RTX 3080 Bestellung löschen? Was tun.

Günstig sind Caseking und Alternate beide nicht. Bei Caseking, Cyberport und Mindfactory hab bei Grafikkarten nie die entsprechende nach rel. kurzer Zeit erhalten.
Bei Alternate hab rel. zeitnah eine 1080 und 3080 jeweils zum Release erhalten.
 
Eieiei wie kann man so doof sein.
Es wurde schon gezahlt, also der Kaufvertrag ist zu stande gekommen.
Der Händler ist verpflichtet eine Karte zu liefern, die man locker mit 1000 euro Gewinn weiter verkaufen könnte.
Und sowas storniert man?
Der Händler wird es dir danken.
 
Eieiei wie kann man so doof sein.
Es wurde schon gezahlt, also der Kaufvertrag ist zu stande gekommen.
Der Händler ist verpflichtet eine Karte zu liefern, die man locker mit 1000 euro Gewinn weiter verkaufen könnte.
Und sowas storniert man?
Der Händler wird es dir danken.

Ist er das? Ich würde sagen nein, nach meinem Stand kommt der Vertrag bei den meisten Händlern erst mit Versandbestätigung zu Stande und nicht durch den Zahlungseingang.
 
Wurde doch schon besprochen. Und er hatte gezahlt über Amazon. Geld war abgebucht.
Sonst hätte der Händler wahrscheinlich schon selbst storniert.
Amazon ist ebenso wie Paypal transaktions-basiert. Das Geld wird hier nicht abgebucht sondern nur reserviert. Final abgebucht wird erst bei Auslieferung. Davor hält Amazon/Paypal als Mittelsmann das Geld.
 
Er schrieb was von abgebucht.
Selbst wenn nicht, war es trotzdem doof. Er hatte damit nichts zu verlieren und vielleicht hätte er in einigen Wochen die Karte zum Bestellerpreis bekommen. Zur Not halt umtauschen, falls sie dann nichts mehr wert ist :D
 
da der Kaufvertrag gültig wurde als dieser das Geld angenommen hat.
Ein Kaufvertrag kommt erste zustande wenn das Geld bzw. eine Rechnung übergeben wurde UND die Ware angenommen wurde bzw. versand wurde. So zumindest habe ich das vor vielen Jahren in der Ausbildung gelernt.
Sonst wären sämtliche AGBs der Onlineshops ungültig weil das überall so drinsteht.
 
Ein Kaufvertrag kommt erste zustande wenn das Geld bzw. eine Rechnung übergeben wurde UND die Ware angenommen wurde bzw. versand wurde. So zumindest habe ich das vor vielen Jahren in der Ausbildung gelernt.
Sonst wären sämtliche AGBs der Onlineshops ungültig weil das überall so drinsteht.

Dann hast Du es fürchte ich leider falsch gelernt. Kaufverträge sind dann erst abgeschlossen. Bestehen tut er sobald eine Übereinstimmung bei Angebot und Nachfrage vorhanden sind und der Kauf bestätigt wurde. Dazu gibt es beim Onlinehandel eine Auftragsbestätigung des Händlers, welche hier ja vorliegen sollten. Der Händler befindet sich damit im Lieferverzug und man muss ihn mit Fristsetzung anmahnen. Vorbestellungen auf unbestimmt sind inzwischen auch verboten und man muss einen Liefertermin nennen können. Das hat glaube Notebookbilliger vor ein paar Jahren erwirkt, als MediaMarkt Vorbestellungen auf unbestimmt angenommen hat.

Und wie schon geschrieben, AGBs dürfen Dich gegenüber einem Gesetz oder einer öffentlichen Anordnung nicht schlechter stellen. Wo aber keine Kläger, dort kein Richter und meistens ziehen Händler den Schwanz ein, wenn man mit ein wenig Kenntnissen um die Ecke kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss ja nicht unbedingt Rechtsexperte sein und den Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft kennen.
Wie wenig die Meisten aber über ihre Rechte wissen und dass ein (wenn es der Fall war) abgeschlossener Vertrag nicht einfach gebrochen werden kann, das ist schon erschreckend.
Kein Wunder, dass gerade weniger seriöse Händler wie Mindfactory oder wie sie alle heißen da treiben, was sie wollen. . . In 95% der Fälle haben sie damit Erfolg und stoßen auf keinen Widerstand, also lohnts sich für die.
 
