Petition gegen Internetsperren / Zensur

Eldor

Kabelverknoter(in)
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.



https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
 
Ja, es ist woll wahr das die Kriterien für das blocken von Internet Seiten nicht bekannt sind, und damit auch nicht von der Öffentlichkeit einsehbar sind !

Es ist aber auch nicht leicht, den schmalen Grad zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit (und der darin enthaltenen Medienfreiheit) zu finden.

Auszug aus dem GG:

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Artikel 5, Paragraph 2 besagt eindeutig den Schutz von Jugendlichen und der persönlichen Ehre jedes Menschen.
Daher ist die Maßnahme, die Seiten mit dem GG widrigen Medien zu blocken das mindest Maß der Dinge.
 
im GG ebenfalls festgelegte Gewaltenteilung wird durch das gesetz unterlaufen da das bka
von keiner weiteren instanz kontrolliert wird, und erst im nachhinein, ein zu unrecht auf die liste gelangter bürger, den rechtsweg einschreiten kann. Das heißt das bka verklagen, was wohl kaum irgendeine rechtsschutzversicherung übernimmt, und obendrein bei der überlastung der gerichte, lange dauern kann.
Somit eine umkehr der unschuldsvermutung: Gesperrte webseiten sind solange gesperrt bis das gegenteil bewiesen wurde.
Solange darf der unschuldige mit dem stigma des kinderschänders leben, was den familären, gesellschaftlichen und beruflichen tod bedeuten kann.

Das ist definitiv zuviel macht für eine behörde, zuviel eingriff in die grundrechte für ein gesetz das von sich selber sagt das es nicht auf erfolg ausgelegt ist.
Und gerade bei einer behörde wie dem bka, das bewiesenermaßen schon beweise gefälscht hat ( TP: Militante Ermittler ) sollte man doch lieber vorsichtig sein
 
Es ist aber auch nicht leicht, den schmalen Grad zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit (und der darin enthaltenen Medienfreiheit) zu finden.

Um Jugendschutz geht es hier aber nicht. (okay - es wird der Schutz junger Menschen vorgeschoben, aber selbst wenn das funktionieren würde, ist das nicht das gleiche, was sonst z.B. im Rahmen der BPjM sonst unter "Jugendschutz" verstanden wird ;) )

Auszug aus dem GG:

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Artikel 5, Paragraph 2 besagt eindeutig den Schutz von Jugendlichen und der persönlichen Ehre jedes Menschen.
Daher ist die Maßnahme, die Seiten mit dem GG widrigen Medien zu blocken das mindest Maß der Dinge.

Auslegungssache.
Bislang gab es derartige "Schranken" nur in Form von Verboten zur Verbreitung bestimmter Informationen oder der Weitergabe an einen bestimmten Personenkreis.
So ist es z.B. im Rahmen des Jugendschutzes verboten, Pornographie an Minderjährige weiterzugeben - z.B. Zugangskontrollen bei entsprechenden Internetseiten.
Genauso ist die Verbreitung verfassungsfeindlicher Materialien allgemein verboten, aber man sollte klarstellen, dass das nur ein sehr kleiner und exakt defnierter Kreis ist. Informationen in Zusammenhang mit Straftaten fallen da nicht drunter, afaik kann z.B. bislang niemand kann für die bloße Verbreitung von Informationen zum Bombenbau bestraft werden, obwohl die Tätigkeit selbst illegal ist.
Was bislang aber noch nie angegriffen wurde, ist "eine Zensur findet nicht statt".
Alle bisherigen Maßnahmen, die das Recht auf Informationsfreiheit einschränken, greifen direkt bei der Quelle an. Die Idee, einen (von sehr vielen...) Verbreitungswegen zu zensieren, ist neu.

Und die Tatsache, dass das unter Umgehung der Rechtsstaatlichkeit geschieht, ist sowieso ein NoGo...
 
Um Jugendschutz geht es hier aber nicht.

