Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz: Bund verschärft Gesetz und räumt Behörden mehr Spielraum ein

Das sollte aber nicht ein Neunmalkluger wie du oder der Spiegel entscheiden welche Bedeutung ein Wort hat und was diskriminierend ist. Richtig, das macht dann der Richter. Und natürlich darf man auf der Straße auch von Angesicht zu Angesicht "*****" beispielsweise sagen, überhaupt kein Problem. Äh...nein. Wenn das unter Freunden ist, ok bitte. Ansonsten könnte es teurer werden, aber das entscheidet dann kein Neunmalkluger oder wütender Bürger sondern das Gericht.

Ich hoffe du meinst das nicht ernst zu denken, dass ich Jeden auf der Straße als "A***loch" bezeichnen könnte..? Ob und in wie weit es zu einer Anzeige etc.pp. kommt ist das eine, aber das heißt nicht, dass erlaubt wäre.
 
Das sollte aber nicht ein Neunmalkluger wie du oder der Spiegel entscheiden welche Bedeutung ein Wort hat und was diskriminierend ist. Und natürlich darf man auf der Straße auch von Angesicht zu Angesicht "*****" beispielsweise sagen, überhaupt kein Problem.

Und warum hat das wiederum ein Neunmalkluger wie du zu entscheiden? :)
 
Das sollte aber nicht ein Neunmalkluger wie du oder der Spiegel entscheiden welche Bedeutung ein Wort hat und was diskriminierend ist. Und natürlich darf man auf der Straße auch von Angesicht zu Angesicht "*****" beispielsweise sagen, überhaupt kein Problem.

Kannst du natürlich.
Wird dann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedacht.

Wie einer unserer Professoren mal meinte, das StGB ist einfach nur eine Preisliste. Das etwas verboten ist, steht da nicht drin. :devil:
 
Das sollte aber nicht ein Neunmalkluger wie du oder der Spiegel entscheiden welche Bedeutung ein Wort hat und was diskriminierend ist. Und natürlich darf man auf der Straße auch von Angesicht zu Angesicht "*****" beispielsweise sagen, überhaupt kein Problem.

Um deine Logik mal auf den Prüfstand zu stellen:

Angenommen, du sagst auf der Straße im Vorbeigehen zu mir A-loch.
Wer entscheidet denn nun welche Bedeutung das Wort A-loch hat oder ob es eine Beleidigung ist? Du?
 
Wem verdanken wir denn jetzt solche Gesetze, die jeden autoritärem-Überwachungsstaat-Anhänger jetzt mentale Orgasmen bereitet???(wenn man an den potentiellen Missbrauch dieser Gesetze denkt)

Den Pegiden-VT-Reichsbürger- etc., welche jahrelang ungestraft pöbeln, beleidigen, relativieren, drohen.

Weil ihr dachtet, es ist straflos? :wall:

Natürlich ist es teilweise eine Interpretationssache ob und in wie weit eine Anzeige wegen Beleidigung/Verleumdung/Volksverhetzung auch das ist weswegen es angezeigt worden ist. Aber das klären Gerichte und nicht Leute in einer Filterblase, die plötzlich ihre Liebe zum Grundgesetz entdeckt haben, welches sie jahrelang abgelehnten.
 
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Wobei dem normalen Bürger, der keine Straftaten begeht, das auch egal ist, wenn die Strafen angehoben werden.
 
Ganz egal nicht, es ist schnell passiert, dass Leute mal jemanden aus Wut beleidigen, nur was bei Sprache nur zu einem speziellen Zeitpunkt wahrnehmbar war ist bei Text dauerhaft lesbar.
Du wurdest bei PCGHX ja auch mal für kurze Zeit gesperrt, kam ja auch nicht aus dem Nirgendwo.
 
Ich hoffe du meinst das nicht ernst zu denken, dass ich Jeden auf der Straße als "A***loch" bezeichnen könnte..? Ob und in wie weit es zu einer Anzeige etc.pp. kommt ist das eine, aber das heißt nicht, dass erlaubt wäre.
Nein das war ein anderes Wort für schwarz Afrikaner oder Jamaikaner etc. welches auch hier zensiert wird. Verliere dich nicht in der Analogie und den Antifanten der hier den Experten im Rechtswesen gibt bei jeder News zur NetzDG.

