Österreich: Telefonnummern sollen für Internet-Accounts zur Pflicht werden

AW: Österreich: Telefonnummern sollen für Internet-Accounts zur Pflicht werden

@Unrockstar85

Gott sei Dank wurde das ja jetzt eine Instanz höher wieder korrigiert.

Schau dir die PIS und Polen an. Das blüht auch in Österreich..

Ach ja und Wegen Artikel 13 aka 17. Rechte und konservative haben JA gesagt..aber klar, wäre natürlich auch mit links gekommen (Dir Europaweit mit Nein stimmten) Die AfD betreibt nur Stimmungsmache, das was man der SPD bei dem Thema vorwarf..
Wer bei Thema AfD und Meinungsfreiheit um die Ecke kommt sei gesagt: Wir haben hier nicht das Recht Hass und Beleidigungen als Meinung zu verkaufen...wir sind Gott sei Dank nicht Amerika!

@trustno1:
Rowohldt bringt sehr gute Bücher. Das Netzwerk der neuen rechten ist zB. So eines. Sehr sehr lesenswert ;)
 
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das würde bedeuten das ich z.b. ein Schild an die Tür machen könnte auf den Steht "Personen der Ethnie X Y Z bekommen hier nichts" weil das Gleichbehandlungsgesetz und das Diskriminierungsverbot gilt ja nur für den Staat und nicht zwischen privat Leuten ?
Eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatleben gibt es nur sofern ausdrücklich im Grundgesetz geregelt (Bsp. Arbeitsrecht). Aus dem Grundgesetz abgeleitet ist außerdem noch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Weiterhin gibt es eine mittelbare Drittwirkung, d.h. dass Zivilgerichte bei der Urteilsfindung die Grundrechte beachten müssen. Man kann das Grundgesetz also als "Wertordnung" ansehen.

Ansonsten (also in 99% der Fälle des täglichen Lebens) gilt zwischen Privatpersonen die Privatautonomie.

Denk noch mal genau darüber nach, das GG definiert unsere Rechtsordnung im Land auch zwischen Privatpersonen.
Wenn du ein Geschäft hast und an deine Tür ein Schild machst: "Kein Verkauf an Leute mit roten Haaren", dann ist das dein gutes Recht. Um genau diese Privatautonomie zu wahren gibt es den Grundsatz der "invitatio ad offerdendum", wenn du bspw. im Supermarkt einkaufst. Die Kassiererin ist nicht verpflichtet dir die Dinge, die du ihr auf's Band legst auch zu verkaufen. Sie (bzw. ihr Vorgesetzter) kann das aus willkürlichen Gründen ablehnen, solange diese nicht rechtsmissbräuchlich sind. Rechtsmissbräuchlich wäre z.B., wenn sie dir nur dann was verkauft, wenn du von ihr (unzulässigerweise!) deine Taschen kontrollieren lässt.

/offtopic
 
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Als nächstes Kopie vom Personal Ausweis naja wenn man einen zufällig findet nimmt man halt den erst mal *g*

Wenn das dann späher mal alle so vorzuziehen Tel Nummer oder Pero wird da bestimmt kein User mehr mitmachen .
 
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Korrekt, und danke für die Entkräftung des Herren

Was aber straffällig ist, ist eben die Aussage: Kauft nicht bei Religion A,B oder C...
Das verstehen aber eben diese Menschen nicht.
Das ein Wirt, zB, einen AfD Sympathisanten ausschließen darf, unterliegt eben dem Hausrecht
Nicht Ausschließen dürfte er zB. alle Michaels Deutschland oder Weltweit. Das Wäre dann Diskirminierung..

KRHome, magst du eventuell da mal Nachhilfe Unterricht geben? Weil gefühlt hat es jeder 4te immer noch nicht kapiert
 
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Ich werde später noch meine Stuhlprobe an das Kanzleramt schicken, um auf Nummersicher zu gehen, dass sie auch alle Informationen über mich haben!
 
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Du verdrehst die Situation.

Es gab nur einen Angestellten , besser gesagt den Besitzer im Landen und er faselte davon, dass jeder Käufer im Laden den Rechner hätte nutzen können. Dazu ist diese Art obzöne sexuelle Beleidigung über private Nachrichten in Österreich gar nicht unter Strafe. Viel mehr ging es darum, dass die Grüne Politikerin die an sie gerichtete private Nachricht veröffentlicht hat. Und dafür, genau dafür wurde sie in erster Distanz hart bestraft.