Das ist Deine Meinung. Meine Meinung -auch wenn das Gesetz in diesem Kontext wirklich kein sinnvolles Instrument darstellt- ist, dass das Internet vor Unrat ueberquillt, der laengst nicht nur, aber in besonderem Masse fuer junge Menschen brandgefaehrlich ist. Pornographie ist da nur eine Facette des Problems. Und der Zugang zu solchen "Informationen" muss unbedingt und wirksam kontrolliert und erforderlichenfalls auch unterbunden werden. Das mag man dann Jugendschutz oder sonstwie nennen - der Name interessiert mich nicht halb so sehr wie das Resultat. Das es nicht reichen wird, ist sicher richtig; dass es ein Angriff auf die Demokratie ist, halte ich fuer egoistisch motivierte Staatsparanoia (weil das LKA Bayern der Auffassung ist, Kinderpornographie wuerde selten kommerziell vertrieben, sondern meistens "getauscht" - und bei diesem Wort schrillen viele Alarmglocken).

So ist es z.B. im Rahmen des Jugendschutzes verboten, Pornographie an Minderjährige weiterzugeben - z.B. Zugangskontrollen bei entsprechenden Internetseiten.

Wie setze ich die durch, wenn die "Information" zwar von einem 14jaehrigen in Deutschland abgerufen, aber in Timbuktu gehostet wird?

Genau. Gar nicht. Das ist der Ist-Zustand und den moechten viele -auch viele in diesem Forum- konservieren, weil sie ihn liebgewonnen haben.

Die Idee, einen (von sehr vielen...) Verbreitungswegen zu zensieren, ist neu.

Selbst Kritiker des Gesetzes stellen nicht in Abrede, dass das Internet inzwischen der bevorzugte Weg ist, um derlei "Informationen" zu verbreiten. Da es keine umsetzbare Option ist, dass das Polizeipraesidium Wanne-Eickel einen Streifenwagen nach Kuala Lumpur schickt, bleibt objektiv nur die Kontrolle und ggf. auch Beschneidung des Vertriebsweges.

Die Behauptung, das Gesetz wuerde auch z. B. vom Kinderschutzbund kritisiert, ist eine glatte Luege:

"Der Staat hat die Verpflichtung, das Verbot von Kinderpornografie nicht nur strafrechtlich, sondern auch praeventiv und medientechnisch durchzusetzen."
(Heinz Hilgers, Praesident des Kinderschutzbundes gegenueber der RHEINISCHEN POST)

Ebenfalls wird gerne (zu Recht) argumentiert, dass die Sperre relativ einfach umgehbar sei - und wird dabei ausgeblendet, dass der Grossteil der Internetnutzer bei DNS vermutlich an Wattestaebchen denkt. Das eine Sperre einfach zu umgehen ist impliziert nicht automatisch, dass sie im grossen Stil umgangen wird - denn auch der einfache Weg muss bekannt sein.

Das Geblubber von der fehlenden Kontrolle ... wie koennte die denn aussehen? Ein Ausschuss des Bundestages? Allein wegen der Zeitraeume utopisch. Richtervorbehalt? Denkbar, nur sehe ich dazu bloss wegen eines "Blacklistings" keine Notwendigkeit (und billige ich dem BKA da nebenbei die deutlich hoehere Kompetenz zu). Waere ein Seitenbetreiber der Auffassung, er sei zu Unrecht auf einer schwarzen Liste gelandet, kann er klagen. Kunden von Internetprovidern haben prinzipiell dieselbe Moeglichkeit.

Wer wuerde eigentlich den Kontrolleur kontrollieren?

Wer kontrolliert eigentlich das Bundesverfassungsgericht?
 
wieder gelöscht, keine lust mit jemandem zu diskutieren der dem BKA vertraut aber dem BVG nicht... und beim hinweis auf gewalttenteilung, wasne grundregel der demokratie ist, von geblubber redet... jaja du glaubst wahrscheinlich auch wir sind alle pädophil und haben geschäftliche interessen daran dieses gesetz zu verhindern
 
Das ist Deine Meinung. Meine Meinung ... ist ...

...kein Wiederspruch zu der von mir hier geäußerten und auch etwas, das nur periphär mit dem hiesigen Ursprungsthema zu tun hat.