Was kann dem Händler dann aber schlimmsten Falls passieren?
Er hat den Vertrag endgültig nicht erfüllt.
Dh. du kaufst wo anders und stellst ihm deinen Schaden in Rechnung.
Wenn die Rtx dann eben 2500 Euro kostet, muss er dir die Differenz überweisen.

Und worst case: Wenn du ein Gewerbe hast und zb. Mining betreibst, dann kannst du den Händler auch noch für den Umsatzausfall verantwortlich machen und Schadensersatz verlangen, wenn er es zu vertreten hatte. (also zb anderen die Karte verkauft und er welche auf Lager hat, dir sie aber nicht liefert)

Also nichts da mit einfach Geld zurück, das glaubt vielleicht der Michel.
 
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Zwischen jahrelangem Klageweg und einfach Hinnehmen gibts schon noch ein paar Zwischenschritte.
Spätestens, wenn der Händler merkt, dass es aussichtslos ist und er am Ende auf allen Kosten sitzen bleibt, werden auch die unseriösen Händler einlenken.
Unterm Strich wirds sichs trotzdem lohnen auf die Ahnungslosigkeit der Kunden zu setzen, weil es die meisten sind. Sieht man ja auch hier.
 
Ist ja auch eigentlich viel zu teuer für ne alte 5700 xt aber alles ist momentan viel teurer als die UVP ;)
Bin ganz zufrieden mit dem Preis. Immer noch besser als eine RTX 2060, die aktuell so um die 500€ kostet. Zudem scheint das Teil recht beliebt bei Minern zu sein. Wenn es also irgendwann mal wieder annehmbare Preise für eine tatsächlich Mining-ungeeignete Gaming Grafikkarte gibt, verklopp ich das Teil auf eBay für das Doppelte... :devil: Es lebe der Kapitalismus.
 
Cyberport hat mir eine RX 5700 XT für 400€ geliefert
Eine GPU für die ich max. 250 bezahlen würde.

Wenn es also irgendwann mal wieder annehmbare Preise für eine tatsächlich Mining-ungeeignete Gaming Grafikkarte gibt, verklopp ich das Teil auf eBay für das Doppelte... :devil:
Niemand kann in die Zukunft schauen. Aber auch der Miningboom ist endlich. Wenn du deine irgendwann Mal verkaufst, kann es sein, dass du für die alte Karte keine 100 Taler mehr bekommst.
 
Ein Freund hat letzte Woche eine 3080 TUF von NBB die er November für 699€ bestellt hatte tatsächlich noch bekommen.
Ich selbst hätte nicht mehr damit gerechnet. ^^

Da Cyberport teils im Dezember jedoch, während Leute noch auf ihren Bestellungen warteten, auf der anderen Seite die Karten mit saftigen Aufpreis auf Amazon verkauft hat, ist das so eine Sache...
Ein paar hatten jedoch erwähnt, dass sie auch bei CP die Karte tatsächlich noch bekommen haben in diesem Jahr.
Erstens, die AGBs setzen kein Gesetz außer Kraft und es kann Grundsätzlich alles drinnen stehen, gerade weil jeder Kaufmann wie auch Anwalt weiß das man da alles reinschreiben kann, wen man es richtig formuliert.
Ganz klar nach der dewiese, ohne Kläger auch kein Richter.

Auch die Vorstellung das jeder kleine Computerdantler sich eine Rechtsanwaltskanzlei leistet, die kosten schon wirklich sehr viel Geld.

Im deutschen Recht „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten).

Und Jana zeigt ein gutes Beispiel. Denn die Tatsache das Cyberport die Karten auf Amazon mit hohen Gewinnen verkauft, unterbindet ja gleichzeitig auch von der Möglichkeit die Karten nicht an die Kunden auszuliefern. Denn die Lieferung wurde ja mit dem Geld der Vorbesteller bezahlt und damit besteht auch der Vertrag und es wurden dann ja auch nachweislich die Grafikkarten geliefert, sonst hätte er sie ja nicht verkaufen können. Sprich der Handler hat definitiv kein minus gemacht und wird wen es hart auf hart kommt, schwer haben sich da raus zu reden, wen ich das Belegen kann.

