[Print] Fragen/Fälle zum Thema Fernabsatzrecht und 14-Tage-Widerrufsfrist

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PCGHX-HWbot-Member (m/w)
[Print] Fragen/Fälle zum Thema Fernabsatzrecht und 14-Tage-Widerrufsfrist

Für eine der kommenden Ausgaben der PCGH suche ich noch fleißig nach interessanten Fragen und Fällen rund um das Thema Fernabsatzrecht, 14-Tage-Widerruf und Wertersatz (Kaputte Verpackung und so ;)).

Ich würde mich freuen, wenn wieder einige von euch, wie bei den letzten Threads, engagiert den Artikel mitgestalten. :daumen:

Nutzt die Gelegenheit, denn es ist der vorerst letzte Artikel in den Rechtsbereichen. :)
 
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Wo du gerade "Kaputte Verpackung" erwähnst...
Ich habe keine Ahnung ob das in den Bereich passt aber folgender Fall (tatsächlich passiert):

Herr Mustermann bestellt etwas und der Artikel wird per Post geliefert (Paket). Zum Zeitpunkt der Lieferung ist Herr Mustermann nun dummerweise nicht zu Hause - und der Postbote liefert das Paket beim Nachbarn ab.
Der Nachbar untersucht das Paket nicht und erkennt auch nicht, dass das Paket einen offensichtlichen Schaden an der Unterseite, vermutlich durch einen Sturz, besitzt.
Später kommt her Mustermann nach Hause, geht sein Paket zum Nachbar holen und stellt fest, dass das darin befindliche Produkt wie auch die Verpackung ebenfalls beschädigt wurde. Wie siehts nun mit folgenden Dingen aus?

1.) Ist der Nachbar verpflichtet, das Paket auf Schäden zu untersuchen und muss der in diesem Falle die Annahme verweigern?
2.) Kann Herr Mustermann nachträglich bei der Post einen Ersatz ich welcher Form auch immer verlangen oder hätte er das Paket erst gar nicht öffnen dürfen? In letzterem Fall: Ist die Lieferung nicht duch Annahme des Nachbarn bereits abgeschlossen und nachträglich nichts mehr zu machen?
3.) Gilt in einem solchen Falle (generell bei Beschädigungen evtl. durch den Transport) das 14-Tage-Widerrufsrecht überhaupt? Denn ein Artikel könnte ja auch beschädigt worden sein ohne dass man an der Verpackung offensichtlich eine Beschädigung erkennt und die Annahme verweigern könnte?

Ich hoffe mal ich habe als Jura-Vollnoob nicht allzuviel durcheinander geworfen :ka:
 
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Also soweit ich weiß ist der Nachbar bei der Paketannahme verpflichtet das Paket auf Schäden zu prüfen, da er es ja von der Post abnimmt.
Ob die Post dann doch drauf anschlägt ist denke ich Kulanz.
 
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Trifft jetzt nicht ganz das Fernabsatzgesetz, aber vielleicht sollte man auch darauf aufmerksam machen, dass die AGBs nicht über dem Gesetz stehn:)

Ich bin mir nicht ganz sicher ob es der Media Markt war, der in seinen AGBs stehen hat, dass man sich bei defekten Geräten eine 3 malige Nachbesserung gefallen lassen muss, was von Gesetzeswegen her ja nur zweimalig ist.
Wer es nicht weiß lässt es sich gefallen, aber eine Aufforderung das kritischer zu hinterfragen, ob das auch wirklich so rechtens ist würde ich gut finden :)

mfg

Bärenmarke
 
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Ich bin mir nicht ganz sicher ob es der Media Markt war, der in seinen AGBs stehen hat, dass man sich bei defekten Geräten eine 3 malige Nachbesserung gefallen lassen muss, was von Gesetzeswegen her ja nur zweimalig ist.

Auch "zweimalig" ist faktisch falsch. Man kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die zur Nacherfüllung gestellte (erste) Frist versäumt.

Das "zweimalig" kommt von einer anderen Norm, die dem Käufer die Möglichkeit eröffnet nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann sich aus der Norm aber kein "Recht" zur zweiten Nacherfüllung ableiten.
 
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Auch "zweimalig" ist faktisch falsch. Man kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die zur Nacherfüllung gestellte (erste) Frist versäumt.

Das "zweimalig" kommt von einer anderen Norm, die dem Käufer die Möglichkeit eröffnet nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer kann sich aus der Norm aber kein "Recht" zur zweiten Nacherfüllung ableiten.