Das eine Sperre einfach zu umgehen ist impliziert nicht automatisch, dass sie im grossen Stil umgangen wird - denn auch der einfache Weg muss bekannt sein.

Dank der noch existierenden Pressefreiheit war und ist der Weg in diversen gängigen Quellen -diverse Tageszeitungen, seriöse Magazine,...- nachzulesen. Es kann davon ausgegangen werden, dass jemand, der in der Lage ist, sich die URLs der sperungswürdigen Seiten zu besorgen, auch in der Lage ist, die Sperre zu umgehen. Notfalls gibt er halt wattestäbchen + umgehen in google ein.

Das Geblubber von der fehlenden Kontrolle ... wie koennte die denn aussehen? Ein Ausschuss des Bundestages?

Kleine Grundlagenkunde "Rechtsstaat, Gewaltenteilung":
- Gestzliche Regelungen, z.B. Verbote bestimmter Inhalte werden von der Legislative erlassen. (z.B. Bundestag&-rat)
- über die Einhaltung dieser Regeln richtet die Judikative (z.B. ein Ausschuss eines hochrangigen Gerichtes)
- die Ausführung von Maßnahmen, z.B. zur Ergreifung von Regelverletztern obligt der Judikative (z.B. BKA)

Es wird empfohlen, dass der Schüler die Klasse noch einmal wiederholt, bis er die elementarsten Grundlagen kapiert hat.

Wer kontrolliert eigentlich das Bundesverfassungsgericht?

Noch n kleiner Exkurs in die Rechtsstaatlichkeit (wenn ich mich recht erinnere, kanntest du dich so gut mit dem Unterschied zwischen BRD und z.B. DDR aus, wo ist denn das Wissen auf einmal hin?):
Der Souverän bzw. dessen Repräsentanten durch die Auswahl der Richter.
 
Dank der noch existierenden Pressefreiheit war und ist der Weg in diversen gängigen Quellen -diverse Tageszeitungen, seriöse Magazine,...- nachzulesen.

Ob das nun gerade ein Paradebeispiel dafuer ist, wozu die, Deiner Meinung nach scheinbar in akuter Gefahr schwebende, Pressefreiheit nutze ist? Ich weiss es nicht.

Kleine Grundlagenkunde "Rechtsstaat, Gewaltenteilung":
- Gestzliche Regelungen, z.B. Verbote bestimmter Inhalte werden von der Legislative erlassen. (z.B. Bundestag&-rat)
- über die Einhaltung dieser Regeln richtet die Judikative (z.B. ein Ausschuss eines hochrangigen Gerichtes)
- die Ausführung von Maßnahmen, z.B. zur Ergreifung von Regelverletztern obligt der Judikative (z.B. BKA)

Es wird empfohlen, dass der Schüler die Klasse noch einmal wiederholt, bis er die elementarsten Grundlagen kapiert hat.

Das hat der kleine ruyven_macaran aber ganz, ganz toll auswendig gelernt. Aber hat er es auch verstanden?

Die Legislative erlaesst (oder aendert) ein Gesetz (nennen wir es mal: Telemediengesetz). Die Exekutive (nennen wir sie mal: Bundeskriminalamt) wendet es an. Ueber die Einhaltung wacht ... niemand; jedenfalls nicht zwingend ein Richter. Kein Richter wird hinzugerufen, wenn die Polizei einem Randalierer einen Platzverweis ausspricht. Kein Richter wird hinzugerufen, wenn ein Sturzbetrunkener in eine Ausnuechterungszelle verbracht wird. Warum nicht? Falsche Frage. Die richtige Frage lautet: warum sollte?