Du darfst dieses Wort beispielsweise bedenkenlos verwenden, der Kontext ist entscheidend(noch). Theoretisch kann man auch mit "Bulle" bezüglich der Polizei davon kommen, weil es mal eine positive Assoziation hatte und ursprünglich aus der Niederlande kommt, würde ich aber nicht mehr empfehlen :ugly:.

Zeigt allerdings auch die Problematik der Sprache die speziell von stark Linken und dem aufkeimendem Neomarxismus leidet, vllt. auch aus der Antike bekannt als Divide et impera – Wikipedia.
Diese Form der politischen Gestaltung ist gerade sehr stark anzutreffen, Firma gegen Umwelt , Mann gegen Frau, Weiß gegen Schwarz, Arbeiter gegen Arbeitsloser, Alt gegen Jung etc.pp, .
Durch diese Zersetzung bei entsprechender Propaganda sammeln sich die Leute weniger und zeigen kein entsprechendes Wahlverhalten, dafür auch die NetzDG.
Jedem sollte klar seins das dies keinerlei Auswirkungen in irgendeiner Form auf Rassismus oder sonst irgendetwas hat. Schlechte Gesinnung und Ideen kann man mit der Legislative nicht bekämpfen, ich würde sogar speziell aktuell sagen das man ihn durch Realitätsverlust und den völlig gescheiterter "Journalismus" in Deutschland noch dramatisch fördert.

Und warum hat das wiederum ein Neunmalkluger wie du zu entscheiden? :)
Nein ich gehöre nicht zur Sprachpolizei, die Menschen dürfen laut meiner Auffassung die Begrifflichkeiten und Wörter verwenden die sie für angebracht halten und gelernt haben.
Das sowas wie "Hassrede" es tatsächlich offiziell in ein Deutsches Gesetzbuch geschafft hat halte ich für völlig verfehlt um es vorsichtig auszudrücken. In einer CSGO MM Lobby ist man alle 10 Sekunden im Prinzip Opfer von Diskriminierung.
Foren und Seitenbetreiber können nach ihren Regeln entsprechend handeln. Man sollte meiner Meinung nach nicht jedem Hobby Rechthaber nachgeben und die Polizei für Geschriebenes im Internet bemühen, außer es ist wirklich schwerstkriminell und Gefahr im Verzug, dafür reichten aber die Regelungen bisher soweit ich weiß.
 
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Ganz egal nicht, es ist schnell passiert, dass Leute mal jemanden aus Wut beleidigen, nur was bei Sprache nur zu einem speziellen Zeitpunkt wahrnehmbar war ist bei Text dauerhaft lesbar.

Und genau deshalb wird dafür die Strafe verschärft.

Du darfst dieses Wort beispielsweise bedenkenlos verwenden, der Kontext ist entscheidend(noch). Theoretisch kann man auch mit "Bulle" bezüglich der Polizei davon kommen, weil es mal eine positive Assoziation hatte und ursprünglich aus der Niederlande kommt, würde ich aber nicht mehr empfehlen :ugly:.

Also mich würde es nicht stören, als Bulle bezeichnet zu werden, solange keine negativen Adjektive dazu kommen.
Und mache Sachen darf man halt nicht zu erst nehmen: YouTube

Schlechte Gesinnung und Ideen kann man mit der Legislative nicht bekämpfen

Richtig. Deshalb gibt es noch Executive und Judikative, die kümmern sich darum. ;)
Für die Execution ist die Polizei zuständig. Das zeigt sich besonders in den USA, wo das mancher Polizist zu wörtlich nimmt.

Foren und Seitenbetreiber können nach ihren Regeln entsprechend handeln. Man sollte meiner Meinung nach nicht jedem Hobby Rechthaber nachgeben und die Polizei für Geschriebenes im Internet bemühen, außer es ist wirklich schwerstkriminell und Gefahr im Verzug, dafür reichten aber die Regelungen bisher soweit ich weiß.

Wenn Sie denn mal handeln. Bisher hat hier noch kein Mod vorbeigeschaut.

