rx 480 Garantiefall?

mhsuchti84

Komplett-PC-Käufer(in)
Hallo Community,
Ich habe vor ungefähr einem Monat bei Vibu Online eine powercolor rx 480 red devil 8gb gekauft. Mit der war anfangs auch alles in Ordung. Nach ein paar Tagen ist mir allerdings ein sehr eigenartiges Lüftergeräusch aufgefallen. Dieses rührte daher, dass etwas einen der Grafikkartenlüfter blockierte. Dieses etwas stellte sich dann, nachdem ich es mit einer Pinzette entfernt hatte, als Wärmeleitpad heraus, das eigentlich die Spannungswandler kühlen sollte. Ein Teil des Wärmeleitpads ist nun noch zwischen Spannungswandler und Kühlkörper, ein Teil habe ich durch rausziehen mit der Pinzette abgerissen.
Meine Frage ist nun ob ich das als Garantie, Gewährleistung oder was auch immer an den Händler schicken kann (kenn mich da kaum aus), oder falls das nicht geht, was ich ansonsten tun sollte.

Vielen Dank im Vorraus, mhsuchti84
 
Ich hätte die Karte schon damals eingeschickt, wo du den Mangel das erste mal festgestellt hast. Die Karte ist schliesslich nicht so zusammengebaut worden wie es sich gehört. Durch den Mangel kann es zu einer nicht ausreichenden Kühlung der Spannungswandler kommen, was die Lebensdauer der Karte vermindert.
 
Das Gewährleistungsgesetz betrifft Händler und besagt das diese dir ein vom Start weg einwandfreies Produkt liefern müssen. Auch die 14 tägige Rückgabefrist des Fernabgesetzes läuft über den Händler.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, bei dir Powercolor, und dieser gibt dir eine Funktionsgarantie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 2 Jahre).

Bei dir wird höchstwahrscheinlich über die Herstellergarantie abgewickelt, sprich wenn du an den Händler zurücksendest wird dieser ein RMA Fall beim Hersteller oder dessen Servicedienstleister, aufmachen. Das kann teilweise ein direkter Austausch sein, wenn der Händler ein okay dafür kriegt. Kann aber auch eingeschickt werden.
Oder du wendest dich direkt an den Hersteller zwecks RMA, geht meistens schneller, da du dir den Umweg übern Händler sparst.
 
Zurückschicken, im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen können dass die Ware bei Verkauf einwandfrei war falls ein Defekt auftritt.

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