Gewaltenteilung ist kein sich selbst dienendes Ritual; die Judikative ist keine automatische Instanz. Sie wird angerufen. Von einer natuerlichen (z. B. einem Internetnutzer, der darauf besteht, dass ein Inhalt legal sei und nicht durch das Gesetz abgedeckt werde) oder juristischen Person (z. B. einem Inhalteanbieter, der aus selbigem Grund die Durchleitung seiner Inhalte verlangt), wenn diese es als erforderlich ansieht oder von der Exekutive, wenn eine Rechtsnorm es verlangt. Und das ist nach dem derzeitigen Stand nicht vorgesehen. Wenn Du sie als erforderlich ansiehst, ist das Deine Meinung, die Dir zusteht - mehr aber nicht.

Noch n kleiner Exkurs in die Rechtsstaatlichkeit (wenn ich mich recht erinnere, kanntest du dich so gut mit dem Unterschied zwischen BRD und z.B. DDR aus, wo ist denn das Wissen auf einmal hin?):
Der Souverän bzw. dessen Repräsentanten durch die Auswahl der Richter.

Meinst Du den Thread, in dem Du Dich in Absurditaeten vom Kaliber "Ausreisewillige wurden nicht enteignet, sie durften nur nicht alles mitnehmen" verstiegen hast und in der DDR-Oekonomie nachhaltige Ansaetze entdeckt zu haben glaubtest? An den erinnere ich mich noch gut. Und genau wie in dem wolltest Du mich hier wohl missverstehen: ich habe nicht gefragt, wer die Richter ernennt. Ich wollte wissen, wer ihre Urteile ueberprueft (und dazu scheint mir unser Bundeshotte mangels Qualifikation nicht geeignet) und erforderlichenfalls korrigiert: niemand. Es ist die letzte Instanz. Ob sie nun Recht hat oder nicht.
 
ich find das ganze einfach nur ne sauerei. natürlich ist es auch in meinen interesse, dass kinderpornos nicht mehr im netz verbreitet werden können, aber das die provider per gesetz gezwungen werden, die dns dateien zu manipulieren, ist echt ein unmöglich. das gesetz ermöglicht der regierung sämtliche seiten, die ihr nicht in den kram passen einfach zusperren. das geht immer mehr richtung kontroll-/überwachungsstaat!

mit dem gesetz bin ich mir jetz nich ganz sicher, korrigiert mich bitte, wenns nicht stimmt.
 
da dieser "zweck auf kipo zu verweisen" der im gesetz ebenfalls als sperrgrund festgehalten ist wohl ja.
nach aktueller rechtsprechung ist jeder link maßgeblich an der verbreitung beteiligt.
ein richter hat eine hausdurchsuchung für rechtens erklärt weil ein blogger auf einen anderen blog verlinkt hat, der wiederrum auf wikileaks verlinkte, wo man dann irgenwo auch die sperrlisten von australien und dänemark einsehen konnte.
Und wenn ein link aufn link auf ne seite wo irgendwo irgendwas liegt für ne hausdurchsuchung reicht, dann reicht das fürne sperre allemal.
...und das warn richter, und nich irgendein popliger bkaler
 
Ja, es ist woll wahr das die Kriterien für das blocken von Internet Seiten nicht bekannt sind, und damit auch nicht von der Öffentlichkeit einsehbar sind !

Es ist aber auch nicht leicht, den schmalen Grad zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit (und der darin enthaltenen Medienfreiheit) zu finden.

Auszug aus dem GG:

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Artikel 5, Paragraph 2 besagt eindeutig den Schutz von Jugendlichen und der persönlichen Ehre jedes Menschen.
Daher ist die Maßnahme, die Seiten mit dem GG widrigen Medien zu blocken das mindest Maß der Dinge.

Dagegen, dass was gegen Kipo ect. unternommen werden soll, sagt ja niemand was. Das traurige an dieser Sache ist nur, wie dilletantisch das gemacht wird. Weißt du, wie man eine DNS-Sperre umgeht? Ein DNS Server macht nix anderes, als die Internetadressen, die eingeführt wurden, da sie für Menschen viel leichter wie IPs zu merken sind, in die entsprechende IP zu übersetzen. Deshalb reicht es einfach, statt der Inet-Adresse die IP der Seite in die Adressleiste zu schreiben, welche man mit einem einfachen Ping rausbekommt. Wem das zu umständlich ist, kann sich im Router einen freien DNS eintragen. Das wars dann mit dem Schutz. Wenn jemand zu Hause eine Marihuana-Plantage hat, und diese von der Polizei gefunden wird, dann wird auch nicht einfach ein Zaun aufgestellt, über den der Kunde mit etwas Aufwand drübersteigen kann. Und die Leute, die nicht wissen, dass man über einen Zaun nicht darübersteigen kann, werden zwar abgehalten, dürften allerdings nicht die Mehrheit stellen.