Straftaten wie Volksverhetzung sind schwere Straftaten, die mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.
Öffentliches Aufrufen zu Straftaten wird wie eine Anstiftung bestraft, also mit dem selben Strafmaß, mit dem auch der Täter bestraft wird. Das ist somit bei einem Mordaufruf mit Lebenslänglich.
Dazu besteht die Gefahr, das wie in Hanau oder Halle aus Worten Taten werden. Allein deshalb sollte Polizei und Verfassungsschutz da genauer hinschauen, um vorher eingreifen zu können.

Spannend ist natürlich, was man dabei noch so z.B. an rechtsextremen Netzwerken dabei aufdeckt. Und dann hat man halt oft bei der Durchsuchung auch noch Zufallsfunde wie Waffen oder Kipo dabei und alleine für letzteres soll es künftig mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe geben.
Auch Kinderpornografie-Besitz soll Verbrechen werden
 
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Natürlich ist es teilweise eine Interpretationssache
Es ist teilweise alles andere als eine Interpretationsfrage, es ist völlig eindeutig. Und um diese Fälle geht es. Und die gibt es von zehntausenden vergiftenden Usern, die weit jenseits vom Grundgesetz und den Menschenrechten stehen, millionenfach im Netz. Das kann weg. Das ist Müll. Das hat rein gar nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
 
Nein das war ein anderes Wort für schwarz Afrikaner oder Jamaikaner etc. welches auch hier zensiert wird.

Du pochst hier also auf das Recht, das Wort "N****" völlig frei und ganz normal in deinem täglichen Sprachgebrauch verwenden zu dürfen? Seh' ich das richtig?

Und um nochmal meine vorherige Fragestellung aufzugreifen, die du gekonnt ignoriert hast:

Angenommen, du sagst auf der Straße im Vorbeigehen zu einem Schwarzen Mitbürger N****.
Wer entscheidet, welche Bedeutung das Wort hat oder ob es eine Beleidigung ist? Du?
 
Nein ich gehöre nicht zur Sprachpolizei, die Menschen dürfen laut meiner Auffassung die Begrifflichkeiten und Wörter verwenden die sie für angebracht halten und gelernt haben.

Etwas kraft eigener Arroganz zu erlauben ist exakt die selbe Anmaßung, wie etwas zu verbieten. Es gibt keinen natürlichen Urzustand von "Jeder darf alles sagen, außer ...".

Was richtig und falsch ist, entscheidet in einer Gesellschaft der Diskurs. Und an dem Diskurs sind eben auch mit aller Berechtigung jene beteiligt, die du eben noch abfällig als "Antifanten" bezeichnet hast, bevor du mittels Editierfunktion zurückgerudert bist. Keine Ahnung, ob das die Schere in deinem Kopf, Angst vor der eigenen Courage oder unterbewusster Eigengesinnungsekel war, aber das tut auch gar nichts zur Sache: Entscheidend ist, dass die Entscheidung von der gesellschaftlichen Mehrheit getroffen wird.

Wenn du dann zufällig zu denen gehörst, denen der Ausgang des Diskurses und der resultierenden Entwicklung nicht passt ... Pech gehabt. Du wirst dafür in anderen Fällen erleben, dass sich eine dir genehme Ansicht mehrheitlich durchsetzt und Andere zurückstecken müssen. Nur falls zu *ständig* zurückstecken müsstest, würdest du womöglich in einer dich ungeeigneten Gesellschaft leben.

Und wenn dann tendenziöse Aussagen wie "die Problematik der Sprache die speziell von stark Linken und dem aufkeimendem Neomarxismus leidet" fallen, fragt man sich natürlich, welche kognitive Disposition gerade die Erkenntnis verhindert, dass die bisherige und für dich gewohnte Sprache nicht vielleicht auch das Ergebnis bestimmter Strömungen und Gesinnungen sein könnte?
 
