^

Ist aber, meiner Meinung nach, schon eigenartig, dass sowas in Deutschland überhaupt gesetzlich erlaubt ist. Der Eine bezahlt mit seinem sauer verdienten Geld den Internetzugang, der Andere nutzt ihn unverschämterweise gleich gratis mit, vollkommen legal:ugly:
 
Naja du bist als Betreiber einen WLAN glaube ich dazu verpflichtet (außer jetzt Cafés, Hotspots, etc.) es zu schützen, wenn du es nicht tust dann hast du wohl einfach Pech bzw. bist selbst Schuld, auf Deutsch gesagt^^
 
Wieso ist es keine Straftat? WIESO? Es ist ganz klar eine straftat. [...]

Diebstahl ist es nicht. Diebstahl setzt zwingend voraus, das Du nach der Tat etwas in Deinem Besitz hast, was der Bestohlene dann nicht mehr hat.

Wie oben schon geschrieben, handelt es sich ggfs. um einen Betrug (Erschleichung eines Vermögensvorteils zu Lasten Dritter).

Wenn ich mir aber generell die Rechtsprechung anschaue, ist das auch nicht schlüssig. In anderen Bereichen wird bzgl. ungesicherter WLans nach dem Motto "selbst schuld" geurteilt, siehe Urheberrechtsverstöße. Wenn ein unbekannter Dritter Dein ungesichertes WLan zum Saugen mißbraucht, bist Du dran - bis auf ganz wenige Ausnahmen. Es konnte z.B. ein Unternehmer neulich darlegen, das er im Urlaub war und der Laden geschlossen, als jemand sein WLan zum Saugen verwendet hat. Das Urteil lautete sinngemäß "Dieses mal unterstellen wir, das Du es nicht besser wusstest. Beim nächsten Mal bist dran, heute muß man einfach wissen, das man sein WLan sichern muß".

Also: Auf der einen Seite bekommen die Betreiber der WLans die VOLLE Verantwortung für alles, was mit ihren WLans zu tun hat, zugewiesen, auf der andere Seite sind sie arme Verbrechensopfer. Je nachdem, wer klagt....

Es wäre auch ganz schön, wenn Du Dir eine gepflegtere Ausdrucksweise aneignen könntest. Eine schlüssige Argumentation ist gehaltvoller als Beschimpfungen und Kraftausdrücke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist aber, meiner Meinung nach, schon eigenartig, dass sowas in Deutschland überhaupt gesetzlich erlaubt ist. Der Eine bezahlt mit seinem sauer verdienten Geld den Internetzugang, der Andere nutzt ihn unverschämterweise gleich gratis mit, vollkommen legal:ugly:

Fändest Du es nicht aus Klasse, wenn sich eine Kultur der offenen WLans entwickeln würde? Die Betreiber, soweit privat und nicht gewinnorientiert, werden von den meisten gesetzlichen Hürden freigestellt, werden nicht mit einem ISP gleichgesetzt.

Egal wo Du bist hast Du Zugriff auf ein kostenloses WLan - ok, auf dem Land wird's schwierig - dafür machst Du Dein Wlan auch auf.

Ein schöne Utopie - in Deutschland, in den Staaten funktionierts.
 
ich hab mein wlan hier auch offen.
is nur fair, wenn man das passwort vieler nachbarn auch kennt (- grafikkarte hatte langeweile ^^)
 
Hmm also mir war bisher nicht bekannt, dass es verboten sei, sich in ein offenes (privates) WLAN zu klinken und von dort aus zu surfen. Da hätten einige meiner Bekannten ja ordentlich blechen müssen^^
Vorher galt die Ansicht das die Nutzung nur unter dem Einverständnis und dem Entrichten der entsprechenden Gebühr legitim war und nun wurde eben entschieden das quasi ein offenes WLAN ansich schon eine Legitimation darstellt, dieses legal zu nutzen.

Und ja, WLAN-Anbieter haften mit bis zu einhundert Euro, wenn ihr Netz nicht geschützt ist und Dritte es zu illegalen Zwecken missbrauchen. Anspruch auf Schadensersatz an den WLAN-Betreiber ist damit jedoch(zum Glück) nicht mehr möglich.

Aber das spielt in dem Fall keine Rolle, da es hier um den "schwarz Surfenden" ging und das er eben keine Straftat mehr begeht. ;)

MfG
 
Und ja, WLAN-Anbieter haften mit bis zu einhundert Euro, wenn ihr Netz nicht geschützt ist und Dritte es zu illegalen Zwecken missbrauchen. Anspruch auf Schadensersatz an den WLAN-Betreiber ist damit jedoch(zum Glück) nicht mehr möglich.
MfG

Hast Du Quellen dafür? Soweit mir bekannt, kommen nach neuster Rechtsprechung WLan Betreiber EINMAL günstiger weg. Danach wird's teuer, weil die Leute es dann wissen sollten.
 
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