Liberalismus: Lieber Aal ? oder das Elend der FDP - Götz Warnke - eigentümlich frei
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Aber es kommt noch besser: Die Grundlage des deutschen Steuersystems, die „Abgabenordnung“, wurde 1919 von dem Justizbeamten Enno Becker (1869-1940) ohne wissenschaftliche Vorarbeiten und quasi im Alleingang entwickelt. Und selbstverständlich verankerte dieser stockkonservative wilhelminische Beamte auch den deutschen Obrigkeitsstaats-Geist in der Abgabenordnung. So steht selbst heute noch im § 3 der Abgabenordnung als Definition von Steuern: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen ...“ Sprich: der Staat schuldet seinen Bürgern für deren Steuerzahlungen gar nichts! Nicht etwa, dass sich die Bürger erdreisteten, den Sinn und Nutzen verschiedener Steuern in Zweifel zu ziehen. Nicht etwa, dass ein aufmüpfiger Bürger auf die Idee käme zu fragen, ob denn seine Hundesteuer auch wirklich nur der staatlichen Hundeverwaltung zu Gute käme und nicht für andere Ausgaben zweckentfremdet würde.
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Dabei ließe sich das Problem durch eine Änderung des § 3 der Abgabenordnung recht einfach beheben, etwa so: „Allgemeine Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Spezielle Steuern (Kfz-Steuer, Hunde-Steuer etc.) sind Geldleistungen, die die staatlichen Stellen nur in dem Sachgebiet verwenden dürfen, für das sie erhoben werden; diese Steuern begründen eine sachbezogene Gegenleistung des Staates im Rahmen seiner Aufgaben.“
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