Notebook 2mal zur Reparatur und immer noch defekt

Robert52

Schraubenverwechsler(in)
Hallo Leute,

habe massive Probleme mit meinem Notebook A55VD-SX061H.

Nach nicht einmal 3 Monaten war das Gerät nach einem Neustart defekt: kein Systemstart, man hatte auch nicht die Möglichkeit das UEFI zu starten.

2 Wochen später erhielt ich das Notebook zurück. Laut ASUS wurde das Motherboard getauscht. Habe es eingeschaltet und musste Windows 8 neu aktivieren. Kein Problem dachte ich und machte das auch. Nach erfolgreicher Aktivierung sollte ich ein ASUS-Update herunterladen. Der Aufforderung bin ich dann auch gefolgt. Dann sollte ich einen Neustart durchführen. Habe ich natürlich auch gemacht.
Von da an funktionierte das Notebook wieder nicht. Kein Systemstart und keine Möglichkeit das UEFI zu starten.

Also ab zur 2. Reparatur.

2 Wochen später war das Gerät wieder bei mir angekommen. Laut ASUS wurde ein Bios-Update durchgeführt!?
Gerät eingeschaltet. Uns siehe da, es funktionierte nicht. Diesmal von Anfang an nicht. Kein Systemstart und keine Möglichkeit das UEFI zu starten.

Nun soll ich das Gerät wieder einschicken und noch mal reparieren lassen.
Mein Vorschlag das Notebook gegen ein anderes Gerät auszutauschen wurde von ASUS abgelehnt.
Begründung: Ein Austausch resp. Gutschrift des Gerätes ist leider erst nach dreimaliger erfolgloser Reparatur mit Hardwaretausch möglich.

Da beim 2. Reparaturversuch laut ASUS nur ein reflash des BIOS bzw. ein Update dessen gemacht wurde und keine Hardwaretausch, zählt das nicht als Reparatur. Theoretisch könnte das Gerät jetzt bis zum Nimmerleinstag eingeschickt werden, wenn immer nur ein reflah des Bios gemacht wird.

OK, soweit würde es wohl nicht kommen. Nur wann ist Schluss? Für mich als Verbraucher ist das sehr unbefriedigend.

Meiner Meinung nach war das eine Reparatur, auch wenn ASUS das natürlich anders sieht. Denn ich als Verbraucher habe keine Möglichkeit das Notebook wieder zum Laufen zu bringen ohne die Garantie zu verletzen.

Es ist ja nicht so dass ich das Notebook nicht mehr haben will. Ich möchte nur ein funktionierendes Gerät haben. Für was habe ich denn bezahlt?

Ich befürchte jetzt nach der abermaligen Reparatur (für ASUS zählt es ja nicht als Reparatur) dass das Gerät immer noch nicht funktioniert und ich es wieder einschicken müsste.
Dass es vor der Rücksendung an mich bei ASUS funktionierte, will ich ja nicht bestreiten. Fakt ist dass es bei mir nicht funktionierte. Auch beide male nicht, als es bei ASUS zur Reparatur ankam.
Da sich das Ganze jetzt 8 Wochen hinzieht bin ich mittlerweile doch sehr frustriert. Als ASUS-Neukunde muss ich mir überlegen ob ich bei dieser Marke bleibe.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Gruß Robert
 
Nochmal einschicken.
Wenn du keinen Beleg hast wo draufsteht "Auf Garantie bearbeitet" gilt es tatsächlich nicht als Reparatur.
Da es immer noch nicht geht eben nochmal einschicken.

Sobald du zwei Reparaturbelege mit Bestätigung hast und der Laptop hat noch was dann
Kopien von den (zwei) Reparaturbelegen machen auf denen steht das auf Garantie bearbeitet wurde oder so.
Die Kopien in einen (gut gepolsterten) Karton legen, Lieferschein/Kaufbeleg dazu (kopie), Laptop mit Zubehör rein (alles was du davon noch hast) und zürck an den Händler.

Was steht genau auf dem zweiten Beleg drauf?
 
Kenne das Problem mit Asus zu gut.

Wo hast du das Notebook gekauft?