Laut der Leyen bin ich jetzt, da ich weiß, wie man so eine Sperre umgeht, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "schwerer Pädokrimineller": Von der Leyen: Nur versierte Nutzer können Sperren umgehen - Golem.de

Dadurch, dass Kipo in fast sämtlichen Ländern strafbar ist, reicht ein Telefonat oder E-Mail und die Seite verschwindet unwiderbringlich aus dem Netz: Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker

Lesenswert ist auch dieser Artikel von Spiegel Online: Verschleierungstaktik: Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

Tjo, und da die Sperre relativ nutzlos ist, kann es nur über den Gesetzesentscheid gegangen sein, der es ermöglicht, das Internet später auch mit effektiven Methoden zu filtern. Die Regierung ist ja so stolz über den Gesetzestext, der keine technischen Maßnahmen vorwegnimmt, und damit auch ohne Probleme eine Ausweitung der Sperre erlaubt. Und dadurch, dass die Liste mit den gesperrten Adressen geheim ist, fehlt jede Kontrollmöglichkeit. Wird diese Sperre duchgesetzt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf dieser Liste auch andere für Regierung oder Wirtschaft unangenehme Seite landen. Man erinnere sich an den Bundestrojaner, welcher ursprünglich ausschließlich für Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden sollte. Nach der Einführung kam dann sogleich von Beck(?) die Forderung, ihn z.B. auch für Urheberrechtsvergehen einsetzen zu dürfen. Seit wann ist das Terrorismus?

Ein anderes pikantes Detail: Die Geschichte mit der DNS-Sperre war noch nicht mal über der Bühne, da wurde auch schon vorgeschlagen, die Zugriffe auf den "Stopp-Server" des BKAs, auf den die Zugriffe auf die gesperrten Seiten umgeleitet werden, in Echtzeit zu überwachen, und die IPs aufzuzeichen. Über die IPs können dann leicht die Halter des Inet-Anschlusses ausgemacht werden, die dann ihre Unschuld beweisen müssen (Unschuldsvermutung war gestern). Das ermöglicht wiederum, jemanden gespoofte Links unterzuschieben: einige, die diesen Beitrag gelesen haben, haben sicher den ein oder anderen Link oben angeklickt - seid vorsichtig, da hätte sich durchaus auch ein Link zum Stopp-Server des BKAs befinden können, der euch zu einem Verdächtigen in Sachen Kinderpornografie macht ;)

Mehr nachzulesen hier:
heise online - 25.04.09 - Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe
 
Interessant dazu auch: Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren - Golem.de

Eigentlich sagt die Überschrift schon alles. :D

Zeit Online: Ihre Forderung an Frau von der Leyen?

Bahls: Wir haben ihrem Büro diesen Server in Kiel genannt, auf dem vermutlich 18 kinderpornografische Domains liegen. Wir haben nun darum gebeten, dass diese Domains und der Server sobald wie möglich abgeschaltet werden. Ich habe dem Ministerbüro auch noch einmal am Telefon gesagt, dass ich erwarte, dass dieser Server spätestens Freitagfrüh um 9:30 Uhr nicht mehr erreichbar ist, da ich sonst deutlich meine Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Anliegens von Frau von der Leyen äußern werde.

Zeit Online: Was war die Reaktion?

Bahls: Daraufhin ist meine Nachricht noch einmal an das Ministerbüro zurückgeleitet worden. Die war bereits auf dem Weg in die Unterabteilung für Kinder- und Jugendhilfe. Das müssen Sie sich vorstellen... Ich habe da eine Straftat zur Kenntnis gebracht und sie waren dabei, das einfach nur an das Referat weiterzuleiten. Dabei behaupten sie immer, sie wollten Kinderpornografie im Internet bekämpfen.