Das die Fristen eingehalten wurden, habe ich mal vorrausgesetzt:)

Aber ist das nicht auch so, dass ich als Käufer dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung(Nacherfüllung) einräumen muss und erst, wenn er es 2 mal versaut hat vom Vertrag zurücktreten kann?

mfg

Bärenmarke
 
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Ich habe immo das Problem das ich ne Ware bestellt hatte, diese nciht zum laufen gebracht bekommen habe und einen Tag nach Lieferung vom Kauf zurückgetreten bin. Also es einen Tag nach Erhalt Retour geschickt habe.
Den Händler hatte ich natürlich informiert und laut der Post ist das Paket seit 8 Tagen zurück beim Händler.

Auf eine erneute detailierte Nachfrage wurde ich nur selbst gefragt was ich geschickt hätte:daumen2:. Zurückgebucht wurde natürlich noch nix.

Man bekommt in diesem Fall das Gefühl das der Händler das einfach aussitzt bis die Frist ausgelaufen ist.

Mich würde hier mal interessieren ob sich so was häuft und wie man sich am geschicktesten verhalten kann. Ich werde erstmal zur Bank gehen und in efahrung bringen ob ich den Betrag wieder zurückbuchen kann. Ich bin mir sicher danach wird die Kommunikation zwischen Händler und Verbraucher wieder klappen.


Flint
 
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Das die Fristen eingehalten wurden, habe ich mal vorrausgesetzt:)

Aber ist das nicht auch so, dass ich als Käufer dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung(Nacherfüllung) einräumen muss und erst, wenn er es 2 mal versaut hat vom Vertrag zurücktreten kann?

Die Norm ist etwas komplizierter aufgebaut:

§440 BGB schrieb:
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 [Anm. Rücktritts] bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Grundsätzlich musst du nur einmal eine Frist setzen (Satz 1). In der Regel sind das zwei Wochen, kann aber auch im Einzelfall mehr oder weniger (verderbliche Ware) sein. Du kannst zurücktreten, wenn

1. der Mangel nach Ablauf der Frist nicht beseitigt ist

2. die Beseitigung des Mangels vor Fristablauf unmöglich ist

3. Die erfolglosen Versuche eine Beseitigung nicht mehr erwarten lassen

4. in kurzer Zeit ständig neue Mängel auftreten

Das erstmalige Fehlschlagen der Nacherfüllung kann (nicht muss) zu einer Rücktrittsmöglichkeit führen.

Satz 2 bezieht sich ausschließlich auf die Nachbesserung, nicht auf die Nacherfüllung. Innerhalb der festgesetzten Frist, kann der Verkäufer versuchen zweimal nachzubessern. Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, aber schon zwei Versuche erfolglos getätigt wurden, kann der Käufer zurücktreten. Satz 2 ist aber als Vermutung ausgestaltet, weswegen das im Zweifel auch widerlegt werden kann.

Einfacher kann ich es dir jetzt nicht erklären. Die Aussagen entstammen größtenteils aus einem meiner Kommentare.
 
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Vielen Dank für die Erklärung:daumen:

Hatte das von der Rechtsvorlesung etwas anderst in Erinnerung gehabt, aber ich muss hier auch gestehen, dass ich nicht immer 100% aufgepasst habe:cool:

Falls ich mal einen Anwalt brauchen sollte, komme ich auf dich zurück:D

mfg

Bärenmarke
 
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Wenn deine Vorlesungen schon länger her sind: 2002 hat sich das Gewährleistungsrecht grundlegend verändernd. Schuldrechtsmodernisierung und so.

Weitere Fragen zum 14-Tage-Widerrufsrecht?
 
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Wie oft muss die "Post" erfolglos ein Paket zustellen?

Wie sieht es mit FSK18 Ware aus + deren Kontrolle. (z.B: Nachbars-junge 17J. will annehmen wenn ich nicht da bin)

Ware Testweise bestellen? +Kosten für Rücktransport. (da gab es Änderungen 2011 [die habe ich zu tragen])

Rückgabefrist bei Falschlieferung.
 
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mein paket aus hongkong hatte genau einen zustellversuch danach durfte ich es selber abhohlen

fsk 18 wird das überhaupt an der tür geprüft oder nur beim bestell / bezahlvorgang?

mag mich irren aber über 40 € warenwert musste ich noch nie rückporto bei stornierung zahlen

"rückgabefrist bei falschlieferung"
mag sein das ich das nun falsch verstehe, händler in kenntnis setzen das falsch geliefert wurde (falsche ware) diese schnellstmöglich retournieren und die 14tage rückgabefrist beginnt erst nachdem du die richtige ware auch erhalten ahsst nicht schon bei der falschlieferung

basht mich wenn ich daneben liege
 
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