Also mich würde es nicht stören, als Bulle bezeichnet zu werden, solange keine negativen Adjektive dazu kommen.
Und mache Sachen darf man halt nicht zu erst nehmen
Was dich stört oder du ernst nimmst sollte auch keinen interessieren, deshalb haben bisher zumindest intelligente Leute mit Fachwissen und Lebenserfahrung die Gesetzte verfasst. "Negative Adjektive" wäre auch wieder frei interpretierbar, selbiges Problem hat die NetzDG, daher wird sie hoffentlich auch bald wieder verschwinden.
Für die Execution ist die Polizei zuständig. Das zeigt sich besonders in den USA, wo das mancher Polizist zu wörtlich nimmt.
Joa dann wäre der ein oder andere in Stuttgart arm dran aktuell, bist du auch zu gegen ? Die Polizei hat eigentlich sehr starken Rückhalt in der Bevölkerung und gute Statistiken, hier und teils auch in den U.S.A..
Ursache und Wirkung halt, das Verhalten der Schwarzen im Umgang mit der Polizei ist kollektiv zumindest deutlich fragwürdiger, da hilft auch kein propagierter Fall der Massenmedien dem du auf den Leim gehst. Wobei das sicherlich auch nicht jeder Afro-Amerikaner so sieht denke ich.

Evlt. wäre auch noch denkbar das der bzw. die Polizisten aus der Sache rauskommen oder zumindest eine mildere Strafe erwartet als angenommen, weil eben der Rechtsstaat in den U.S.A. alle Umstände berücksichtigt und George Floyd sich leider Gottes viele Fehler im Vorfeld geleistet hat die nicht thematisiert wurden, zwingend auf Rassismus kommen muss man ehrlich gesagt auch nicht.
Der Begriff wird ebenfalls so oft überhaupt nicht zutreffend benutzt das er fast völlig die Bedeutung verloren hat, ähnlich wie du hier immer die Leute als braun beleidigst und vermeintliche Rechtsverstöße fingierst um verzweifelt seriös zu erscheinen ;D.

Du pochst hier also auf das Recht, das Wort "N****" völlig frei und ganz normal in deinem täglichen Sprachgebrauch verwenden zu dürfen? Seh' ich das richtig?

Und um nochmal meine vorherige Fragestellung aufzugreifen, die du gekonnt ignoriert hast:

Angenommen, du sagst auf der Straße im Vorbeigehen zu einem Schwarzen Mitbürger N****.
Wer entscheidet, welche Bedeutung das Wort hat oder ob es eine Beleidigung ist? Du?
Die Gerichte, wenn der schwarze Mitbürger Anzeige erstattet. Ähnlich wie auch andere Wörter die ich jetzt nicht aufzählen möchte, sollte man die natürlich nicht zwingend verwenden sind aber per se eigentlich nicht strafbar weil es Beschreibungen von Volksgruppen sind und keine Beleidigungen bzw. in dem Fall ist es sogar aus dem Angelsächsischen und hat die selbe Bedeutung im Prinzip wie Schwarz.

ps: Ich schrieb das Wort übrigens mit E nicht mit Ni doppel g und a, das wird hier aber auch gefiltert, damit keine Verwechslung entsteht. Letztere gilt offiziell als Schimpfwort auch so weit ich weiß.
 
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Ursache und Wirkung halt, das Verhalten der Schwarzen im Umgang mit der Polizei ist kollektiv zumindest deutlich fragwürdiger, da hilft auch kein propagierter Fall der Massenmedien dem du auf den Leim gehst.

Das Henne-und-Ei-Problem ist hier allerdings sehr einfach zu lösen: Das historisch gestörte Verhältnis zwischen der US-Polizei und der afroamerikanischen Bevölkerung wurde nicht von letzterer eingeläutet.

Evlt. wäre auch noch denkbar das der bzw. die Polizisten aus der Sache rauskommen oder zumindest eine mildere Strafe erwartet als angenommen, weil eben der Rechtsstaat in den U.S.A. alle Umstände berücksichtigt und George Floyd sich leider Gottes viele Fehler im Vorfeld geleistet hat die nicht thematisiert wurden,

Weil sie unerheblich sind. Fakt ist, dass weiße Kleinkriminelle mit vergleichbarem Sündenregister nicht im selben Umfang zum Opfer von Polizeigewalt werden. Und selbst wenn, würde das den Handlungsbedarf erhöhen, statt ihn zu relativieren: In einem Rechtststaat haben auch Vorbestrafte Anspruch auf korrekte Behandlung.

