News Preisnachlass bei zu langsamem Internet und Sonderkündigungsrecht?

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Die Telekom wollte einem Kunden das Sonderkündigungsrecht streichen, wenn er bereits einen Preisnachlass für zu langsames Internet bekommen hat. Das Landgericht Köln hat nun geurteilt.

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An sich völlig logisch. Der Preisnachlass stellt ja ein Kompensation der bisher ebenfalls nicht erbrachten Leistung dar und soll als Druckmittel fungieren, dass der Anbieter zeitnah einen vertragsgemäßen Zustand herstellt. Schafft er das nicht, hat man das Sonderkündigungsrecht, egal, ob der Preis reduziert ist oder nicht. Das sind rechtlich zwei völlig unabhängige Sachverhalte, die sich gegenseitig nicht bedingen oder beeinflussen.
 
Wir Techniker im Feld sehen bei jedem Auftag (Ausnahme TAL) ob ein Anschluss TKG konform ist oder nicht, die Messung ist eines, aber wissen tun wir dies zum Teil schon vorher.

Gerade die DSL Sytseme z.b. ASIA bewerten den Anschluss am Laufenden Band und ich sehe den AS eine Woche im Rückblick. Da kann man sich die eigenen Messungen meistens sparen ;)
 
An sich völlig logisch. Der Preisnachlass stellt ja ein Kompensation der bisher ebenfalls nicht erbrachten Leistung dar und soll als Druckmittel fungieren, dass der Anbieter zeitnah einen vertragsgemäßen Zustand herstellt. Schafft er das nicht, hat man das Sonderkündigungsrecht, egal, ob der Preis reduziert ist oder nicht. Das sind rechtlich zwei völlig unabhängige Sachverhalte, die sich gegenseitig nicht bedingen oder beeinflussen.
Vorallem könnte man mit dieser Argumentation jeden Pfusch loskriegen, nach dem Motto: "Sorry, wir haben dich zwar angelogen, du bekommst nur die Hälfte der vertraglich versprochenen Leistungen, aber dafür zahlst du weniger. Aber früher aus dem Vertrag lassen wir dich trotzdem nicht raus! Wir erfüllen ja teilweise den Vertrag, du zahlst teilweise den Vertrag...". Wirft moralisch ein ganz schlechtes Licht auf die Telekom und ich bin ehrlichgesagt sogar etwas sauer, dass sowas von einem Unternehmen überhaupt versucht wird.

Also ja, ansich völlig logisch. Jedes andere Urteil wäre eine Bankrotterklärung für den Verbraucherschutz gewesen...
 
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