dj*viper
PCGH-Community-Veteran(in)
Neben dem FBI warnt jetzt auch das US-Heimatschutzministerium vor dem Kopieren von Kinofilmen und droht bei Verletzung des Urheberrechts mit fünf Jahren Gefängnis und 250.000 US-Dollar Geldstrafe.
Filmindustrie und US-Behörden haben neue Warnhinweise gegen illegales Kopieren von Filmen auf DVD und Blu-ray entwickelt. Das gab die United States Immigration and Customs Enforcement (ICE), eine Polizei- und Zollbehörde des Heimatschutzministeriums, am 8. Mai 2012 bekannt.
Die neuen Warnanzeigen tragen nun sowohl das Abzeichen des FBI und des Heimatschutzes. Der alte Warnbildschirm wurde im Jahr 2004 von allen Filmkonzernen eingeführt, die dem Branchenverband Motion Picture Association of America (MPAA) angehören.
Auf der ersten Tafel heißt es: "Das unerlaubte Reproduzieren oder Verbreiten dieses urheberechtlich geschützten Werkes ist illegal. Kriminelle Urheberechtsverletzungen werden von den US-Bundesbehörden verfolgt und können mit bis zu fünf Jahren Haft und 250.000 US-Dollar Geldbuße bestraft werden."
Dazu kommt ein zweites Warnmenü des National Intellectual Property Center. Dort heißt es: "Piraterie ist kein Verbrechen ohne Opfer. Für weitere Informationen darüber, wie digitaler Diebstahl der Wirtschaft schadet, besuchen Sie bitte iprcenter.gov." Beide Warnhinweise können bei einer legal erworbenen DVD oder Blu-ray nicht übersprungen werden.
Seit dem Jahr 2008 verfügt das Heimatschutzministerium über mehr Befugnisse im Internet, und kann Domains wegen Urheberrechtsverletzzungen beschlagnahmen.
Die großen Filmstudio Disney, Paramount, Sony, Fox, Universal und Warner Brothers wollen die Tafel einsetzen.
"Unser Film- und TV-Geschäft ist entscheidend für unsere Wirtschaft", betonte ICE Director John Morton. "Die Kreativität und Vorstellungskraft dieser Branche hat im Laufe der Jahrzehnte die amerikanische Unterhaltung zu einem unserer wichtigsten Exportartikel gemacht, was von Kriminellen zunehmend in neuen Formen des digitalen Diebstahls bedroht wird."
Eine Auslieferung komme bei deutschen Staatsbürgern ohnehin nicht in Betracht, dies ist nur innerhalb der EU denkbar. Selbst wenn ein Deutscher nach Spanien für einen Prozess ausgeliefert werde, würde er nach dem Urteil die Strafe in Deutschland antreten können.
Quelle
Filmindustrie und US-Behörden haben neue Warnhinweise gegen illegales Kopieren von Filmen auf DVD und Blu-ray entwickelt. Das gab die United States Immigration and Customs Enforcement (ICE), eine Polizei- und Zollbehörde des Heimatschutzministeriums, am 8. Mai 2012 bekannt.
Die neuen Warnanzeigen tragen nun sowohl das Abzeichen des FBI und des Heimatschutzes. Der alte Warnbildschirm wurde im Jahr 2004 von allen Filmkonzernen eingeführt, die dem Branchenverband Motion Picture Association of America (MPAA) angehören.
Auf der ersten Tafel heißt es: "Das unerlaubte Reproduzieren oder Verbreiten dieses urheberechtlich geschützten Werkes ist illegal. Kriminelle Urheberechtsverletzungen werden von den US-Bundesbehörden verfolgt und können mit bis zu fünf Jahren Haft und 250.000 US-Dollar Geldbuße bestraft werden."
Dazu kommt ein zweites Warnmenü des National Intellectual Property Center. Dort heißt es: "Piraterie ist kein Verbrechen ohne Opfer. Für weitere Informationen darüber, wie digitaler Diebstahl der Wirtschaft schadet, besuchen Sie bitte iprcenter.gov." Beide Warnhinweise können bei einer legal erworbenen DVD oder Blu-ray nicht übersprungen werden.
Seit dem Jahr 2008 verfügt das Heimatschutzministerium über mehr Befugnisse im Internet, und kann Domains wegen Urheberrechtsverletzzungen beschlagnahmen.
Die großen Filmstudio Disney, Paramount, Sony, Fox, Universal und Warner Brothers wollen die Tafel einsetzen.
"Unser Film- und TV-Geschäft ist entscheidend für unsere Wirtschaft", betonte ICE Director John Morton. "Die Kreativität und Vorstellungskraft dieser Branche hat im Laufe der Jahrzehnte die amerikanische Unterhaltung zu einem unserer wichtigsten Exportartikel gemacht, was von Kriminellen zunehmend in neuen Formen des digitalen Diebstahls bedroht wird."
Eine Auslieferung komme bei deutschen Staatsbürgern ohnehin nicht in Betracht, dies ist nur innerhalb der EU denkbar. Selbst wenn ein Deutscher nach Spanien für einen Prozess ausgeliefert werde, würde er nach dem Urteil die Strafe in Deutschland antreten können.
Quelle