Die meisten scheuen einfach die Konfrontation und dadurch lohnt sich sowas leider erst. Die Unwissenheit der Kunden spielt den Händlern halt in die Karten. Das pro GPU der nicht abmahnt und Frist setzt und sich ohne zu wehren und dann mit einem ungerechtfertigten Storno zufriedenzugeben. Die Verlockung ist natürlich groß bei diesen Preisen.

Beispiel, eine 3080 FE die nen UVP von ca 800 € hat und dann für 2000 € verkauft wurde.... das ist eine differnz bis zu 1300€ Gewinn!! das sind minus Steuer 1625 Gewinn! Und natürlich versuchen da jetzt Händler das für sich einzustreichen, mit einer Storno Rundmail. Mal angenommen das sind 100 bestellungen, und nach der unwissenheit hier im Thread zu urteilen lässt es über die Hälfte mit sich machen, geht der Händler trotzdem mit nem Gewinn raus. Selbst wen er die GPU teurer nachkaufen müsste, weil er sie für die Kunden nachordern muss weil er die Bestellte und gelieferte Karte mittlerweile unter umständen unrechtsmäsig einem andern Kunden verkauft hat. Es gibt wen ihr bezahlt habt einen Vertrag und eine Lieferverpflichtung. Und natürlich verweißen Sie auf ihre AGB und sie seihen im Recht.

Sorry wen ich da dieses Uralte Teil rausgekramt habe, aber als ich viele Beiträge gelesen habe hat es mir nur die Schuhe ausgezogen. Lasst das mit euch nicht machen. Selbst wenn ihr kein Rechtsschutz habe und mega Pazifistisch veranlagt seit, schreibt die Händler an und widersprecht ggf. Abmahnen und Frist setzen. Bzw. den Storno widersprechen. Das kostet erstmal gar nichts. Bzw kaum. Und ihr verliert nichts, macht aber schon auf dem Händler druck. Auf das HGB verweisen. Macht euch Screenshots von dem Store wen ihr die gleiche GPU die Ihr nicht geliefert bekommt vom gleichen Händler im verkauf, seht. Nutz Wayback maschine.

Lasst euch nicht abzocken. Wen ihr eine GPU vorbestellt habt muss der Händler liefern, sobald die Lieferung eintrifft. Sorry das ich diesen uralten Thread rauskrame. Aber es ist ja bekannt geworden das viele Händler irtümlich gehandelt haben, also durchaus GPUs bekommen ahben. Und vielleicht habt ihr ja auch eine Rechtschutz die es abdeckt. Zumindest widersprecht und mahnt ab. Viele haben keine Lust und deshalb lohnt es sich leider für die Händler. Im Recht handeln sie oft aber doch nicht. Aber da muss man sich leider wehren und nicht unterkriegen lassen.

Machts gut und viel Glück bei euren Karten.

"III. Rechtsfolgen bei Unmöglichkeit der Lieferung
Ist die Lieferung der Ware unmöglich, so wird der Händler gemäß § 275 I BGB bzw. § 275 II BGB (Einrede erforderlich) frei von seiner Lieferpflicht. Der Käufer kann seinen Lieferanspruch also nicht mehr gegen den Händler durchsetzen. Zugleich verliert der Händler nach § 326 BGB seinen Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises. Hat der Käufer den Kaufpreis bereits gezahlt, muss der Händler diesen erstatten.

Ferner könnte eine Schadensersatzpflicht des Händlers in Betracht kommen, wenn der Händler die Unmöglichkeit, also das Leistungshindernis, zu vertreten hat, ihn insoweit also ein Verschulden trifft.

Im Hinblick auf das erforderliche Verschulden kommt es darauf an, ob der Händler bei Vertragsschluss wusste oder hätte wissen müssen, dass er seine Lieferpflicht nicht wird einhalten können. Sollte dies der Fall sein, so wäre der Händler zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Anspruch ist darauf gerichtet, den durch die Nichterfüllung entstandenen Schaden auszugleichen (positives Interesse). Das heißt, der Gläubiger ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre."

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