AW: NobLorRos-Support-Shop - Wir modden alles,ob Ihr wollt oder nicht! News: Die neue Serie im Forum: Raumschiff NobLorRos, Folge 1 Seite 157
Hi!
Es handelt sich bei dem Defekt um einen Haarriss, der durch einen Produktionsfehler entstanden ist, allerdings fällt dies nicht unter die Garantie...
Sorry, aber da komme ich nicht ganz mit!
Erstens: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Hersteller/Verkäufer nachweisen, dass DU den Fehler verursacht hast!
zweitens: Produktionsfehler sind immer - auch nach den ersten 6 Monaten - Sache des Herstellers / Verkäufers!
Und die haben den Produktionsfehler schon eingeräumt.
Es mag zwar richtig sein, dass ein Haarriss keine Garantiefall ist, wenn er rein optischer Natur ist.
Da dieser jedoch den Gebrauch des Gerätes einschränkt, ist der Hersteller / Verkäufer zur Nachbesserung / Reparatur verpflichtet!
Meiner Meinung nach hast Du da Anspruch auf Reparatur oder Austausch - die Entscheidung trifft der Hersteller / Verkäufer - und wenn das Gerät den Fehler wieder aufweist, auf Wandlung.
Google da mal ein wenig oder lass' Dich notfalls beraten - die Verbraucherzentralen sind da ein guter Anlaufpunkt.
Auf keinem Fall würde ich weder das so hinnehmen noch da 200€ für bezahlen!
Solange der Haarriss nicht dadurch verursacht wurde, dass Du das Ding hast Fallen lassen - und die haben ja den Produktionsfehler eingeräumt - ist das nicht Dein Problem.
Denn: für Produktionsfehler haftet der Hersteller!
Und wenn die schon so dumm sind, den Haarriss als Produktionsfehler anzuerkennen, ist alles andere nur noch Gewäsch!
Steht so im Gesetzt: für Produktionsfehler haftet der Hersteller/Verkäufer.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Hersteller/Verkäufer nachweisen, dass der Käufer den Schaden verursacht hat, um die Garantie ablehnen zu können, nach Ablauf dieser 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war und somit der Hersteller/Verkäufer haftet.
Du bis baer noch innerhalb der ersten 6 Monate, somit ist der Hersteller/Verkäufer in vollem Umfange haftbar.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber evtl. kannst Du sogar Nutzungsausfall velrnagen, wenn die Sache länger als 2-3 Wochen dauert oder komplett vom Kaufvertrag zurücktreten.
Da suche bsp. mal
hier.
In Deinem Falle dürfte die Mängelhaftung gegenständlich sein, d.h. es ist Sache des Herstellers / Verkäufers, den Mangel zu beheben.
Grüße
Jochen