Recht: Betrug bei Softwarekauf im Amazon Marketplace - Abmahngebühren drohen

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, das mag ab und zu stimmen, aber z.B. bei Rakuten kann man Problemlos z.B. Office 2019 Professional Plus für 8 € kaufen und das funktioniert dann auch einwandfrei ... klar, man kann es nur einmal nutzen und falls man es später neu installieren will, braucht man einen neuen Schlüssel, aber sonst funktioniert da alles (dürfte eine Rechtliche Grauzone betreffen, da werden sicherlich Keys aus Volumenverträgen weiterverkauft, das ist wohl eigentlich nicht erlaubt).

Das ist keine Grauzone sondern schlicht illegal. Du erwirbst nämlich keine Lizenz sondern nur einen Key und der ist ohne Lizenz nichts wert.
 
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Nochmal zusammengefasst, es handelt sich im Endeffekt um eine Spear-Fishing Attacke, allerdings mit der zusätzlichen Durchschlagskraft, dass eine reale Transaktion / Vertragsverhältnis im Nachgang verwendet wird. Juristisch m. A. n. klar unhaltbar, aber es reicht um einige zu verunsichern, und damit wird dann die Kohle gemacht.

@Mahoy: was mach ich denn jetzt mit dem Wisch, hab alles geprüft, aber bei mir wackelt kein einziges Möbelstück.. ich hab aber nen Ofen.....
 
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Naja, es sind zwar nur ein paar Euro, aber wer den "angeblich" versehentlich zurück Überwiesenen Betrag überweist ist mMn extrem naive.
......

Naiv? Rechtlich gesehen muss ich nach §812 BGB Geld was fälschlicher Weise auf meinem Konto gelandet ist zurückzahlen.

"§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."

Auch wenn hier in erster Linie eine betrügerische Absicht vorzuliegen scheint, darf man sich nicht "bereichern". Das würde bedeuten: Zurückzahlen ja (aber am Besten über Amazone); Bei einer Abmahnung würde ich sicherheitshalber einen Rechtsanwalt zu rate ziehen, so dass man da sicher ist, dass man keine Fehler begeht, die im Nachhinein noch Probleme bereiten können.

Eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung kostet nicht viel. Sollte eigentlich jeder haben. Dann kann man getrost mit jedem Schei. zum Anwalt und der kümmert sich. Fertig.
 
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Naiv? Rechtlich gesehen muss ich nach §812 BGB Geld was fälschlicher Weise auf meinem Konto gelandet ist zurückzahlen.

"§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."

Auch wenn hier in erster Linie eine betrügerische Absicht vorzuliegen scheint, darf man sich nicht "bereichern". Das würde bedeuten: Zurückzahlen ja (aber am Besten über Amazone); Bei einer Abmahnung würde ich sicherheitshalber einen Rechtsanwalt zu rate ziehen, so dass man da sicher ist, dass man keine Fehler begeht, die im Nachhinein noch Probleme bereiten können.

Das ist ja alles richtig, nur ist für dieses "Unternehmen" Amazon der Ansprechpartner und nicht der Käufer.
Der Kauf und die Zahlung läuft über die Amazon Plattform, und anstatt diese Rechnungen per Postweg zu versenden, hätte das Unternehmen die möglichkeit das geld von Amazon wieder einzufordern bzw diese zu veranlassen den Betrag wieder in Rechnung zu stellen.

Zumal ich stark anzweifel, das der Paragraph so anwendung findet, da der Kauf teilweise fast ein Jahr zurück ist.
 
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Das ist ja alles richtig, nur ist für dieses "Unternehmen" Amazon der Ansprechpartner und nicht der Käufer.
Der Kauf und die Zahlung läuft über die Amazon Plattform, und anstatt diese Rechnungen per Postweg zu versenden, hätte das Unternehmen die möglichkeit das geld von Amazon wieder einzufordern bzw diese zu veranlassen den Betrag wieder in Rechnung zu stellen.

Zumal ich stark anzweifel, das der Paragraph so anwendung findet, da der Kauf teilweise fast ein Jahr zurück ist.

Das hat mit dem Kauf erst einmal nichts zu tun. Wie das Gesetz besagt, ist man verpflichtet, Geld was man "fälschlicher Weise" überwiesen bekommen hat, zurück zu zahlen. Es spielt auch keine Rolle, ob die sich an Amazon hätten wenden müssen. Das muss man rechtlich klar von einander trennen.
 
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Dass man in Deutschland OEM Lizenzen erwerben darf und das sogar offiziell scheint dir wohl fremd zu sein.... :rollen:

@Freakless, Dell hatte die OEM Lizenzen einfach gesperrt, also auch deren "Problem" (hier in DE zumindest).
Dell hat die Ware nicht an dich verkauft, sondern an die Person, die es dir verkauft hat.
Folglich ist dein Verkäufer der Ansprechpartner und nicht der Dell Support. Der Verkäufer müsste sich an Dell wenden und dafür sorgen, dass der Key entsperrt wird oder dir einen neuen Key liefern.
 
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