Abgesehen davon ist das eine Nebelkerze, denn auch gänzlich unbescholtene Afroamerikaner werden - gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil - überproportional häufig das Opfer von Polizeischikane und -gewalt.

Die Gerichte, wenn der schwarze Mitbürger Anzeige erstattet. Ähnlich wie auch andere Wörter die ich jetzt nicht aufzählen möchte, sollte man die natürlich nicht zwingend verwenden sind aber per se eigentlich nicht strafbar weil es Beschreibungen von Volksgruppen sind und keine Beleidigungen.

Moderne Rechtssysteme arbeiten nicht besser, wenn systematisch auftretende Rechtsverletzungen als Antragsdelikte behandelt werden. Und das gilt *gerade* dann, wenn die Beleidigung eben nicht rein persönlich ist, sondern abseits der unmittelbar betroffenen Person auch dessen ganze Ethnie angreift.
Sprich, es würde ein rechtliches Ungleichgewicht erzeugen: Der Beleidiger kann viele Leute treffen, indem er eine Person beleidigt, könnte aber von der beleidigten Person nur für die persönliche Beleidigung angezeigt werden. So funktioniert das nicht.
 
Ursache und Wirkung halt, das Verhalten der Schwarzen im Umgang mit der Polizei ist kollektiv zumindest deutlich fragwürdiger

Wenn du schon mit "Ursache und Wirkung" um die Ecke kommst, könntest du doch wenigstens das, um es in deinen Worten auszudrücken, "kollektiv zumindest deutlich fragwürdige" Verhalten der amerikanischen Staatsmacht gegenüber der Afroamerikanischen Bevölkerung in Betracht ziehen, das über Jahrhunderte zu etlichen Todesopfern, Mieshandlungen und zu Unrecht inhaftierten Personen geführt hat.

Evlt. wäre auch noch denkbar das der bzw. die Polizisten aus der Sache rauskommen oder zumindest eine mildere Strafe erwartet als angenommen, weil eben der Rechtsstaat in den U.S.A. alle Umstände berücksichtigt und George Floyd sich leider Gottes viele Fehler im Vorfeld geleistet hat die nicht thematisiert wurden, zwingend auf Rassismus kommen muss man ehrlich gesagt auch nicht.

Wenn sie wirklich alle Umstände berücksichtigen, dann bitte auch die Historie von Ausschweifungen im Dienst, die der Haupttäter vorzuweisen hat. Die wurden nämlich thematisiert, genauso wie die kriminelle Vergangenheit von Floyd, wie du fälschlicherweise verneinst.
Und nein, man muss nicht zwingend immer auf Rassismus kommen. Aber in diesem Fall schon.

Ähnlich wie auch andere Wörter [...] sollte man die natürlich nicht zwingend verwenden sind aber per se eigentlich nicht strafbar

Klingt logisch.

weil es Beschreibungen von Volksgruppen sind und keine Beleidigungen

Und das wars dann auch auch schon wieder mit deiner Logik.

Wenn das Wort über Jahrhunderte als herabwürdigende(!) Beschreibung einer Volksgruppe genutzt wird, dann ist es doch nur logisch, dass der Gebrauch unter allen Umständen vermieden werden sollte, weil es eben doch als Beleidigung aufgefasst wird.

Ich schrieb das Wort übrigens mit E nicht mit Ni doppel g und a, das wird hier aber auch gefiltert, damit keine Verwechslung entsteht. Letztere gilt offiziell als Schimpfwort auch so weit ich weiß.

Wie du das Wort schreibst ist nicht von Bedeutung. Das eine wird im deutschsprachigen Raum genutzt, das andere im englischsprachigen. Der herabwürdigende, entmenschlichende Kern ist und bleibt der selbe.
 
Evlt. wäre auch noch denkbar das der bzw. die Polizisten aus der Sache rauskommen oder zumindest eine mildere Strafe erwartet als angenommen, weil eben der Rechtsstaat in den U.S.A. alle Umstände berücksichtigt und George Floyd sich leider Gottes viele Fehler im Vorfeld geleistet hat die nicht thematisiert wurden, zwingend auf Rassismus kommen muss man ehrlich gesagt auch nicht.

