Neue Kopfhöhrer

Squatrat

Software-Overclocker(in)
Neue Kopfhöhrer

Hallo.

Nachdem mein Creative Aurvana Live heute nach ca. 1 Jahr und 2 Monaten Nutzung ins Gras gebissen hat (vermutlich Kabelbruch auf der rechten Seite), bin ich auf der Suche nach neuen Kopfhöhrern.

Ich habe das Creative mit einer Asus Xonar DG betrieben und war insgesamt zufrieden. (Von der kurzen Lebenszeit mal abgesehen.)

Ich nutze die Kopfhöhrer relativ intensiv und habe daher die Entscheidung getroffen diesmal etwas mehr zu investieren. Budget liegt ca 150 Euro.
Neue Soundkarte steht (derzeit) nicht zur Debatte, da mein PC mittlerweile etwas älter ist und nur über freie PCI Schnittstellen verfügt.

Aufgefallen sind mir die Beyerdynamic DT-770 Pro und DT-990 Pro welche recht gut ins Budget passen.
Die Frage ist vor allem welche Versionen ich mit Soundkarte betreiben kann. Es gibt ja verschiedene Versionen was vor allem die Nennimpedanz (Ohm) angeht.

Verwendung: Filme, Spiele, Musik ohne festes Genre.

Schonmal Danke für die Hilfe.
 
AW: Neue Kopfhöhrer

Soundkarte ist also eine Xonar DG vorhanden oder ?
Wie schauts denn mit der Garantie von dem Creative aus ? Müsstest ja noch 10 Monate haben oder ?

Wenn du was besseres willst ist natürlich Beyerdynamic mit dem DT-770 oder DT-990 der nächste Schritt.
Du solltest auf jeden Fall zum Probehören gehen, das ist in dem Preisbereich Pflicht.
Wo wohnst du ? :D (Gibt bestimmt einige Hifi-Läden in der Nähe...)
 
AW: Neue Kopfhöhrer

Nein die Garantie gilt laut Herstellerseite leider nur ein Jahr ab Kaufdatum.

Wo liegen die Unterschiede was die Nennimpendanz angeht, muss ich da nach einem bestimmten Moidel fragen?

Ja Soundkarte ist vorhanden.
 
AW: Neue Kopfhöhrer

Da hat der Hersteller nichts zu melden. :D Laut Gesetz hast du 24 Monate Garantie.
 
AW: Neue Kopfhöhrer

Da hat der Hersteller nichts zu melden. Laut Gesetz hast du 24 Monate Garantie.
Falsch !
Es gibt keine Gesetzliche Garantie!

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist § 443 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anwendbar. Die Garantiezusage bezieht sich häufig auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Für Form und Inhalt der Garantieerklärung gelten beim Verbrauchsgüterkauf besondere Bestimmungen.


Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Kurz gesagt :
Du hast 6 Monate Garantie alles darüber ist Kulanz des Verkaufers! Du wirst es nicht schaffen dem Verkäufer nach den 6 Monaten zu beweisen das der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
 
AW: Neue Kopfhöhrer

Scheint tatsächlich noch in Garantie zu sein.
Auch wenn die das Teil unter einer anderen Serienummer führen.

Frage von jemandem der noch nie eine Grantie in Anspruch nehmen musste:
Reicht da die normale Amazon Rechung?

Wenn ich mich auf der RMA Seikte registrieren will bekomme ich einen 404 Fehler. (Hat sich erledigt)

Dürfen die mir wenn sie es nicht reparieren können ein alternatives Modell zuschicken? Bekomme ich dann am Ende die billigsten In Ears? :ugly:
 
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AW: Neue Kopfhöhrer

Kann die Philips Fidelio X1 sehr empfehlen, allerdings sind die nicht linear, aber ich mag "nicht linearen" Klang. Auf jeden Fall viel besser als meine Audio Technica ATH-M50. :)
 
AW: Neue Kopfhöhrer

Also mir ist es derzeit aufgrund eines technischen Problems mit der Website unmöglich das Ding einzuschicken.

Trotzdem danke an Aggrotyp das er mich darauf aufmerksam gemacht hat das die Garantie noch besteht. :daumen:
 
AW: Neue Kopfhöhrer

Schon klar. :D

Habe ich bereits gemacht, die Garantie besteht tatsächlich noch.
Jetzt muss sich nur noch dieses Problem auf deren Seite auflösen, und ich kann das Teil einschicken.

Spiele jedoch mit dem Gedanken mir die Beyedynamics trotzdem mal anzuschauen. :ugly:
 
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