Das Opfer einer massiven sexuellen Beleidigung wurde also dafür bestraft, weil sie die Beleidigung öffentlich machte. Und genau darum geht es, Opfer und Täter werden verdreht. Die Heimtücke der bedrohenden anonymen Täter soll durchbrochen werden. Eigentlich doch eine gute Sache, oder?
OEsterreich: Politikerin macht Beleidigungen oeffentlich – und wird verklagt


Und wieder jemand, der den Unterschied zwischen "Meinungsäußerung" und Beleidigung nicht versteht.

Problematiken wie die rund um Mauerer werden durch die Nummernpflicht künftig auch nicht besser gelöst. Der mutmaßliche Beleidiger hat sich damit verteidigt, jemand vollkommen fremdes hätte an seinem Computer seinen privaten Facebook-Account genutzt, um Beleidigungen auszusprechen. Das klappt auch mit einem Facebook-Account, der mit einer Mobilnummer verknüpft ist – meinem Wissen nach wird diese ohnehin bei der Anmeldung verlangt. Das es künftig eine gesetztliche Pflicht dazu geben wird, ändert nichts am "always locked in"-Nutzerverhalten.
 
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Und davon ab, wer sich über diesen Fliegenschiss aufregt (einfach nichts mehr posten), dem sei gesagt, dass wir alle ab nächsten Jahr erkennungsdienstlich behandelt werden, wenn wir einen Perso kaufen müssen. Wo sind da die Aufreger?

Wo bei das für alle in der EU gilt. Da dafür aber 2 Jahre Zeit ist, würde ich da einfach den neuen beantragen, auch wenn der alte noch nicht ganz abgelaufen ist. Dann hat man zumindest erst mal 10 Jahre Ruhe.
 
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Problematiken wie die rund um Mauerer werden durch die Nummernpflicht künftig auch nicht besser gelöst.
Vermutlich nicht, es gibt Untersuchungen, dass bestimmte Tätergruppen davon völlig unberührt bleiben, in der Regel, weil ihnen die Tateinsicht fehlt.

Ich fand das erste Urteil trotzdem befremdlich. Wenn jemand meinen Router hackt und damit Missbrauch treibt, bekomme ich und nur ich die strafrechtlichen Folgen. Aber ohne Beweis zu behaupten, irgend jemand anders hat meinen Facebookaccount missbraucht, halte ich dann für fragwürdig. Die Betroffene Politikerin hat nur die private Nachricht veröffentlicht und damit den Facebook-Account öffentlich gemacht. Es kann sich ja jeder selber überlegen, wer der Schreiber war. Vermutlich ein linksgrün versifftes Echsenwesen, ist ja naheliegend, wer denn sonst.
 
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Ernsthaft ? das Grundgesetz ist eindeutig, alleine das es Leute gibt die auf die Idee kommen Leute wegen Meinungsäußerungen zu Kündigen sagtdoch alles, denen möchte ich hier gleich mal die Demokratiefähigkeit absprechen.

Wenn die Äußerung eben keine normale Meinungsäußerung ist, sondern z.B. in den Bereich der Beleidigung (§ 185 StGB) fällt, ist eine Kündigung durchaus rechtmäßig. Bei Volksverhetzung (§130 StGB) kommt dann noch dazu, das es sich im Gegensatz zur Beleidigung um ein Offizialdelikt handelt, die Staatsanwaltschaft also ermitteln muss.

Man kann zwar alles sagen, aber der Ton macht immer noch die Musik.
 
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Vielleicht gar nicht so schlecht, wenn dadurch die Leute auf Facebook & co mal weniger geistigen Dünnpfiff absondern.

Außerdem wäre ja dann eindeutig feststellbar, was wem zuzurechnen ist, wodurch es dann auch keine Artikel wie-auch-immer und Uploadfilter mehr bräuchte ;) :ugly:
 
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das würde bedeuten das ich z.b. ein Schild an die Tür machen könnte auf den Steht "Personen der Ethnie X Y Z bekommen hier nichts" weil das Gleichbehandlungsgesetz und das Diskriminierungsverbot gilt ja nur für den Staat und nicht zwischen privat Leuten ?

Denk noch mal genau darüber nach, das GG definiert unsere Rechtsordnung im Land auch zwischen Privatpersonen.

Das Grundgesetz regelt das Verhältnis Staat/Bürger.
Das AGG regelt das Verhältnis Bürger/Bürger
Dann schau mal ins AGG. Insbesondere ab §19 AGG

Besonders geschützt sind hier: "Rasse" und ethnische Herkunft. Deswegen darf absolut niemand diskriminiert werden. Das ist also verboten.
Nach Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Identiät, Behinderung darf nur in sehr engen Grenzen "diskriminert" werden. Aber explizit nicht bei Versicherungen, Massengeschäften oder wenn diese Punkte nicht irgendwie zentral von Bedeutung sind.
Beziehungsweise müsste immer ein besonderer sachlicher Grund vorliegen, aber das ist in den meisten üblichen Fällen nie so.