Das ist aber egal. Mord bleibt Mord und damit ist in den USA auch die Todestrafe möglich.

Was dich stört oder du ernst nimmst sollte auch keinen interessieren, deshalb haben bisher zumindest intelligente Leute mit Fachwissen und Lebenserfahrung die Gesetzte verfasst. "Negative Adjektive" wäre auch wieder frei interpretierbar, selbiges Problem hat die NetzDG, daher wird sie hoffentlich auch bald wieder verschwinden.

Stimmt nicht. Beleidigung ist ein Antragsdelikt, ich kann also selbst entscheiden, ob ich das zur Anzeige bringe.
Wobei bei Beamten auch dem Dienststellenleiter auch das Recht zusteht selbst Strafantrag zu stellen, da sich eben die Beleidigung eines Polizeibeamten oft auf die Polizei im Ganzen bezieht.

Ansonsten wird da am NetzDG nichts verschwinden. Im Gegenteil, da werden eher noch Verschärfungen bei den Dokumentationsfristen und der Aufzeichnung von IPs kommen.
Edit: Bzw. die Pflicht der Plattformbetreiber aktiv nach Straftaten auf den eigenen Plattformen zu suchen. Diese gibt es bisher nicht.
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/facebook-hassrede-101.html schrieb:
Eine gesetzliche Verpflichtung, aktiv nach diesen Inhalten zu suchen, hat Facebook jedoch weiterhin nicht.
 
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Der Erste Artikel des Grundgesetz gilt auch für Menschen die sich Polizisten nennen.. Das Problem ist das aber auch Polizisten das Gesetz bzw diesen Artikel selbst brechen !
Da jeder Artikel selbsterklärend ist und auch nicht Verhandelbar ist , gleichzeitig aber immer die Polizei und Politik versucht diese Unantastbarkeit anderen aber mit ihrer Meinung Abstrus
verdrehen... und Gewaltsam durchsetzen wollen. Anstelle Kompromisse zu suchen .. Gewalt ist immer Abzulehnen Egal ob gegen Polizisten oder Politische Polizeiliche gegen Bürger .. Was aber dabei leider "Immer" auf der Strecke Bleibt ist die Grundgesetz Verletzung jenes Artikels 1 des Grundgesetzes das nicht mal das Papier wert zu scheinen ist . :-( Wie kann man das Problem der Gewalt lösen ? Ja Politik braucht nur die Grundrechte befolgen. Und selbst nicht auf "Gewalt" beharren .. Aber befähigt zu Deeskalieren waren Regierungen nie wirklich in der Lage... Sondern es geht denen immer um Macht auf Kosten der Bürger..
Die dazu von jenen noch gezwungen werden das alles auch noch zu bezahlen..


Traurig ist nur das auch hier Leute gibt die genau wie die Politik mit ihrem Gewaltapparat den ersten Artikel des Grundgesetz so zu verbiegen das er in ihren Gewalttätigen Weltbildes passt. :-(
 
Was ? wie kann man solch ein Verbrechen der Polizei an George Floyd noch relativieren versuchen.. in dem man einfach sagt er habe auch Fehler gemacht.. Das ist doch ein Totschlags Argument.
Auch der Mann der mit einem Taser vor der Polizei weggelaufen ist ist eiskalt gekillt worden ( Der Mann hat im Notwehrreflex gehandelt! und wollte nur Fliehen .. ) und wurde eiskalt hinterrücks Abgeknallt.. In der Polizei weltweit sind zu viele Gewalttäter ! die ihre Verantwortung eindeutig Missbrauchen. Deshalb sollte bei Einsätzen immer Ein Bürger Anwalt mit gleichen Rechten eingesetzt werden müssen! Also ein Politischer Polizist für den Gewalttätigen Staat und einer der für Bürgerrechte ausgebildet wird als Ausgleich des Grundgesetz dabei sein..
 
Ich weiß jetzt nicht, wen Du mit "wir" meinst, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein intelligenter Mensch wie Du, solche Wortschöpfungen benutzt. Wenn zwei Personen im Auto dealen, wird ja auch nicht von Autokriminalität gesprochen. Oder wenn Du per Telefon beleidigt wirst, hat das Verbrechen ja auch nicht im Telefon stattgefunden.

