Dass Lenovo Notebooks nur 12 Monate Garantie haben ist ja nichts neues, da Garantie
[...]eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller ist. Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Treten innerhalb der Garantiezeit Schäden auf, übernimmt der Hersteller unkompliziert die unentgeltliche Nachbesserung. Weil es ein zusätzliches Versprechen des Herstellers ist, können die Leistungsumfänge einer Garantie bei verschiedenen Herstellern auch sehr unterschiedlich sein. Meist gibt es aber keine Einschränkungen in punkto Beweislast wie bei der Gewährleistung, da der Hersteller auch für solche Fehler einsteht, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind. Allerdings kommt es öfters vor, dass der Garantieanspruch für bestimmte Baugruppen (z.B. Akku oder Display) nicht für die komplette Garantiezeit gilt und verkürzt wird. Oder bestimmte Produktgruppen ganz ausgenommen sind. [...]
24 Monate gesetzliche Gewährleistung habe ich aber trotzdem, da Gewährleistung
[...]ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer ist. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Gewährleistungszeit beträgt bei neuen Geräten 2 Jahre.
Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist auch bei neuer Ware ein Jahr ab Erhalt der Ware.[...]
So weit so gut. Abgesehen davon, dass andere Hersteller (Samsung z.B.) 24 bzw. sogar 36 Monate Garantie geben (und ich rede nicht von verlängerter Garantie, sondern von der 0815-Garantie), stellt sich mir die Frage, ob Lenovo-Produkute qualitativ minderwertiger sind, da der Hersteller ja anscheinend für die Zeit nach 12 Monaten nicht mehr bürgen will.
Wenn ich es richtig verstanden habe, so muss ich nach Ablauf der Garantie dann meinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch geltend machen, d.h. ICH muss (z.B. bei einem Hardwaredefekt)dem Hersteller hinterherrennen bzw. sogar beweisen, dass der Fehler durch Mangel am Produkt und nicht durch mich entstanden ist.
So wie ich es verstanden habe, muss ich weder beim Garantie-noch Gewährleistungsfall die Reperaturkosten zahlen, sollte ein Defekt eintreten?
Sollte mich diese Bürokratie vom Kauf eines Produkts mit nur 12 Monaten Garantie abhalten, obwohl es technisch und auch preislich sehr attraktiv wirkt?
[...]eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller ist. Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Treten innerhalb der Garantiezeit Schäden auf, übernimmt der Hersteller unkompliziert die unentgeltliche Nachbesserung. Weil es ein zusätzliches Versprechen des Herstellers ist, können die Leistungsumfänge einer Garantie bei verschiedenen Herstellern auch sehr unterschiedlich sein. Meist gibt es aber keine Einschränkungen in punkto Beweislast wie bei der Gewährleistung, da der Hersteller auch für solche Fehler einsteht, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind. Allerdings kommt es öfters vor, dass der Garantieanspruch für bestimmte Baugruppen (z.B. Akku oder Display) nicht für die komplette Garantiezeit gilt und verkürzt wird. Oder bestimmte Produktgruppen ganz ausgenommen sind. [...]
24 Monate gesetzliche Gewährleistung habe ich aber trotzdem, da Gewährleistung
[...]ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer ist. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Gewährleistungszeit beträgt bei neuen Geräten 2 Jahre.
Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist auch bei neuer Ware ein Jahr ab Erhalt der Ware.[...]
So weit so gut. Abgesehen davon, dass andere Hersteller (Samsung z.B.) 24 bzw. sogar 36 Monate Garantie geben (und ich rede nicht von verlängerter Garantie, sondern von der 0815-Garantie), stellt sich mir die Frage, ob Lenovo-Produkute qualitativ minderwertiger sind, da der Hersteller ja anscheinend für die Zeit nach 12 Monaten nicht mehr bürgen will.
Wenn ich es richtig verstanden habe, so muss ich nach Ablauf der Garantie dann meinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch geltend machen, d.h. ICH muss (z.B. bei einem Hardwaredefekt)dem Hersteller hinterherrennen bzw. sogar beweisen, dass der Fehler durch Mangel am Produkt und nicht durch mich entstanden ist.
So wie ich es verstanden habe, muss ich weder beim Garantie-noch Gewährleistungsfall die Reperaturkosten zahlen, sollte ein Defekt eintreten?
Sollte mich diese Bürokratie vom Kauf eines Produkts mit nur 12 Monaten Garantie abhalten, obwohl es technisch und auch preislich sehr attraktiv wirkt?