Zeit Online: Ich bin beeindruckt, wie offen Sie mit ihrer Geschichte umgehen...

Bahls: Das ist Wut. Ich bin durch die aktuelle Diskussion aus meinem Trott gerissen und wieder damit konfrontiert worden. Das ist Ärger und der treibt mich an. Die Diskussion, wie sie gerade läuft, ist nicht hilfreich. Die ist schlimm für die Opfer, ihnen wird damit noch ein zweites Mal wehgetan. Ich fühle mich wieder zum Opfer gemacht. Ich fühle mich in der Debatte für ein politisches Ziel missbraucht.

Einfach mal auf der Zunge zergehen lassen, danach die Petition unterschreiben, damit der Zensursula mal ordentlich in die Parade gefahren wird.
Dieser Aktionismus der Ministerien zur Verschleierung der eigenen Unfähigkeit und Untätigkeit muss aufhören. :daumen2:

Für das Geld, dass sie da wieder verpulvern wollen, sollen die lieber mal ihre Kipo-Sokos auf Vordermann bringen und die bekannten deutschen Server hochnehmen, anstatt nur einen Vorhang zuzuziehen und so zu tun, als sei da nichts!

Die Opfer bei Kinderpornographie sind die Kinder, die direkten Täter sind die Hersteller des Materials. Diesen Kopf der Hydra gilt es zu stutzen, auch wenn er immer wieder nachwächst. Wenn wir deutschen die Seiten nicht mehr sehen können, der Rest der Welt aber noch, sinkt die Nachfrage nach solchem Material kaum, und der Wunscheffekt (Kinderschutz durch weniger Material wegen weniger Nachfrage durch Sperrung) bleibt aus.

Aber natürlich ist das Internet so eine Art alchemistisches Rohrsystem mit brennen Feuerwänden und irgendwelchen Dienern, und alles, was die Politiker sich dazu ausdenken, hat bisher immer funktioniert. :wall: ;)
 
Wird diese Sperre duchgesetzt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf dieser Liste auch andere für Regierung oder Wirtschaft unangenehme Seite landen. Man erinnere sich an den Bundestrojaner, welcher ursprünglich ausschließlich für Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden sollte. Nach der Einführung kam dann sogleich von Beck(?) die Forderung, ihn z.B. auch für Urheberrechtsvergehen einsetzen zu dürfen. Seit wann ist das Terrorismus?

Afaik gibt es kaum ein Land das derartige Sperren verwendet und in dem nicht auch andere Seiten darüber gesperrt werden. Hab mal irgendwo gelesen, dass z.B. in Australien weniger als 50% der Seiten auf der Blacklist was mit Kipo zu tun haben sollen.
Und die Forderungen in Deutschland sind ja auch schon da - seien es Filesharer, Autonome oder Rechtsradikale. Nicht das ich irgend jemand davon unterstützten möchte, aber man sollte sich mal gründlich durch den Kopf gehen lassen, wie verdammt nah wir daran sind, politische Meinungen zu zensieren...

Wir sind jetzt schon bei über 33.000 Mitzeichnern, oder ? ^^

Über 20.000 auf alle Fälle und alles weitere ist höchstens noch ein Hinweis an die Wahlkämpfer, dass das Thema auf Interesse stößt.
Aber ich glaube nicht, dass man so hohe Zahlen erreicht, dass sich ein Politiker im Wahlkampf "auf Seiten von Kinderschänder" stellt.

Was mir da gerade so auffällt: Hat eigentlich jemand im Laufe der Diskussion mal Zahlen zu den einhergehenden Missbrauchsfällen gesehen?
Die wären ja irgendwo schon interessant, um die Verhältnissmäßigkeit zu beurteilen - zweifelhafte Quellen argumentieren durchaus logisch, wenn sie behaupten, dass das von tausenden von Servern verbreitete Material auch größtenteils kopiert sein könnte.
 
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