Oh @Nobbis, da wurde dein Name falsch reinkopiert :-( gilt also deinem Kritiker ;-)

Du verstehst Demokratischer Faschismus nicht ? Kann ich gut verstehen, das du das nicht verstehen kannst.. Grund : du bist zu sehr Borg getriggert ;-)

Was meinst du wie viele Leute wie du damals im Jahre ca. 1933 auch so Politisch "Borg" gedacht hatten und alle Vorzüge jenes Ausbeuter Systems in vollen Zügen genossen hatten ..
Die anderen haben ja alle Unrecht..
Dabei ist die Sache Klar: jedes System das Menschen zwingt kann nicht gut sein.. Auch wenn du das nicht gerne Hörst : Der Erste Artikel des Grundgesetz sagt klar diese auch aus.. Selbst wenn es deine Würde ( Was ja sein kann, nicht tangiert .. Steht es dir und auch keinen Politiker Polizist etc aber nicht zu die Würde des anderen zu einem Maß degradieren .
Glaube aber kaum das du das überhaupt zu erfassen und verstehen kannst .. Was das Wort Unantastbar überhaupt bedeutet..

Ich habe es schon öfter mal geschrieben das dieser Entscheidender Satz heute von den heutigen Politiker niemals verfasst worden würde.. Obwohl ? warum nicht für die sind doch oft 5 einfach gerade.. von daher schon egal .. :-(
 
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BVerfG zur Meinungsäußerung: Die Grenze des Sagbaren | LTO.de

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-beschluss-1-bvr-2459-19-grundrechte-meinungsfreiheit-beleidigung-grenze/ schrieb:
Schutz der Menschenwürde und abwägungsfreie Schmähungen

Grundsätzlich bedarf es einer Güterabwägung, die der Bedeutung der Meinungsfreiheit gerecht wird. "Abweichend davon tritt ausnahmsweise bei herabsetzenden Äußerungen, die die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, die Meinungsfreiheit hinter den Ehrenschutz zurück, ohne dass es einer Einzelfallabwägung bedarf", so das BVerfG in der Entscheidung 1 BvR 362/18. Das aber ist hinlänglich bekannt.

Weiter entschieden die Richter in Karlsruhe: "Da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt". Menschenwürdeverletzungen – beispielsweise verbreitete Metaphern, bestimmte Menschen oder Gruppen als Abfall zu entsorgen – sind hiernach – so die Kammer überzeugend – materiell nie rechtmäßig (namentlich auch keiner Abwägung zugänglich). Ein erkennendes Fachgericht muss aber erhöhte Sorgfalt walten lassen, eine solche Würdeverletzung zu begründen.

Der Schutz der Menschenwürde ist nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur eine Rechtfertigung von Sanktionen. Er ist auch ein positiver Auftrag an die Strafrechtspflege, staatliche Zwangsmittel aktiv einzusetzen und sich vor die Opfer würdeverletzender Angriffe zu stellen.
Nicht immer hassen zudem Trolle anonym im Internet. Oft nehmen sich Täter ostentativ heraus, offen zu hetzen, weil man die Meinungsfreiheit als Grundrecht missversteht, alles auf jede Weise sagen zu dürfen. Nicht zuletzt dort, wo sich politische Kräfte oder Feuilletonsparten einer sprachlichen Eskalationskultur der Social Media annähern, um schnelle Aufmerksamkeit zu erlangen, kann das Meinungsstrafrecht wirksam Grenzen markieren.

Hierbei geht es jeweils um öffentliche Foren, die in viel stärkerem Maße als die Filter Bubbles geschlossener Internethinterhöfe Einfluss darauf haben, die Grenzen des Sagbaren im öffentlichen Raum zu prägen. Gezielte Strafverfolgung von Hass und Hetze dient dann letztlich dem Schutz basaler Funktionsbedingungen einer freiheitlichen Demokratie, die auch von einer Debattenkultur abhängt, die bei aller Differenz in der Sache die Würde und den Achtungsanspruch aller Menschen respektiert.
 
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