Was das AGG nicht schützt: Die politische Haltung. Du kannst also im Prinzip Personen, deren politische Haltung ******* findest diskriminieren. Du darfst z.B. verbieten, dass Personen mit faschistischer Haltung in deinem Laden einkaufen oder in deiner Kneipe was trinken. Die Frage ist natürlich wie sieht man das, solange derjenige sich nicht entsprechend äußert. Deswegen ist das auch nicht geschützt. Denn du musst ja deine Haltung nicht überall verlautbaren und genauso wenig muss jeder deine Meinung in seinem Wirkungskreis dulden.
Du darfst also völlig legal an der Tür deiner Kneipe schreiben: Nazis o.a. sind hier nicht erwünscht/bekommen keine Getränke.
 
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@thrustno1

Ich weiß überhaupt nicht was du willst!
Teile der AfD (Höcke Flügel) stehen unter Beobachtung des Vefassungsschutzes als Verdachtsfall!
Genauso wie der Staat in den 70er Jahren "Berifsverbote" gegen die DKP Mitglieder ausgesprochen hat, die ihn und die Loyalität seiner Angestellten/Beamten betreffen , ist das genauso völlig in Ordnung bei der AfD.
Diese Partei will nach zitierten Aussagen von Gauland einen Umsturz in Deutschland, mit anschließendem Berufverbot für Journalisten und Politiker die ihr nicht passen. Stand ausführlich in der FAZ.
Allerdings betrifft das nicht die Privatwirtschaft, da kann niemand aus solchem Grunde gekündigt werden. Angestellte des Staates und Beamte trifft es dort anders, weil der Staat Loyalität dieser Leute verlangen kann.

In Bayern darfst du als Beamter nichtmal in der Linkspartei sein (gilt in Bayern als verfassungsfeindlich im Gegensatz zur AfD, leider). In Bayern schaltet sich auch aktiv der Verfassungsschutz ein, wenn du mal im Studium im Rahmen eines politischen Studentenprojekts mal in der Nähe einer linkeren Gruppe aktiv warst (auch ohne Mitgliedschaft).
 
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Der „Bedarfsfall“ ist das man dann FPÖ Kritiker leichter ausfindig machen kann um diese später dann ...
 
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wollt es auch beinahe sagen der Hund und einige Tiere haben das ja schon ein Chip unter der Haut .

Ob sich das die Österreich Bürger alles so gefallen lassen oder ob man die schon mundtot gemacht hat ?

Das mit der Nummer ist eh ein Witz ich brach nur ein Handy klauen oder finde eins benutzte dann die Telefon Nummer davon der Inhaber bekommt dann den Ärger wenn ich Blödsinn mache genau dahin führt dieser ganze Wahn das Unschuldige zu Neuen Opfern werden .

Gib einfach einem Obdachlosen 50 Euro und schick ihn in den Telekom-Shop. Wer es darauf anlegt, der wird auch weiterhin sein illegales Zeug durchziehen.

Ich sehs bei mir in der Firma. Seit das interne Forum auf Klarnamen umgestellt sind die Beiträge und Antworten auf unter 1% zurückgegangen. Die "Reibung" in den Foren war früher oft hundert Mal hilfreicher als jeder Fachaufsatz.
 
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In Bayern darfst du als Beamter nichtmal in der Linkspartei sein (gilt in Bayern als verfassungsfeindlich im Gegensatz zur AfD, leider). In Bayern schaltet sich auch aktiv der Verfassungsschutz ein, wenn du mal im Studium im Rahmen eines politischen Studentenprojekts mal in der Nähe einer linkeren Gruppe aktiv warst (auch ohne Mitgliedschaft).

Ich sag nur FSF und das Thema Verfassungsschutz..
Aber mal ehrlich, was erwartet man in einem Land, wo der NSU bis heute gedeckt wird..

henric:
Sprich es ruhig aus.
An die Wand stellen, das möchten FPÖ und AfD Fans ..
Das ist am Ende beim FN, Lega und wie sie alle heißen nicht anders
Aber genau diese Menschen erzählen was von Antifaschismus wäre Faschismus :D
 
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Die Politiker sind es, über welche wir mehr Kontrolle benötigen. Es wäre z.B. sinnvoller, Wahlversprechen mal einklagbar zu machen und das sollte hoch bis Haft wegen Betruges gehen. Gebrochene Wahlversprechen = Betrug am Wähler, da die einzige Einflussnahmemöglichkeit für den Bürger die Wahl ist. Es gibt keine Demokratie, wenn die gewählten am Ende doch machen können, was sie wollen.

