Rechtliches:
Mit Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen auch ohne zugehörige Hardware erlaubt ist. Daher dürfen Sie diese Version in Ländern der EU (Europäische Union) auf jedem beliebigen Rechner einsetzen. Das Landgericht Frankfurt hat am 18.06.2014 (AZ 2-06 O 469/13 entschieden, dass der Verkauf der Seriennummer (d. h. der Aktivierungskey) ohne Echtheitszertifikat (d. h. COA) zulässig ist. Dort heißt es auf Seite 15: “Die Seriennummer an sich ist markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden; erst durch die Beifügung des COA entsteht die markenrechtlich relevante Zertifizierungsfunktion”. Hinsichtlich der Nutzung in Ländern außerhalb der EU beachten Sie bitte die Microsoft-Lizenzbestimmungen.
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