ASUS führt einen Wandel erst nach 3 maligem Hardware-tausch/reparatur aus, das heist ein Bios-Update zählt nicht dazu. also müste das Teil noch 2 mal eingeschickt werden, vermutlich wieder in den Osten nach LetMeRepair, war zumindest bei mir so.

Ich kann dir nur raten zum Händler zu gehen bei dem du das Notebook gekauft hast, und das gerät zurück zu geben. Aufgrund der Gewährleistungsgesetze kannst du nach 2 maligem Defekt dein GEld zurück verlangen, egal was ASUS sagt. Nachteil wäre nur das du die Reperatur direkt über ASUS gemacht hast und nicht über den Händler.

MfG

Pyroneo
 
Vielen Dank für die Antworten.

Gekauft habe ich es bei OTTO.de.
Hatte dort auch sofort angerufen. Die verwiesen mich dann an den eigenen Reparaturservice. Von dort bekam ich ein paar Tage später eine Mail in der mir u.a. folgendes mitgeteilt wurde: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Bei der Bearbeitung Ihres Reparaturauftrags hat sich heraus gestellt, dass wir Ihr Gerät zum externen Werkservice weiter leiten mussten.

So war es dann auch als ich das Gerät zum 2. mal zum Service von OTTO.de einschicken musste. Ich bekam wieder die oben erwähnte Mitteilung.

Als das Gerät dann auch nach der 2. Rücksendung an mich immer noch nicht funktionierte, schickte ich dieses an OTTO.de direkt (also nicht mehr zum Service).
Dem Paket hatte ich dann ein Schreiben beigelegt auf dem stand dass ich eine weitere Reparatur ablehne und ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrag verlange.
Alternativ mit einer Ersatzlieferung einverstanden wäre. Dabei hatte ich auf § 439 BGB und § 440 BGB hingewiesen. Außerdem legte ich Kopien der Lieferscheine des Service bei.
Auf dem 1. stand: Sie erhalten nach Reparatur beim Werkservice zurück .....
Auf dem 2. stand: Bios-Update wurde durchgeführt.

Und genau auf den Text vom 2. Lieferschein beruft sich OTTO.de dass beim 2. mal ja keine Reparatur durchgeführt wurde. Ich könnte froh sein dass mir dieses Update nicht in Rechnung gestellt wurde.

Hä, geht's noch?

Nur komisch ist, dass bei OTTO.de bevor sie die Lieferscheine gesehen hatten, davon gesprochen wurde es müsse 3x Repariert werden.
Nach dem sie jetzt die Lieferscheine vom Service gesehen haben heißt es auf einmal: mindesten2 Reparaturen müssen es sein.
Da aber das 2. mal keine Reparatur durchgeführt wurde, hätte ich keinen Anspruch auf Rückabwicklung bzw. Ersatzlieferung.
Also schicken sie mir das immer noch defekte Notebook an mich zurück. Das wird wohl Anfang der Woche bei mir eintreffen.

Erst als mir die Ablehnung von OTTO.de mitgeteilt wurde, hatte ich mich an ASUS gewendet. In der Hoffnung auf eine Lösung meines Problems.
Was aber auch nicht so läuft wie ich es erhofft hatte. Auch ASUS lehnt alles außer einem weiterer Reparaturversuch ab.

Sorry dass ich die Sache mit OTTO.de nicht vorher schon geschrieben habe.
 
Schreib denen am besten, das du aufgrund der zwei fehlgeschlagenen versuche zur Mängelbeseitigung (nicht Reparaturversuche) von deinem Rücktrittsrecht gebrauch machst. Damit trittst du vom Kaufvertrag zurück und dieser wird insofern ungültig als ob er nie existiert hätte. Du musst das Notebook zurückschicken und sie dir das Geld überweisen.
 
Hallo Deeron

Vielen Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch machen. Allerdings über einen Anwalt, da sie mir persönlich dieses Recht abgesprochen haben.
Bin der Meinung dass die Nacherfüllung gescheitert ist, weil die Nachbesserung 2 mal erfolglos war. Ob mit oder ohne Hardwaretausch.
Außerdem kann man in so ein Gerät mit 2 erfolglosen Reparaturen kein Vertrauen haben.

Mich wundert nur dass von den Asus-Leuten niemand eine Meinung dazu hat.
 
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