Je länger ich darüber nachdenke, desto sinnvoller und logischer erscheint mir dein Post. Politiker und/oder Parteien, die durch diverse Wahlversprechen in bestimmte Postionen vordringen, die selbigen mehr Geld (Parteienförderungen, Gehalt etc. = Steuern!) und Macht/Einflussnahme bringen, und diese Versprechen dann unverschämt brechen...ich werd da jetzt echt grantig!
 
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Als nächstes Kopie vom Personal Ausweis naja wenn man einen zufällig findet nimmt man halt den erst mal *g*
Ist strafbar.
https://dejure.org/gesetze/StGB/281.html schrieb:
§ 281 StGB - Missbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

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In Bayern darfst du als Beamter nichtmal in der Linkspartei sein (gilt in Bayern als verfassungsfeindlich im Gegensatz zur AfD, leider). In Bayern schaltet sich auch aktiv der Verfassungsschutz ein, wenn du mal im Studium im Rahmen eines politischen Studentenprojekts mal in der Nähe einer linkeren Gruppe aktiv warst (auch ohne Mitgliedschaft).

Gibt es zu dem ersten Teil eine Quelle? Zu dem Zweiten wäre natürlich eine auch schön, aber da wird der Geheimdienst wohl nicht viel öffentlich machen.

Zumindest soll jetzt auch mal bei den rechten, die sich als sie schon Beamte sind in verfassungsfeindlichen Kreisen bewegen genauer geschaut werden. Schuster im Bericht aus Berlin: Beamtenrecht gegen Rechtsextremismus | tagesschau.de
 
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In Bayern darfst du als Beamter nichtmal in der Linkspartei sein (gilt in Bayern als verfassungsfeindlich im Gegensatz zur AfD, leider). In Bayern schaltet sich auch aktiv der Verfassungsschutz ein, wenn du mal im Studium im Rahmen eines politischen Studentenprojekts mal in der Nähe einer linkeren Gruppe aktiv warst (auch ohne Mitgliedschaft).
Ich würde mich erstmal ordentlich informieren, bevor man hier solch einen Unsinn verbreitet. Aber das scheint ja leider immer weniger der Fall zu sein.
 
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In Bayern darfst du als Beamter nichtmal in der Linkspartei sein (gilt in Bayern als verfassungsfeindlich im Gegensatz zur AfD, leider). In Bayern schaltet sich auch aktiv der Verfassungsschutz ein, wenn du mal im Studium im Rahmen eines politischen Studentenprojekts mal in der Nähe einer linkeren Gruppe aktiv warst (auch ohne Mitgliedschaft).

Das ist nicht richtig was du schreibst, nach allem was mir bekannt ist.
1. Der Fall des Referendars auf den du anspielst hat sich erledigt, weil die Leute in Bayern anscheinend selber erkannt haben (nach Druck), das sie schuldhaft falsch gehandelt haben, er wurde verbeamtet und bekam nachträglich sein Gehalt als Schadensersatz ohne Gerichtsverhandlung.
Bayern: Referendar Benedikt Glasl wird nun doch verbeamtet - SPIEGEL ONLINE

2. Ist es falsch zu behaupten die Linkspartei würde in Bayern als verfassungsfeindlich gelten und als Mitglied wirst du automatisch nicht verbeamtet, es zählt der Einzefall und es bedarf absolut einer Qualifizierung wie Kontakt zu einer terrostischen Vereinigung (z.B. PKK) oder aktives Mitglied der kommunistischen Plattform etc. Bei reiner Mitgliedschaft und normalen politischen Arbeiten auf dem Fundament des GG, können auch die Bayern nichts machen.
Das ganze war ja mal aktuell 2012, jetzt sind wir im Jahre 2019 und es hat sich sowohl in Bayern als auch in der Linkspartei einiges geändert!

Edit:
D.h. jetzt nicht das ich das Vorgehen der Bayern besonders toll finde, aber auch in Bayern steht man in der Regel nicht über dem Gesetz, man kann nur hoffen, dass sie bei "Rechts" genauso scharf hinsehen.

Alleine das so Jemand jemals zum Richter ernannt wurde, auch wenn es in Sachsen war, stimmt mich mehr als bedenklich und ich wette solche "Brüder" gibt es Deutschlandweit leider so einige in unserer Justiz.
Jens Maier – Wikipedia
 
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